Wer eine Drohne wie die neue DJI Mavic 2 Pro oder DJI Mavic 2 Zoom steigen lässt, unterliegt strengen Richtlinien, Gesetzen und Vorschriften. Insbesondere die seit 2017 gültige Drohnen-Verordnung ist beim Einsatz einer Drohne zu beachten. Abseits davon muss eine Drohne aber auch haftpflichtversichert sein – und das bereits seit 2005. Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung für den DJI Mavic 2 Pro und DJI Mavic 2 Zoom und erklären, worauf man beim Abschluss einer Drohnen-Haftpflicht achten sollte.
Drohnen-Haftpflichtversicherung:
Haftpflichtversicherung für den DJI Mavic 2 (Pro/Zoom)
Eine Drohne wie die DJI Mavic 2 Pro oder DJI Mavic 2 Zoom gilt als so genanntes umbemanntes Flugobjekt. Im April 2017 ist die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” in Kraft getreten. Seitdem gibt es genau definierte Richtlinien und Vorschriften zum Einsatz einer Kameradrohne wie dem DJI Mavic 2. Doch abgesehen von der Drohnen-Plakette oder anderen Anforderungen muss beim Einsatz einer Drohne auch die Versicherungspflicht beachtet werden: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht – egal, ob das Flugmodell nur zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer gewerblichen Dienstleistung eingesetzt wird. Schon seit 2005 ist eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte Pflicht. Doch worauf ist beim Abschluss einer Flugmodell-Haftpflichtversicherung für den DJI Mavic 2 Pro oder DJI Mavic 2 Zoom zu achten? Und welche Leistungen sollte eine Haftpflichtversicherung für Kameradrohnen wie dem DJI Mavic 2 mitbringen?
Private und gewerbliche Haftpflichttarife
Einige Privat-Haftpflichtversicherungen schließen auch Flugmodelle wie Kameradrohnen mit ein. Doch nur die wenigsten Privat-Haftpflichtversicherungen weisen auch die vorgeschriebene Pflichtversicherungssumme in Höhe von einer Million Euro auf. Daher ist in der Regel eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung notwendig, die eigens auf den Einsatz einer Drohne zugeschnitten ist und entsprechende Leistungsumfänge mitbringt. Prinzipiell werden Haftpflichtversicherungen für Drohnen erst einmal nach dem Einsatzzweck unterschieden. So gibt es private Flugmodell-Haftpflichttarife oder gewerbliche Flugmodell-Haftpflichttarife. Wer den DJI Mavic 2 Pro oder DJI Mavic 2 Zoom lediglich zu eigenen Sport- und Freizeitzwecken nutzt, kann zum privaten Haftpflicht-Tarif greifen. Wer jedoch Dienstleistungen – beispielsweise das kommerzielle Aufnehmen von Fotos und Videos für Freunde und Bekannte, Inspektionen, Forschungsaufgaben oder sonstige industrielle, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Aufgaben – mit dem DJI Spark anbieten möchte, sollte zur gewerblichen Haftpflichtversicherung greifen.
Auf Deckungsbereich und Leistungsumfang achten
Je nach Versicherer und Versicherungsgesellschaft kann sich der Deckungsbereich einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung unterscheiden. Wichtig ist beispielsweise, dass die Haftpflichtversicherung sowohl Indoor- als auch Outdoor-Einsätze abdeckt. Auch die weltweite Deckung spielt eine Rolle. Wer die DJI Mavic 2 mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte konkret auf eine weltweite Deckung des Haftpflichttarifs achten. Autonome bzw. automatisierte Flugfunktionen wie Follow Me, ActiveTrack oder Point of Interest sollte im Haftpflichtschutz ebenfalls enthalten sein. Auch das Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen, das freie Fliegen, das Fliegen via FPV-Bildschirm oder FPV-Videobrille sowie das Fliegen via intelligenter Flugfunktionen sollte inkludiert sein. Zudem kann sich die Anzahl der möglichen Steuerer sowie die Anzahl der mitversicherten Drohnen-Modelle unterscheiden. Wer flexibel bleiben möchte, sollte beispielsweise den XXL-Tarif unter https://www.drohnen-versichern.de/versicherungsumfang-private-drohnen-haftpflicht/ wählen. Dieser umfasst bis zu drei unterschiedliche Drohnen bzw. Multi- und Quadrocopter-Modelle. Dabei enthalten sind nicht nur eigene Drohnen-Modelle, sondern auch Drohnen des Lebenspartners oder der Kinder im selbigen Haushalt.
Drohnen-Haftpflichtversicherung: Leistungen im Überblick