Für das Fliegen einer Drohne ist in Deutschland ähnlich wie für das Fahren eines Autos eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Eigner / Halter muss dafür sorgen, dass ein entsprechender Versicherungsschutz für seine Drohne besteht.
Prinzipiell gibt es drei mögliche Konstellationen, die hierbei in Frage kommen:
- (1) man schließt eine reine Drohnen-Haftpflichtversicherung ab, deren Leistungen nur genau darauf ausgelegt sind.
- (2) man schließt eine private Haftpflichtversicherung (PHV) ab, die Drohnen-Haftpflichtschäden gleichzeitig mit abdeckt
- (3) oder man besitzt bereits eine Privathaftpflicht-Versicherung und muss prüfen, ob diese das Thema Drohnen mit abdeckt.
Hierbei sind verschiedene Punkte unbedingt zu beachten!
1. Die reine Drohnenversicherung
Eine reine Drohnenversicherung hört sich erst einmal als einfachste Lösung und auch nach der günstigsten Drohnenversicherung an, da diese ja keine weiteren Schäden mit abdecken muss – abgesehen von den Drohnen-Haftpflichtschäden.
Aber weit gefehlt: in der Praxis stellt sich heraus, dass eigentlich die Kombi-Versicherungen – also die privaten Haftpflichtversicherungen (siehe 2: PHV) – mit Drohnen-Schutz inklusive sogar noch wesentlich günstiger sind, gleichzeitig aber mehr Leistungen beinhalten. Da dort nicht nur die Haftpflichtschäden der Drohnen mitversichert sind, sondern auch die Haftpflichtschäden der eigenen Person oder (je nach Tarif) sogar der komplett eigenen Familie (Familien-Haftpflicht). Hier sollte man also genau schauen und vergleichen!
Will man die Drohne aber gewerblich nutzen, so macht eine reine und auf Gewerbe spezialisierte Drohnenversicherung für Firmen mehr Sinn. Denn eine kombinierte Privathaftpflicht ist – wie der Name schon sagt – rein für die private Anwendung ausgelegt.
Weitere Infos und Anbieter einer reinen Drohnenversicherung
2. Eine Privathaftpflicht (PHV) mit Drohnen-Schutz
Wie bereits oben zu (1) geschrieben, kann eine kombinierte Privathaftpflicht (PHV) mit integriertem Drohnen-Schutz sowohl die günstigste als auch die beste Lösung gleichzeitig sein, da sie wesentlich mehr Leistungen beinhaltet und abdeckt. Dies ist speziell dann sinnvoll, wenn man selbst noch gar keine Privathaftpflicht-Versicherung besitzt.
Sollte man aber schon eine PHV abgeschlossen haben, gibt es mehrere Optionen: Zuerst einmal prüfen, ob die eigene PHV ggf. Drohnen-Schäden mit abdeckt (siehe dazu Punkt 3). Ist dies nicht der Fall, so kann man die PHV entweder wechseln, oder eine reine Drohnenversicherung (siehe 1) zusätzlich abschließen. Die günstigste Alternative dürfte ein Wechsel sein.
3. Eine evtl. existierende PHV prüfen
Besitzt man bereits eine Privathaftpflicht so wäre zu prüfen, ob diese Drohnen-Haftpflichtschäden mit abdeckt. Außerdem ist wichtig und gesetzlich vorgeschrieben, dass die Versicherung auch die Gefährdungshaftung bei Drohnen mit abdecken muss! Hier haben wir eine Liste der gängigen privaten Haftpflichtversicherer zusammen gestellt und in deren Tarifen geschaut, ob Drohnen-Haftpflichtschäden inklusive sind:
Liste Versicherungen Privathaftpflicht
Ist das Thema „Drohnen“ oder „Gefährdungshaftung“ nicht genügend abgedeckt oder ist man sich unsicher, empfiehlt sich ein Wechsel der Privathaftpflicht-Versicherung (siehe 2) oder eine reine Drohnen-Haftpflichtversicherung als Zusatzversicherung (siehe 1).
Allgemeine Informationen
Das Thema Drohnenversicherung betrifft im Übrigen alle gängigen Drohnen-Modelle, die es am Markt so gibt. Egal ob Kameradrohne oder FPV-Drohne.
So zum Beispiel auch Drohnen-Modelle wie:
- DJI Mavic 2 Pro
- DJI Mavic 2 Zoom
- DJI Spark
- DJI Mavic Pro
- DJI Mavic Platinum
- Parrot Anafi
- Parrot Bebot
- DJI Inspire 2 / DJI Inspire 1
- DJI Phantom 3 / DJI Phantom 4
- DJI Mavic Air
..und viele andere
(alle Angeben ohne Gewähr)