Mit DJI Refurbished bietet DJI Innovations die Möglichkeit, den DJI Phantom 4 gebraucht zu kaufen. Die generalüberholten Drohnen-Modelle aus dem DJI Refurbished-Programm werden mitsamt Herstellergarantie, neuem Zubehör sowie neuer Verpackung ausgeliefert. Darüber hinaus können gebrauchte Drohnen-Modelle auch bei privaten Anbietern günstig gekauft werden. Worauf dabei zu achten ist, klärt unser Artikel.
DJI Phantom 4 gebraucht kaufen
Nicht immer muss es das neueste Modell sein – wie beim PKW-Kauf kann man mit gebrauchten Drohnen-Modellen unter Umständen ordentlich Geld sparen, das man wiederum in Zubehör und andere Accessoires investieren kann. Bei gebrauchten Drohnen-Modellen aus dem Hause DJI hat man die Wahl zwischen dem DJI Refurbished-Programm sowie anderen Plattformen – etwa Ebay, Amazon und Co.
DJI Refurbished: Neuwertiger DJI Phantom 4 mit Garantie
Mehr dazu: DJI Refurbished – generalüberholte Drohnen-Modelle
Bei DJI Refurbished handelt es sich um ein herstellerseitiges Programm, mit dem gebrauchte DJI Phantom 4-Modelle gekauft werden können. Dabei sind die DJI-Drohnen absolut neuwertig – werden also mit voller Herstellergarantie, neuer Verpackung und neuem Zubehör ausgeliefert. Wer möchte, kann den DJI Phantom 4 aus dem DJI Refurbished-Programm mit dem kostenpflichtigen Reparaturservice DJI Care ordern. Der Vorteil von DJI Refurbished: Die Drohnen-Modelle sind zu 100 Prozent funktionstüchtig und weisen dieselben Qualitätsstandards auf, wie es bei neuen DJI-Modellen der Fall ist. Damit ist der Kauf eines generalüberholten DJI Phantom 4 direkt bei DJI Innovations im Vergleich zu gebrauchten DJI Phantom 4 privater Anbieter besonders risikoarm. Außerdem ist die Bestellung eines gebrauchten DJI Phantom 4 aus dem DJI Refurbished-Programm sehr einfach und kann ganz bequem im Online Store des Herstellers vorgenommen werden. Ob es sich tatsächlich um einen generalüberholten DJI Phantom 4 aus dem DJI Refurbished-Programm handelt, lässt sich anhand der letzten Ziffer in der Seriennummer – ein „R“ – herausfinden.
Ebay, Amazon und Co.: Worauf bei gebrauchten Drohnen achten?
Abseits davon können gebrauchte DJI Phantom 4 natürlich auch auf altbekannten Plattformen und Online-Marktplätzen wie Ebay gekauft werden. Abgesehen von Ebay.de bietet sich aber auch die Suche in Ebay-Kleinanzeigen.de, auf Quoka.de, Kalaydo.de, Shpock.com oder diversen Facebook-Gruppen an.
Hier kann sich die Suche nach gebrauchten Drohnen-Modellen vor allen Dingen in Zeiten von Neuvorstellungen lohnen. In der Regel haben neue Produktgenerationen – etwa ein Release eines neuen DJI Phantom-Modells – erhebliche Auswirkungen auf die Gebrauchtpreise, so dass man durchaus das ein oder andere Schnäppchen machen kann. Dabei ist vor allen Dingen auf den Zustand des Quadrocopters zu achten. Der Anbieter sollte unbedingt Angaben zu folgenden Punkten machen:
- Zustand des Quadrocopters: Ist der DJI Phantom 4 neu, neuwertig oder gebraucht?
- Zustand des Zubehörs: Wieviele Ladezyklen haben die Akkus bereits hinter sich gebracht?
- Abstürze: Ist das Fluggerät bereits abgestürzt oder mit Wasser in Berührung gekommen?
- Lieferumfang: Wird Zubehör wie Fernsteuerung, Akku oder Ladegerät mitgeliefert?
- Gewährleistung: Wie lange ist die Gewährleistung / ggf. Herstellergarantie noch gültig?
- Originalverpackung: Wird die Originalverpackung – kurz OVP – mitgeliefert?
- Originalrechnung: Ist die Rechnung des ursprünglichen Verkäufers / Herstellers vorhanden?
- Funktionstüchtigkeit: Ist das Fluggerät voll funktionstüchtig?
- Besichtigung: Kann das Fluggerät vor dem Kauf besichtigt und probegeflogen werden?
www.Drohnen-Forum.de: Drohnen- und Multikopter-Marktplatz
Gewährleistung und Garantie
In jedem Fall sollte beim Kauf eines gebrauchten DJI Phantom 4 – wie beim Kauf anderer gebrauchter Drohnen-Modelle – auf die Bewertung des Händlers bzw. Verkäufers geachtet und der genaue Zustand des Multikopters hinterfragt sowie bei einer Besichtigung genau inspiziert werden.
Gewährleistung: Privatverkäufer können – wie auch beim Verkauf anderer Elektronikgeräte – die Gewährleistung vollständig ausschließen und müssen insofern für Sachmängel nicht haften. Gewerbliche Anbieter (z.B. Online-Händler) können die gesetzliche Pflicht auf Gewährleistung von 24 Monaten gegenüber dem Verbraucher jedoch nicht ausschließen, sondern bei gebrauchten Elektronikartikeln lediglich auf ein Jahr (12 Monate) verkürzen. Dann hat der Kunde bei einer mangelhaften Ware die Wahl zwischen einer Ersatzlieferung eines einwandfreien Produkts oder einer kostenlosen Reparatur. Übrigens: Hinsichtlich Akku ist hier zwischen einem echten Mangel oder einem bloßen Verschleiß zu unterscheiden – für typische Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen, die keinen Mangel am Produkt darstellen und der produkttypischen Haltbarkeit entsprechen, muss der gewerbliche Verkäufer nicht einstehen. Im Zweifelsfall muss mittels Gutachten beurteilt werden, ob ein Defekt am Akku vorliegt, oder ob es sich lediglich um den üblichen Verschleiß handelt. Ist der gewerbliche Verkäufer der Ansicht, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das innerhalb der ersten sechs Monate nach Lieferung beweisen. So wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Defekt bzw. Sachmangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorlag, so dass der Verkäufer das Gegenteil beweisen muss. Nach den sechs Monaten muss jedoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war.
Garantie: Garantieansprüche – egal ob privater oder gewerblicher Anbieter – gibt es hingegen nur, wenn sie durch den Gebrauchtwarenhändler ausdrücklich garantiert werden, was eher selten der Fall ist. Vielmehr bietet der Hersteller eine Garantie oder eine aufpreispflichtige Garantieverlängerung an. Insofern spricht man bei der Garantie auch von einer freiwilligen Leistung des Herstellers. Eine Garantie umfasst auch solche Mängel, die nach dem Kauf entstanden sind.