Drohnen-Beschriftung

Mit der novellierten Drohnen-Verordnung aus dem Jahr 2017 müssen alle Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm gekennzeichnet werden. Demnach muss die Beschriftung auf einer Drohne sowohl Namen als auch Adresse des Inhabers bzw. Eigentümers beinhalten. (Mehr dazu: Drohnen-Beschriftung)