Menu

Skip to content
  • Startseite
    • zur Startseite
    • Drohne kaufen – Beratung
    • Drohnen unter 250 Gramm
    • Drohnen sortiert nach Drohnenklassen
    • Anleitungen & Tipps
    • Die besten Drohnen für Kinder im Test
    • Drohnen unter 50 Euro
    • Drohnen unter 100 Euro
    • Drohnen unter 500 Euro
    • Drohnen unter 1000 Euro
    • günstige Drohne als Geschenk
    • Dji Drohnen – Übersicht
  • Testberichte
    • Top10: Drohnen & Quadrocopter
    • Top10: Drohne mit Kamera
    • Top10: Fun- und Spielzeug-Drohnen
    • Top10: Profi-Drohnen
    • Die 10 besten Action-Kameras
    • Top10: FPV-Brillen
    • Drohnen-Vergleiche
    • Top10: Mähroboter
    • Top10: Saugroboter
    • Beste 360 Grad Kameras
    • Beste FPV-Drohnen
    • Top10: Handheld Steadycam Gimbals
  • Versicherungen
    • ➤ Vergleich Drohnenversicherung
    • Kurzzeit-Versicherungen
    • PHV Versicherungen im Test
    • Plakette / Kennzeichen
  • Gesetz
    • Übersicht
    • Die neue EU Drohnenverordnung
    • Registrierung EU Drohnen-Piloten
    • Drohnenführerschein – Alle Details
    • – Führerschein-Verlängerung
    • – Fernpilotenzeugnis A2
    • EU Gesetze je Drohnen-Modell
    • Die neuen Drohnen-Klassen
    • Kennzeichen
    • Deutsche LuftVO
    • Versicherungspflicht
    • Im Wohngebiet fliegen?
    • Spezielle Kategorie [ Specific ]
    • Drohnen im Urlaub / Ausland in 2026
  • Forum
  • Shop
    • Drohnen Shop
    • Drohnen-Kennzeichen
    • Führerschein-Karte

Weihnachtsgeld 2026: Wann es ausgezahlt wird, wer Anspruch hat und was netto übrig bleibt

Arbeit und Geld · Ratgeber · Stand 27. Oktober 2026

Weihnachtsgeld 2026: Wann es kommt, wer Anspruch hat und was netto bleibt

Für viele Beschäftigte steckt das Weihnachtsgeld im Novembergehalt, das Ende November auf dem Konto landet. Ein Gesetz, das es vorschreibt, gibt es aber nicht. Hier steht, woraus sich ein Anspruch ergibt, welche Sätze 2026 im öffentlichen Dienst gelten, wie viel nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt und was du tun kannst, wenn die Zahlung ausbleibt.

  • Kein gesetzlicher Anspruch – aber oft einer aus Tarif, Vertrag oder Übung
  • Meist mit dem Novembergehalt, 2026 typischerweise am Montag, 30. November
  • Netto bleiben in unseren vier Beispielen rund 46 bis 60 Prozent

Habe ich Anspruch? Was bleibt netto?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es in Deutschland nicht – trotzdem bekommt es rund die Hälfte der Beschäftigten. Ob du dazugehörst, entscheidet nicht der Kalender, sondern dein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung, dein Arbeitsvertrag oder die Gewohnheit deines Arbeitgebers. Wer Weihnachtsgeld bekommt, findet es meist auf der Abrechnung für November. Weil der 30. November 2026 ein Montag ist, kommt das Geld bei vielen erst nach dem Black Friday am 27. November an.

2026 ändert sich vor allem im öffentlichen Dienst etwas: Beim Bund steigen die Prozentsätze deutlich, bei den Kommunen gilt erstmals ein einheitlicher Satz von 85 Prozent. Neu ist auch die Minijob-Grenze von 603 Euro, in die zugesagtes Weihnachtsgeld eingerechnet werden muss. Wir erklären die Rechtslage mit den einschlägigen Urteilen, zeigen in einer Tabelle mit Rechenweg, wie viel netto übrig bleibt, und rechnen anteilige Beträge für Teilzeit und unterjährige Beschäftigung aus.

Stand: 27. Oktober 2026, 16:00 Uhr. Grundlage sind Gesetzestexte, der Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums, Angaben der Minijob-Zentrale und der Deutschen Rentenversicherung, Ratgeber von DGB und IG Metall sowie Tarifberichte. Die jährliche Weihnachtsgeld-Auswertung des WSI für 2026 ist noch nicht erschienen; alle Branchenbeträge stammen deshalb aus der Auswertung von 2025. Wir aktualisieren den Beitrag, sobald die neuen Zahlen vorliegen.

Grafik zum Weihnachtsgeld 2026 mit Gehaltsabrechnung, Kalenderblatt 30. November und Münzen, Auszahlung meist mit dem Novembergehalt
Weihnachtsgeld wird meist mit dem Novembergehalt ausgezahlt, 2026 also bei vielen am Montag, 30. November. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht (Stand 27.10.2026). Grafik: Drohnen.de
Auszahlungstermine TVöD und TV-L Netto-Tabelle Teilzeit-Rechner

Weihnachtsgeld 2026: Das Wichtigste in 20 Sekunden

0 Gesetzeschreiben Weihnachtsgeld vor – der Anspruch kommt aus Tarif, Betriebsvereinbarung, Vertrag oder betrieblicher Übung
30.11.Montag, letzter Tag im November: typischer Zahltag für das Novembergehalt mit Weihnachtsgeld
51 %der Beschäftigten bekamen 2025 Weihnachtsgeld, mit Tarifvertrag 77 Prozent, ohne 41 Prozent
85 %beträgt die Jahressonderzahlung bei den Kommunen (TVöD VKA) ab 2026 einheitlich

Anspruch prüfen

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag zuerst lesen. Wer dreimal ohne Vorbehalt gezahlt bekam, kann sich auf betriebliche Übung berufen.

Steuer richtig einordnen

Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug. Die Lohnsteuer wird über den Jahreslohn berechnet und wirkt im Auszahlungsmonat hoch – ist aber nur eine Vorauszahlung.

Minijob-Grenze beachten

Zugesagtes Weihnachtsgeld zählt zum Jahresverdienst. Wer damit über 7.236 Euro im Jahr kommt, ist kein Minijobber mehr.

Fristen nicht verpassen

Viele Verträge enthalten Ausschlussfristen. Bleibt die Zahlung aus, den Anspruch schriftlich und zeitnah geltend machen.

Inhalt dieses Beitrags

Erst Anspruch, Termine und Höhe, dann Netto, Sonderfälle und was du tun kannst.

Anspruch, Termine und Höhe

1 Wer Anspruch hat2 Auszahlung 2026: Termine3 TVöD und TV-L 20264 Beamte nach Bundesland5 Branchen: Höhe 20256 Was netto übrig bleibt

Sonderfälle und Durchsetzung

7 Teilzeit, Minijob, Rechner8 Kündigung und Rückzahlung9 Krankheit und Elternzeit10 Rentner und Grundsicherung11 Pfändung12 Wenn nichts kommt13 Weihnachtsgeld und Black Friday14 Häufige Fragen

Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nein, nicht per Gesetz – ein Anspruch entsteht nur, wenn ihn eine Vereinbarung oder das Verhalten des Arbeitgebers begründet. So formuliert es der DGB-Ratgeber zum Weihnachtsgeld 2026, und dieselbe Aussage trifft die Minijob-Zentrale für geringfügig Beschäftigte. Ist der Anspruch aber einmal entstanden, ist er einklagbar. Die Bezeichnung auf der Abrechnung spielt keine Rolle: Ob dort „Weihnachtsgeld“, „Jahressonderzahlung“, „13. Gehalt“ oder „Gratifikation“ steht, ändert nichts an der Frage, woraus sich die Zahlung ergibt.

Fünf Grundlagen kommen in Frage. Die Aktenzeichen in der folgenden Übersicht nennt der DGB in seinem Ratgeber; die Urteile selbst haben wir nicht im Volltext ausgewertet.

Tarifvertrag

Tarifliches Weihnachtsgeld darf der Arbeitgeber nicht einseitig kürzen. Wird der Tarifvertrag gekündigt, gilt er in der Nachwirkung weiter. Ein Widerrufsvorbehalt im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ist zulässig (BAG, 6 AZR 151/10).

Betriebsvereinbarung

Eine Kürzung ist nur nach fristgerechter Kündigung der Vereinbarung möglich, und nur dann, wenn keine Nachwirkung vereinbart ist.

Arbeitsvertrag

Ein Widerrufsvorbehalt muss Art und Höhe der Leistung klar regeln und die Gründe für einen Widerruf nennen (BAG, 1 AZR 774/14). Das bloße Wort „freiwillig“ reicht nicht.

Betriebliche Übung

Wer dreimal hintereinander vorbehaltlos Weihnachtsgeld bekommen hat, kann es auch künftig verlangen. Schwankten die Beträge, darf der Arbeitgeber die Höhe nach billigem Ermessen festlegen (BAG, 10 AZR 266/14).

Gleichbehandlung

Zahlt der Arbeitgeber einer Gruppe Weihnachtsgeld, darf er andere nur mit sachlichem Grund ausschließen, etwa nicht pauschal Arbeiter gegenüber Angestellten (BAG, 10 AZR 640/04).

Gesamtzusage

Sagt der Arbeitgeber allen eine Sonderzahlung zu, muss er sie leisten – es sei denn, er kennzeichnet sie jedes Mal ausdrücklich als freiwillig.

Wichtig für alle, die in diesem Herbst einen Aushang am Schwarzen Brett lesen: Ein Hinweis wie „In diesem Jahr gibt es kein Weihnachtsgeld“ beseitigt laut DGB einen bestehenden Anspruch nicht (BAG, 10 AZR 69/96). Umgekehrt gilt: Eine Klausel, die eine Zahlung zugleich als freiwillig und als widerruflich bezeichnet, wird in der Fachliteratur regelmäßig als intransparent und damit unwirksam eingeordnet; genannt wird dafür das BAG-Urteil 10 AZR 526/10. Den Urteilstext konnten wir nicht prüfen, die Quelle des DGB-Rechtsschutzes dazu ist nicht mehr abrufbar.

Starker Anspruch

  • Rechtslage: Tarifliches Weihnachtsgeld kann der Arbeitgeber nicht einseitig streichen, auch nicht bei schlechter Geschäftslage.
  • Prüfen: Gilt der Tarifvertrag für dich (Tarifbindung des Betriebs, Verweis im Arbeitsvertrag)? Gibt es Stichtag, Wartezeit oder Staffel nach Betriebszugehörigkeit?
  • Ansprechpartner: Betriebsrat und Gewerkschaft kennen die geltende Fassung.

Anspruch, wenn kein wirksamer Vorbehalt besteht

  • Rechtslage: Ein vertraglich zugesagtes Weihnachtsgeld ist geschuldet. Ein Widerruf ist nur möglich, wenn die Klausel Gründe und Umfang klar nennt.
  • Prüfen: Steht „freiwillig“ und „widerruflich“ in derselben Klausel? Gibt es eine Stichtags- oder Rückzahlungsregel?
  • Tipp: Die genaue Formulierung entscheidet – im Zweifel eine Beratung bei Gewerkschaft oder Fachanwalt einholen.

Gute Chancen durch betriebliche Übung

  • Rechtslage: Nach dreimaliger vorbehaltloser Zahlung entsteht in der Regel ein Anspruch für die Folgejahre.
  • Prüfen: Stand auf früheren Abrechnungen oder Begleitschreiben jedes Mal ein ausdrücklicher Freiwilligkeitsvorbehalt? Dann entsteht keine Übung.
  • Beachten: Bei wechselnden Beträgen gibt es Anspruch auf eine Zahlung, deren Höhe der Arbeitgeber nach billigem Ermessen festlegt.

Gleichbehandlungsgrundsatz prüfen

  • Rechtslage: Der Arbeitgeber darf einzelne Beschäftigte oder Gruppen nur mit sachlichem Grund ausnehmen.
  • Teilzeit: Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter gestellt werden; ihnen steht mindestens der anteilige Betrag zu.
  • Vorgehen: Nach den Kriterien fragen, die der Arbeitgeber anwendet, und den Anspruch schriftlich geltend machen.

Kein Anspruch

  • Rechtslage: Ohne Tarif, Vereinbarung, Zusage oder Übung muss der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld zahlen.
  • Möglich: Eine freiwillige Zahlung oder ein steuerfreier Sachbezug bis 50 Euro im Monat sind trotzdem drin – fragen kostet nichts.
  • Langfristig: Mit Tarifvertrag bekamen laut WSI 2025 77 Prozent Weihnachtsgeld, ohne nur 41 Prozent.

Wann wird das Weihnachtsgeld 2026 ausgezahlt?

In den meisten Betrieben mit dem Novembergehalt – also Ende November, 2026 typischerweise am Montag, 30. November. Das schreibt die IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie, und für den öffentlichen Dienst ist die Auszahlung mit dem Novemberentgelt ausdrücklich geregelt. Manche Arbeitgeber zahlen laut Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung erst mit dem Dezembergehalt. Ein gesetzliches Datum gibt es nicht. Wann genau das Geld auf dem Konto ist, hängt außerdem davon ab, an welchem Tag dein Arbeitgeber das Gehalt überweist.

Jul–SepBemessungBemessungszeitraum

TVöD und TV-L: Durchschnitt der Monate Juli bis September.

27.11.FreitagBlack Friday

Bei vielen ist das Weihnachtsgeld dann noch nicht da.

30.11.MontagZahltag November

Typischer Termin für Novembergehalt mit Weihnachtsgeld.

01.12.DienstagStichtag TVöD und TV-L

Das Arbeitsverhältnis muss an diesem Tag bestehen.

31.12.DonnerstagZahltag Dezember

Für alle, die es mit dem Dezembergehalt bekommen.

Die Kalenderdateien erzeugt dein Browser lokal, es werden keine Daten übertragen. Einordnung: Dass Entgelte im öffentlichen Dienst am letzten Tag des Monats gezahlt werden, ist gängige Praxis; den Tariftext dazu haben wir für diesen Beitrag nicht geprüft. Beamte erhalten ihre Bezüge dagegen in der Regel im Voraus – ob und wann dort eine Sonderzahlung fließt, regelt jedes Land selbst.

Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst 2026: TVöD und TV-L

Beim Bund und bei den Kommunen gibt es 2026 spürbar mehr Weihnachtsgeld, bei den Ländern bleiben die Prozentsätze gleich. Die Tarifeinigung zum TVöD vom April 2025 hat die Jahressonderzahlung ab dem Kalenderjahr 2026 angehoben. Beim Bund steigt sie je nach Entgeltgruppe um 5 bis 15 Prozentpunkte, bei den Kommunen (VKA) ersetzt ein einheitlicher Satz von 85 Prozent die bisherige Staffel. Für den TV-L gibt es keine neuen Sätze; dort wirkt sich nur die Tariferhöhung um 2,8 Prozent zum 1. April 2026 auf die Bemessungsgrundlage aus.

Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst 2026 (Prozent des Bemessungsentgelts)
Tarifvertrag Entgeltgruppen Bis 2025 Ab 2026
TVöD Bund E 1 bis E 8 90 % 95 %
TVöD Bund E 9a bis E 12 80 % 90 %
TVöD Bund E 13 bis E 15 60 % 75 %
TVöD VKA (Kommunen) alle Entgeltgruppen 84,51 / 70,28 / 51,78 % 85 %
TVöD VKA Pflege P 5 bis P 8 – 90 %
TV-L (Länder ohne Hessen) E 1 bis E 4 87,43 % 87,43 %
TV-L E 5 bis E 8 88,14 % 88,14 %
TV-L E 9a bis E 11 74,35 % 74,35 %
TV-L E 12 bis E 13 46,47 % 46,47 %
TV-L E 14 bis E 15 32,53 % 32,53 %

Quellen: GdP-Tarifinfo zur TVöD-Einigung 2025, Tarifberichte von oeffentlicher-dienst-news.de und oeffentlichen-dienst.de. Wie viel das in Euro ist, rechnet der Bericht von oeffentlicher-dienst-news.de für die Kommunen vor: von 2.154,37 Euro in E 1 Stufe 2 bis 7.818,14 Euro in E 15Ü Stufe 6. Im Sozial- und Erziehungsdienst gilt ebenfalls der Satz von 85 Prozent; in der S 8b sind es dort bis zu 4.412 Euro. Pflegekräfte der Gruppen P 5 bis P 8 können ihre Sonderzahlung anders als andere Beschäftigte nicht in freie Tage umwandeln.

1. DezemberStichtag

Anspruch hat, wer an diesem Tag im Arbeitsverhältnis steht.

Juli–SeptemberBemessung

Durchschnittliches Entgelt dieser drei Monate, beim TV-L ohne Überstunden und Leistungszulagen.

1/12 pro MonatKürzung

Für jeden Monat ohne Entgeltanspruch sinkt die Zahlung um ein Zwölftel.

bis 3 TageZeit statt Geld

Im TVöD lässt sich ein Teil der Sonderzahlung in bis zu drei freie Tage tauschen.

Beim TVöD Bund ist zusätzlich die Entgeltgruppe am 1. September maßgeblich. Wer im Herbst höhergruppiert wird, profitiert davon bei der Sonderzahlung also erst im nächsten Jahr. Für die Länder beschreibt die Übersicht von oeffentlichen-dienst.de zur TV-L-Sonderzahlung Stichtag, Bemessung und Auszahlung mit den Novemberbezügen. Für Hessen gilt mit dem TV-H ein eigener Tarifvertrag, den wir hier nicht ausgewertet haben. Laut oeffentlicher-dienst-news.de sollen getauschte freie Tage ab 2027 von der Sonderzahlung abgezogen werden; die Einzelheiten sind noch offen.

Weihnachtsgeld für Beamte 2026: jedes Land regelt es anders

Viele Beamtinnen und Beamte bekommen gar keine gesonderte Sonderzahlung mehr, weil sie ins Grundgehalt eingerechnet wurde. Das gilt für den Bund sowie für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen. Andere Länder zahlen einen Prozentsatz oder einen Festbetrag. Die folgende Übersicht stützt sich auf eine Zusammenstellung des dbb, die oeffentlicher-dienst-news.de am 26. Oktober 2026 veröffentlicht hat. Die Landesbesoldungsgesetze selbst haben wir nicht geprüft – verbindlich ist die Regelung deines Dienstherrn.

Sonderzahlung für Beamte 2026 nach Dienstherr (Sekundärquelle, ohne Gewähr)
Dienstherr Art Regelung 2026
Bund, BW, NRW, RLP, Saarland, Thüringen ins Grundgehalt integriert keine gesonderte Zahlung
Brandenburg ins Grundgehalt integriert Grundgehalt plus 21 Euro im Monat
Bayern Prozentsatz 70 % eines Zwölftels der Jahresbezüge bis A 11, darüber 65 %
Mecklenburg-Vorpommern Prozentsatz 40 % bis A 9, 35 % bis A 12, darüber 29,382 %
Hamburg Prozentsatz ab 2026 27,5 % eines Monatsbruttos; für 2025 einmalig 7,5 % nachträglich
Hessen monatlich 5 % zusätzlich zu den monatlichen Bezügen
Sachsen monatlich 4,1 % zusätzlich zu den monatlichen Bezügen
Berlin Festbetrag 1.550 Euro (A 5 bis A 9), sonst 900 Euro
Bremen Festbetrag 1.500 Euro (A 5/A 6), gestaffelt bis 710 Euro (A 10/A 11)
Niedersachsen Festbetrag 1.200 Euro bis A 8, sonst 500 Euro
Sachsen-Anhalt Festbetrag 600 Euro bis A 8, sonst 400 Euro
Schleswig-Holstein Festbetrag 660 Euro bis A 10, dazu rund 400 Euro je Kind

Einordnung: Dass im Bund und in einigen Ländern im November kein Extrabetrag auf der Bezügemitteilung steht, ist also kein Fehler, sondern Folge der Integration ins Grundgehalt. In welchem Monat die Länder mit Festbetrag zahlen, geht aus der Übersicht nicht hervor. Die Hamburger Neuregelung und die monatlichen Werte für Hessen und Sachsen sollten Betroffene vorsorglich mit ihrer Bezügestelle abgleichen.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld in den Branchen?

Die Spanne reicht laut WSI-Tarifarchiv von gar nichts bis über 4.000 Euro. Die Zahlen stammen aus der Auswertung von 2025, denn die Hans-Böckler-Stiftung hat ihre jährliche Weihnachtsgeld-Analyse für 2026 bis zum 27. Oktober noch nicht veröffentlicht; in den Vorjahren erschien sie Anfang November. Wo Tarife 2026 gestiegen sind, fallen die Beträge in diesem Jahr entsprechend höher aus. Eine eigene Fortschreibung nehmen wir bewusst nicht vor.

Wer 2025 Weihnachtsgeld bekam

Anteil der Befragten mit Weihnachtsgeld, Lohnspiegel-Befragung von 58.119 Beschäftigten (Oktober 2024 bis September 2025, nicht repräsentativ).

Mit TarifvertragTarifbindung 77 %
MännerGeschlecht 54 %
VollzeitArbeitszeit 53 %
WestdeutschlandRegion 53 %
Alle BeschäftigtenDurchschnitt 51 %
FrauenGeschlecht 48 %
TeilzeitArbeitszeit 46 %
Ohne TarifvertragTarifbindung 41 %
OstdeutschlandRegion 41 %

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 5. November 2025. Balkenlänge entspricht dem Prozentwert.

Laut der Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung lag der Anteil 2024 bei 52 und 2023 bei 53 Prozent. Eine Auswertung des Statistischen Bundesamts, auf die die Stiftung verweist, kam für das Vorjahr auf gut 85 Prozent der Tarifbeschäftigten. Der Unterschied ist methodisch: Destatis wertet Tarifverträge aus, der Lohnspiegel befragt Beschäftigte. Die Destatis-Meldung selbst konnten wir nicht abrufen.

Tarifliches Weihnachtsgeld 2025 nach Branchen (Endstufe, mittlere Entgeltgruppe; WSI-Tarifarchiv, Stand 1.11.2025)
Branche (Tarifgebiet West / Ost) West Ost
Chemische Industrie (Nordrhein / Ost) 100 %, 4.235 € 100 %, 4.120 €
Energieversorgung (NRW / Ost) 50–100 %, 4.113 € 100 %, 3.658 €
Süßwarenindustrie (BW / Ost) 100 %, 3.900 € 100 %, 3.752 €
Textilindustrie (Westfalen-Osnabrück / Ost) 100 %, 3.751 € 80 %, 2.290 €
Privates Bankgewerbe 100 %, 3.719 € 3.719 €
Deutsche Bahn AG 100 %, 3.399 € 3.399 €
Eisen und Stahl (inkl. Urlaubsgeld) 110 %, 3.305 € 110 %, 3.305 €
Versicherungsgewerbe 80 %, 2.960 € 2.960 €
Bauhauptgewerbe, Arbeiter 2.838 € 1.232 €
Einzelhandel (NRW / Brandenburg) 62,5 %, 2.298 € 60 %, 1.900 €
Metallindustrie (BW / Sachsen) 25–55 %, 1.976 € 25–55 %, 1.754 €
Kfz-Gewerbe (NRW / Thüringen) 20–50 %, 1.698 € 20–50 %, 1.419 €
Gastgewerbe (Bayern / Sachsen) 50 %, 1.658 € 500 €
Großhandel (NRW / Sachsen-Anhalt) 434 € 256 €
Landwirtschaft (Bayern / MV) 250 € 275 €
Gebäudereinigung, Floristik, Bewachung Ost keine Jahressonderzahlung

Die komplette Tabelle mit weiteren Branchen und Entgeltgruppen steht in der WSI-Übersicht als PDF. Auffällig sind die Unterschiede zwischen Ost und West: Im Bauhauptgewerbe beträgt die Differenz bei Arbeitern über 1.600 Euro, bei Banken, Versicherungen, Bahn und öffentlichem Dienst gibt es dagegen keine. In der Metall- und Elektroindustrie steigt der Anspruch mit der Betriebszugehörigkeit: Laut IG Metall gibt es ihn meist ab sechs Monaten und in voller Höhe nach 36 Monaten.

Was bleibt vom Weihnachtsgeld netto übrig?

In unseren vier Beispielen bleiben 46 bis 60 Prozent des Bruttobetrags – je nach Einkommen, Steuerklasse, Kinderzahl und Kirchensteuer. Dass vom Weihnachtsgeld so viel abgeht, liegt an der Berechnung: Steuerlich ist es ein sonstiger Bezug. Nach § 39b Abs. 3 EStG ermittelt der Arbeitgeber die Jahreslohnsteuer einmal ohne und einmal mit dem Weihnachtsgeld. Die Differenz ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld. Weil der Betrag oben auf den Jahreslohn kommt, trifft ihn dein persönlicher Grenzsteuersatz – also der höchste Satz, der für dich gilt.

Die Lohnsteuer haben wir über die offizielle Schnittstelle des BMF-Lohnsteuerrechners berechnet (der Link führt zu Beispiel A). Die Sozialabgaben und das Netto sind eigene Rechnung mit den Beitragssätzen 2026, einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und einer Auszahlung im November bei ganzjähriger Beschäftigung. Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Schnittstelle der Qualitätssicherung dient und keine Lohnabrechnung ersetzt.

Netto vom Weihnachtsgeld 2026 – vier Beispiele mit Rechenweg (gesetzlich versichert, Auszahlung im November)
Position A B C D
Profil Stkl. I, kinderlos Stkl. I, kinderlos Stkl. III, 2 Kinder Stkl. I, kinderlos
Monatsbrutto 3.000 € 4.500 € 3.800 € 7.500 €
Weihnachtsgeld brutto 1.500 € 4.500 € 2.000 € 7.500 €
Lohnsteuer (BMF) 330,00 € 1.182,00 € 390,00 € 2.857,00 €
Solidaritätszuschlag (BMF) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 157,13 €
Krankenversicherung 8,75 % 131,25 € 393,75 € 175,00 € 0,00 €
Pflegeversicherung 36,00 € (2,4 %) 108,00 € (2,4 %) 31,00 € (1,55 %) 0,00 €
Rentenversicherung 9,3 % 139,50 € 418,50 € 186,00 € 697,50 €
Arbeitslosenversicherung 1,3 % 19,50 € 58,50 € 26,00 € 97,50 €
Netto ohne Kirchensteuer 843,75 € (56,2 %) 2.339,25 € (52,0 %) 1.192,00 € (59,6 %) 3.690,87 € (49,2 %)
Netto mit 9 % Kirchensteuer 814,05 € (54,3 %) 2.232,87 € (49,6 %) 1.156,90 € (57,8 %) 3.433,74 € (45,8 %)

Drei Effekte erklären die Unterschiede. In Beispiel B fällt trotz 1.182 Euro Lohnsteuer kein Solidaritätszuschlag an, weil die Jahreslohnsteuer unter der Freigrenze von 20.350 Euro bleibt. In Beispiel D zahlt die Beschäftigte auf das Weihnachtsgeld keine Kranken- und Pflegeversicherung, weil die anteilige Beitragsbemessungsgrenze bis November schon ausgeschöpft ist. Das regelt § 23a SGB IV für Einmalzahlungen: Beiträge fallen nur an, soweit die Grenze für die bisherigen Beschäftigungsmonate noch nicht erreicht ist – bei Auszahlung im November 63.937,50 Euro in der Kranken- und 92.950 Euro in der Rentenversicherung. Und in Beispiel C senken Steuerklasse III und der niedrigere Pflegesatz für Eltern die Abzüge.

So ist es richtig

  • Lohnsteuer auf Weihnachtsgeld = Differenz zweier Jahressteuerbeträge § 39b Abs. 3 EStG
  • Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer Einordnung
  • Sozialabgaben nur bis zur anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze § 23a SGB IV
  • Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro § 32a EStG

Stimmt so nicht

  • „Mit Weihnachtsgeld rutsche ich in eine höhere Steuerklasse“ Steuerklassen hängen nicht vom Einkommen ab
  • „Weihnachtsgeld wird wie ein doppelter Monatslohn besteuert“ maßgeblich ist der Jahreslohn
  • „Die Märzklausel gilt auch für Weihnachtsgeld“ nur für Einmalzahlungen von Januar bis März
  • „Es gibt noch die steuerfreie Inflationsprämie“ nur für Zahlungen bis 31.12.2024

Gerade bei Beschäftigten mit schwankendem Einkommen, Jobwechsel oder Elternzeit im Jahr kann der Lohnsteuerabzug höher ausfallen als die tatsächliche Jahressteuer. Maßgeblich ist am Ende die Einkommensteuererklärung, und dort wird zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet. Für die Erklärung zum Steuerjahr 2026 erscheint am 6. November 2026 die neue Ausgabe von WISO Steuer; bei Amazon lässt sie sich schon vorbestellen.

WISO Steuer 2027 – Steuersoftware für das Steuerjahr 2026
WISO Steuer 2027 – Steuersoftware für das Steuerjahr 2026
  • Richtiges Steuerjahr: Die Ausgabe 2027 ist für die Einkommensteuererklärung 2026 gedacht – also das Jahr, in dem dieses Weihnachtsgeld fließt.
  • Vorbestellung: Laut Amazon erscheint die Software am 6. November 2026.
  • Hersteller: Buhl Data Service; Funktionen und Lizenzumfang laut Produktseite.
  • Preis: 27.10.2026: 49,99 Euro bei Amazon.

49,99 EUR
Bei Amazon kaufen

Affiliate-Hinweis: Bei den Amazon-Verlinkungen auf dieser Seite handelt es sich um Partnerlinks. Wenn du darüber einkaufst, unterstützt du unsere Arbeit – als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen, ohne dass sich der Preis für dich ändert.

Wir haben die Software nicht selbst getestet. Ob WISO zum Black Friday günstiger wird und warum die Jahreszahl im Namen ein Jahr vorausläuft, erklärt unser Beitrag WISO Steuer 2027 zum Black Friday.

Steuerfreie Alternativen zum Weihnachtsgeld sind 2026 knapp. Die Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro galt nur für Zahlungen bis zum 31. Dezember 2024; eine Nachfolgeregelung haben wir nicht gefunden. Geblieben ist die Sachbezugsfreigrenze: Gutscheine oder Sachleistungen bleiben steuer- und abgabenfrei, wenn sie zusammen 50 Euro im Monat nicht übersteigen, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden und nur für Waren oder Dienstleistungen einlösbar sind (§ 8 Abs. 2 EStG).

Teilzeit und Minijob: Weihnachtsgeld anteilig berechnen

Teilzeitkräfte haben mindestens Anspruch auf den Anteil, der ihrer Arbeitszeit entspricht – wenn Vollzeitkräfte Weihnachtsgeld bekommen. Das folgt aus § 4 Abs. 1 TzBfG, nach dem teilbare geldwerte Leistungen Teilzeitbeschäftigten mindestens anteilig zustehen. Eine tarifliche Regel, die Voll- und Teilzeitkräfte pauschal um denselben Betrag kürzt, ist laut DGB unzulässig (BAG, 10 AZR 629/99). Wer erst im Laufe des Jahres eingestellt wurde, bekommt oft nur einen Teil – sofern Tarif oder Vertrag das so vorsehen.

Rechner: anteiliges Weihnachtsgeld

Betrag bei Vollzeit, deine Wochenstunden, die Vollzeit-Stunden im Betrieb und die Beschäftigungsmonate in diesem Jahr eingeben.




Bei 25 von 40 Wochenstunden (63 %) und 12 von 12 Monaten ergibt sich ein anteiliger Betrag von rund 1.875 € brutto. Das gilt nur, wenn Tarif- oder Arbeitsvertrag eine anteilige Kürzung vorsehen – maßgeblich ist immer die konkrete Regelung.

Eigene Rechnung ohne Gewähr. Manche Tarifverträge berechnen anders, etwa nach dem Durchschnittsentgelt bestimmter Monate wie im TVöD, mit Wartezeiten oder Staffeln nach Betriebszugehörigkeit. Den Nettobetrag zeigt die Tabelle im Abschnitt zu Steuern und Abgaben.

Bei Minijobs kann Weihnachtsgeld den Status kosten. Die Verdienstgrenze liegt seit Januar 2026 bei 603 Euro im Monat, wie die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mitteilt; 2025 waren es 556 Euro. Sie ist an den Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt. Für 2027 sind 633 Euro bei einem Mindestlohn von 14,60 Euro angekündigt. Entscheidend ist der Jahresverdienst von höchstens 7.236 Euro, und in den gehört zugesagtes oder regelmäßig gezahltes Weihnachtsgeld von Anfang an hinein.

603 €Monatsgrenze 2026

Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV).

7.236 €Jahresgrenze 2026

Zwölf Monate zu 603 Euro, inklusive zugesagter Sonderzahlungen.

13,90 €Mindestlohn 2026

Pro Stunde; 2027 steigt er laut DRV auf 14,60 Euro.

1.206 €Obergrenze Einmalfall

Höchstverdienst im Monat bei unvorhersehbarem Überschreiten.

Wie schnell das kippt, zeigt ein Beispiel der Minijob-Zentrale: 550 Euro im Monat plus 900 Euro zugesagtes Weihnachtsgeld ergeben 7.500 Euro im Jahr, im Schnitt also rund 625 Euro. Damit ist die Beschäftigung von Beginn an ein Midijob mit Sozialversicherungspflicht. Anders bei einer einmaligen, nicht vorhersehbaren Zahlung, etwa nach einem guten Geschäftsjahr: Sie beendet den Minijob nicht, solange der Monatsverdienst höchstens 1.206 Euro beträgt und daraus keine betriebliche Übung wird. Gesetzlich ist ein solches gelegentliches Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten im Jahr erlaubt (§ 8 Abs. 1b SGB IV).

Noch ein Detail für Beschäftigte im Mindestlohnbereich: Weihnachtsgeld darf auf den Mindestlohn nur angerechnet werden, wenn es monatlich zu einem Zwölftel, vorbehaltlos und unwiderruflich gezahlt wird (BAG, 5 AZR 135/16). Eine Einmalzahlung im November kann einen zu niedrigen Stundenlohn in den übrigen Monaten also nicht ausgleichen.

Weihnachtsgeld bei Kündigung: Stichtag und Rückzahlung

Ob du bei einer Kündigung Weihnachtsgeld bekommst oder zurückzahlen musst, hängt davon ab, wofür es gezahlt wird und wo die Klausel steht. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Zahlungen, die die geleistete Arbeit vergüten, und reinen Treueprämien. Viele Weihnachtsgelder haben einen Mischcharakter: Sie belohnen Arbeit und Betriebstreue zugleich. Für diese gilt eine strenge Linie.

ArbeitsvertragMischcharakter: Stichtag meist unwirksam

Hängt eine Zahlung mit Entgeltcharakter in einem Formularvertrag davon ab, dass du am 31. Dezember noch ungekündigt bist, ist die Klausel nach BAG-Rechtsprechung unwirksam (10 AZR 848/12). Der Kläger bekam für neun Monate 9/12.

Anteil berechnen

TarifvertragStichtag zulässig

Tarifparteien dürfen den Anspruch auch bei Mischcharakter an einen Stichtag binden (BAG, 10 AZR 290/17). Beispiel: TVöD und TV-L mit dem 1. Dezember.

Zum TVöD

TreueprämieStichtag wirksam

Belohnt die Zahlung ausschließlich die Betriebstreue, kann sie wirksam davon abhängen, dass du zum Stichtag noch im Betrieb bist.

Was tun?

Den Fall 10 AZR 848/12 vom 13. November 2013 schildert die Kanzlei Hensche ausführlich: Der Arbeitnehmer war zum 30. September ausgeschieden und bekam neun Zwölftel eines Monatsgehalts. Wie Tarifverträge davon abweichen dürfen, beschreibt ein Legal Update von CMS mit weiteren BAG-Urteilen (10 AZR 612/10 und 10 AZR 667/10). Der DGB formuliert vereinfacht, Stichtags- und Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag seien bei Kündigung unzulässig. So pauschal gilt das nach der BAG-Linie nur für Zahlungen mit Entgeltcharakter.

Für Rückzahlungsklauseln hat die Rechtsprechung Grenzen entwickelt, die Kanzleien so zusammenfassen: Beträge bis 100 Euro müssen nie zurückgezahlt werden. Liegt das Weihnachtsgeld darüber, aber unter einem Monatsgehalt, darf es dich höchstens bis zum 31. März des Folgejahres binden. Ab einem Monatsgehalt ist eine Bindung bis höchstens 30. Juni möglich. Die dafür häufig zitierten BAG-Urteile haben wir nicht im Original geprüft. In der Metall- und Elektroindustrie sieht der Tarif laut IG Metall bei Ausscheiden nach dem Auszahlungstermin gar keine Rückzahlung vor.

Klausel genau lesen

Eine Rückzahlungspflicht besteht nur, wenn sie wirksam vereinbart ist. Ohne Klausel musst du nichts zurückzahlen.

Kündigungstermin planen

Wer ohnehin wechseln will, prüft vorher Stichtag und Bindungsfrist – ein Austritt wenige Wochen später kann sich lohnen.

Nicht vorschnell zahlen

Fordert der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zurück, erst die Klausel prüfen lassen, bevor du überweist oder einer Verrechnung zustimmst.

Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit: Wann gekürzt werden darf

Gekürzt werden darf nur, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag es vorsehen – und auch dann nur in Grenzen. Das gilt besonders für Krankheitszeiten, für die das Entgeltfortzahlungsgesetz eine feste Obergrenze zieht.

Krankheit

Grundsätzlich bleibt der Anspruch bestehen (BAG, 10 AZR 404/97). Eine vereinbarte Kürzung darf pro Krankheitstag höchstens ein Viertel des durchschnittlichen Tagesentgelts betragen (§ 4a EntgFG). Beruht der Anspruch nur auf betrieblicher Übung, kann er bei langer Krankheit entfallen (BAG, 10 AZR 112/11).

Mutterschutz

Eine anteilige Kürzung wegen Mutterschutzzeiten ist laut DGB unzulässig; der DGB verweist dazu auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln, deren Datum in der Quelle widersprüchlich angegeben ist.

Elternzeit

Eine Kürzung ist möglich, wenn Tarif oder Vertrag sie vorsehen, schreibt die IG Metall. Ohne entsprechende Regelung bleibt der Anspruch. Für den TVöD Bund gibt es laut Bericht Ausnahmen, deren Details wir nicht im Tariftext geprüft haben.

Elterngeld

Wird Weihnachtsgeld als ein Vierzehntel des Jahresgehalts monatlich gezahlt, kann es als laufender Lohn das Elterngeld erhöhen (LSG Berlin-Brandenburg, L 17 EG 10/15).

Auszubildende

Sie bekommen Weihnachtsgeld nur, wenn es tariflich oder vertraglich geregelt ist. Bei einer Staffel nach Betriebszugehörigkeit zählt die Ausbildungszeit laut DGB mit.

Bekommen Rentner und Grundsicherungsempfänger Weihnachtsgeld?

Nein – weder die gesetzliche Rentenversicherung noch das Grundsicherungsgeld kennen eine Weihnachtszahlung. Eine 13. Monatsrente gibt es nicht. Eine Petition, die Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und eine 13. Rente für Rentnerinnen und Rentner forderte, hat der Petitionsausschuss des Bundestags am 19. März 2026 abgeschlossen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. Die Abschlussbegründung des Petitionsausschusses argumentiert, dass Sonderzahlungen im Erwerbsleben die Rente bereits über das Jahresentgelt erhöhen und eine 13. Rente eine zweistellige Milliardenbelastung bedeuten würde.

Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. An der Höhe hat die Umbenennung laut dem Jobcenter Saarpfalz-Kreis nichts geändert. Eine Weihnachtsbeihilfe ist im SGB II nicht vorgesehen; eine Quelle, die das Gegenteil sagt, haben wir nicht gefunden, eine ausdrückliche Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit konnten wir allerdings nicht abrufen. Für Betriebsrenten oder Versorgungswerke können eigene Regeln gelten, die hier nicht erfasst sind.

Kann Weihnachtsgeld gepfändet werden?

Teilweise: Die Hälfte des Weihnachtsgelds ist unpfändbar, seit 1. Juli 2026 aber höchstens 795 Euro. Nach § 850a Nr. 4 ZPO sind Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des monatlichen Grundfreibetrags unpfändbar, aufgerundet auf volle 10 Euro. Dieser Freibetrag liegt laut lohnsteuer-kompakt.de seit dem 1. Juli 2026 bei 1.587,40 Euro. Daraus ergibt sich unsere Ableitung: 1.590 Euro, davon die Hälfte, also 795 Euro, bis Ende Juni 2026 waren es 780 Euro. Die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt haben wir nicht selbst geprüft.

Ein Rechenbeispiel als Einordnung: Bei 1.200 Euro Weihnachtsgeld sind 600 Euro geschützt, weil die Hälfte unter 795 Euro liegt. Bei 3.000 Euro sind es nur 795 Euro, nicht 1.500. Was darüber liegt, kann im Rahmen einer Lohnpfändung erfasst werden. Wer in einer Insolvenz oder Lohnpfändung steckt, sollte die Abrechnung für November von einer Schuldnerberatung prüfen lassen.

Weihnachtsgeld nicht bekommen: Was du jetzt tun kannst

Erst die Grundlage klären, dann den Anspruch schriftlich geltend machen und dabei die Fristen im Blick behalten. Der DGB empfiehlt, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag zu prüfen, den Anspruch schriftlich zu fordern, Ausschlussfristen zu beachten, Betriebsrat oder Gewerkschaft einzuschalten und notfalls beim Arbeitsgericht zu klagen. Wie lang die Fristen sind, steht in deinem Vertrag oder Tarifvertrag; Ausschlussfristen von wenigen Monaten sind verbreitet und können deutlich kürzer sein als die allgemeine Verjährung.

Checkliste: Weihnachtsgeld bleibt aus

0 von 8 erledigt

Gewerkschaftsmitglieder bekommen in der Regel Rechtsschutz. Wer allein vorgeht, sollte wissen: Vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz besteht nach unserem Kenntnisstand kein Anwaltszwang, und jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst. Diese Regeln haben wir für diesen Beitrag nicht im Gesetzestext nachgeprüft – lass dich im Zweifel beraten, bevor du klagst.

Weihnachtsgeld und Black Friday: erst die Abrechnung, dann der Einkauf

Der Black Friday fällt 2026 auf Freitag, den 27. November – drei Tage bevor das Novembergehalt bei vielen auf dem Konto ist. Wer mit dem Weihnachtsgeld rechnet, sollte den Betrag erst einplanen, wenn er auf der Abrechnung steht, und den Nettobetrag zugrunde legen, nicht das Brutto aus dem Vertrag. Alle Termine rund um die Aktionswoche haben wir im Beitrag Wann ist Black Friday 2026? zusammengestellt.

Dass sich Warten auf den 30. November nicht nachteilig auswirken muss, zeigt der Kalender: Am selben Montag ist Cyber Monday. Welche Händler dann noch Angebote haben und was danach günstiger wird, steht in unserem Überblick zum Cyber Monday 2026. Wann die Black Week bei Amazon beginnt und ob man dafür Prime braucht, erklärt der Beitrag Black Friday 2026 bei Amazon.

Mehr aktuelle Themen vom 27. Oktober 2026

ArbeitMicrosoft bietet Abfindungen anWas hinter dem Umbau im KI-Zeitalter steckt.StreamingDFB-Pokal heute im TV und StreamWelche Spiele kostenlos laufen.Wohnenmeinhaus.digital aus der Höhle der LöwenKosten, Leistungen und Erfahrungen.BundesligaBayern–Dortmund als Playmobil-StreamSo funktioniert die neue Übertragung.MarineU-Boot versenkt FregatteWas hinter dem Übungsvideo steckt.Raumfahrt18 km/h auf dem MondDer Mondauto-Rekord von 1972.InfrastrukturFehmarnbelttunnel 2026Baufortschritt, Eröffnung und Technik.

Häufige Fragen zum Weihnachtsgeld 2026

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nein. Ein Anspruch entsteht nur durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, eine Gesamtzusage, betriebliche Übung oder den Gleichbehandlungsgrundsatz. Besteht er, ist er einklagbar.

Wann wird das Weihnachtsgeld 2026 ausgezahlt?

Meist mit dem Novembergehalt, also bei vielen am Montag, 30. November 2026. Einige Arbeitgeber zahlen mit dem Dezembergehalt. Im öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L) ist die Auszahlung mit dem Novemberentgelt geregelt.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst 2026?

Im TVöD Bund 95 Prozent (E 1 bis E 8), 90 Prozent (E 9a bis E 12) und 75 Prozent (E 13 bis E 15). Bei den Kommunen gilt einheitlich 85 Prozent, in der Pflege P 5 bis P 8 90 Prozent. Im TV-L bleibt es bei 32,53 bis 88,14 Prozent je nach Entgeltgruppe.

Was bleibt vom Weihnachtsgeld netto übrig?

In unseren vier Beispielen mit dem BMF-Lohnsteuerrechner 46 bis 60 Prozent des Bruttobetrags. Entscheidend sind Einkommen, Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer und ob die Beitragsbemessungsgrenze schon erreicht ist.

Warum wird mein Weihnachtsgeld so hoch besteuert?

Weil es als sonstiger Bezug oben auf deinen Jahreslohn gerechnet wird und deshalb mit deinem Grenzsteuersatz belastet ist. Die Lohnsteuer ist aber nur eine Vorauszahlung; maßgeblich ist die Einkommensteuer für das ganze Jahr.

Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich gekündigt habe?

Das hängt von der Klausel ab. Bei Zahlungen, die auch Arbeit vergüten, ist ein Stichtag im Formularvertrag nach BAG-Rechtsprechung meist unwirksam, dann gibt es einen anteiligen Betrag. In Tarifverträgen ist ein Stichtag zulässig, bei reinen Treueprämien ebenfalls.

Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich kündige?

Nur bei einer wirksamen Rückzahlungsklausel. Nach den von Kanzleien zitierten Grundsätzen gilt: bis 100 Euro keine Rückzahlung, unter einem Monatsgehalt eine Bindung höchstens bis 31. März, ab einem Monatsgehalt höchstens bis 30. Juni des Folgejahres.

Bekommen Teilzeitkräfte Weihnachtsgeld?

Ja, wenn Vollzeitkräfte es bekommen, steht Teilzeitbeschäftigten mindestens der Anteil zu, der ihrer Arbeitszeit entspricht (§ 4 TzBfG). Den Betrag kannst du mit unserem Rechner abschätzen.

Zählt Weihnachtsgeld bei der Minijob-Grenze mit?

Ja, wenn es zugesagt ist oder regelmäßig gezahlt wird. Die Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr. Nur eine einmalige, unvorhersehbare Zahlung beendet den Minijob nicht, solange der Monat höchstens 1.206 Euro erreicht.

Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bei Krankheit kürzen?

Nur, wenn es vereinbart ist. Dann höchstens um ein Viertel des durchschnittlichen Tagesentgelts pro Krankheitstag (§ 4a EntgFG).

Bekommen Rentner Weihnachtsgeld?

Nein. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt weder Weihnachtsgeld noch eine 13. Rente. Eine Petition dafür hat der Bundestag im März 2026 abgeschlossen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Gibt es Weihnachtsgeld beim Grundsicherungsgeld?

Nein, eine Weihnachtsbeihilfe ist im SGB II nicht vorgesehen. Das frühere Bürgergeld heißt seit 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld; an der Höhe hat das nichts geändert.

Kann Weihnachtsgeld gepfändet werden?

Teilweise. Die Hälfte ist unpfändbar, seit 1. Juli 2026 aber höchstens 795 Euro. Das ist unsere Ableitung aus § 850a Nr. 4 ZPO und dem neuen Pfändungsfreibetrag von 1.587,40 Euro.

Gibt es 2026 noch eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie?

Nein. Die Prämie von bis zu 3.000 Euro war nur für Zahlungen bis 31. Dezember 2024 steuerfrei. Steuerfrei bleiben Sachbezüge bis 50 Euro im Monat.

Wann kommen die neuen WSI-Zahlen zum Weihnachtsgeld?

Die Hans-Böckler-Stiftung hat die Auswertung für 2026 bis zum 27. Oktober noch nicht veröffentlicht. In den Vorjahren erschien sie Anfang November, 2025 am 5. November.

Fazit: Abrechnung prüfen, Anspruch kennen, netto rechnen

Weihnachtsgeld ist kein Geschenk des Gesetzgebers, sondern Verhandlungssache – und wer es vertraglich, tariflich oder durch Übung zugesagt bekommen hat, kann es auch durchsetzen. Für den öffentlichen Dienst bringt 2026 mehr Geld, vor allem beim Bund. In der Privatwirtschaft bleiben die Unterschiede zwischen Branchen und zwischen Ost und West groß, und ohne Tarifvertrag bekommt weniger als die Hälfte der Beschäftigten überhaupt etwas.

Wichtig ist der realistische Blick auf das Netto: Von 1.500 Euro brutto bleiben in Steuerklasse I gut 840 Euro, von einem vollen Monatsgehalt in mittlerer Höhe etwa die Hälfte. Wer in Teilzeit, im Minijob oder kurz vor einem Jobwechsel steht, sollte Klauseln und Grenzen jetzt prüfen – und bleibt die Zahlung aus, rasch und schriftlich handeln.

Zur Netto-Tabelle

TransparenzQuellen und Datenbasis33 Einträge

Grundlage sind Gesetzestexte, Angaben von Behörden und Sozialversicherungsträgern, Ratgeber von Gewerkschaften sowie Tarif- und Rechtsberichte, abgerufen am 27. Oktober 2026. Die Lohnsteuer in den Netto-Beispielen stammt aus der BMF-Schnittstelle, Sozialabgaben und Netto sind eigene Rechnung. Urteile zitieren wir nach den genannten Quellen. Bereits im Text verlinkte Quellen führen wir ohne erneuten Link auf, Beiträge von drohnen.de nicht erneut.

  • § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026, Grundfreibetrag (Gesetzestext)
  • § 3 SolZG 1995 – Freigrenze Solidaritätszuschlag (Gesetzestext)
  • § 39b EStG – sonstige Bezüge – im Text verlinkt (Gesetzestext)
  • § 3 EStG – Nr. 11c Inflationsausgleichsprämie (Gesetzestext)
  • § 8 EStG – Sachbezugsfreigrenze 50 Euro (Gesetzestext)
  • § 850a ZPO – unpfändbare Bezüge – im Text verlinkt (Gesetzestext)
  • § 23a SGB IV – einmalig gezahltes Arbeitsentgelt – im Text verlinkt (Gesetzestext)
  • § 8 SGB IV – Geringfügigkeitsgrenze und gelegentliches Überschreiten (Gesetzestext)
  • § 4 TzBfG – Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften (Gesetzestext)
  • § 4a EntgFG – Kürzung von Sondervergütungen bei Krankheit (Gesetzestext)
  • BMF: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (12.11.2025, über IHK München) – Tarifwerte (Behörde)
  • BMF-Lohnsteuerrechner, externe Schnittstelle 2026 – im Text verlinkt; Lohnsteuer der Beispiele A bis D (Behörde)
  • Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Minijob-Grenze 2026 (22.12.2025) – im Text verlinkt (Behörde)
  • Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (08.10.2025) – Beitragsbemessungsgrenzen (Behörde)
  • Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss: Abschlussbegründung Petition 180284 (19.03.2026) – im Text verlinkt (Behörde)
  • Minijob-Zentrale: Weihnachtsgeld im Minijob (aktualisiert 23.02.2026) – im Text verlinkt (Behörde)
  • Jobcenter Saarpfalz-Kreis: Rechtsänderungen zum 1. Juli 2026 – im Text verlinkt (Behörde)
  • DGB: Ratgeber Weihnachtsgeld 2026 (Stand 02.09.2026) – im Text verlinkt; Anspruchsgrundlagen und zitierte BAG-Urteile (Gewerkschaft)
  • Hans-Böckler-Stiftung: Pressemitteilung vom 05.11.2025 – im Text verlinkt; Anteile 2025 (Stiftung)
  • WSI-Tarifarchiv: Tabelle Weihnachtsgeld 2025 (Stand 01.11.2025) – im Text verlinkt (Stiftung)
  • Hans-Böckler-Stiftung: Übersicht Pressemitteilungen – keine Weihnachtsgeld-Auswertung 2026 bis 21.10.2026 (Stiftung)
  • GdP: Tarifinfo 6/2025, FAQ zur Tarifeinigung TVöD (10.04.2025) – Sätze ab 2026 (Gewerkschaft)
  • IG Metall: Weihnachtsgeld 2025 – mit Tarif fällt die Bescherung größer aus (11.11.2025) – Auszahlung, Staffel, Rückzahlung (Gewerkschaft)
  • Techniker Krankenkasse: Beitragssätze in der Sozialversicherung (Stand 06.01.2026) – Beitragssätze 2026 (Körperschaft)
  • oeffentlicher-dienst-news.de: Weihnachtsgeld öffentlicher Dienst 2026 (26.10.2026) – im Text verlinkt; TVöD-Beträge, Beamte nach dbb-Übersicht
  • oeffentlichen-dienst.de: TV-L-Sonderzahlung (aktualisiert 01.06.2026) – im Text verlinkt
  • oeffentlichen-dienst.de: Tarifrunde 2026 TV-L – Einigung vom 14.02.2026
  • oeffentlicher-dienst.info: Jahressonderzahlung TVöD Bund – Stichtag, Bemessung, Kürzung
  • lohnsteuer-kompakt.de: Pfändungsfreigrenzen 2026 – im Text verlinkt
  • Hensche Arbeitsrecht: BAG 10 AZR 848/12 – im Text verlinkt (Kanzlei)
  • CMS: Weihnachtsgeld und Stichtagsregelungen (04.12.2022) – im Text verlinkt (Kanzlei)
  • Kanzlei Hasselbach: Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzahlen (21.01.2022) – Rückzahlungsgrenzen (Kanzlei)
  • Amazon.de – Preis und Verfügbarkeit WISO Steuer 2027 vom 27. Oktober 2026, eigener Abruf (Marktquelle)

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen mit Stand 27. Oktober 2026 und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe dir Weihnachtsgeld zusteht, hängt von deinem Arbeits- oder Tarifvertrag und den Umständen des Einzelfalls ab. Urteile geben wir nach den genannten Quellen wieder; die Netto-Beispiele sind vereinfachte Modellrechnungen ohne Gewähr und ersetzen keine Lohnabrechnung. Branchenwerte stammen aus dem Jahr 2025. Wir hatten die genannte Software nicht im Test und stehen in keiner Verbindung zu Buhl Data Service, Amazon oder den genannten Verbänden.

Weitere Beiträge zum Arbeitsrecht

  • Verdi-ÖPNV-Streik am 2.2.2026: Ausfälle, Städte, Notfahrpläne [Infos]
  • Karsamstag 2026: Ist der 4. April ein Feiertag oder Werktag?
  • Teilkrankschreibung 2026: Was die stufenweise Krankschreibung für Beschäftigte bedeutet
  • Hitzefrei bei Hitze: Schule, Arbeit & NRW-Rechte
  • GTA 6: Krankschreibungen zum Release nehmen zu – Zahlen, Recht und legale Alternativen
  • Microsoft bietet rund 60.000 Beschäftigten Abfindungen an: Was hinter dem Umbau im KI-Zeitalter steckt

Transparenz- & Redaktionshinweis: Mit Blick auf die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorgaben nach Artikel 50 des EU AI Act werden unsere Beiträge vor der Veröffentlichung inhaltlich geprüft, redaktionell eingeordnet und freigegeben. Die abschließende Bewertung und redaktionelle Verantwortung liegen bei unserer Redaktion.

Für die visuelle Gestaltung verwenden wir neben eigenen und bereitgestellten Aufnahmen auch Symbolbilder und Illustrationen. Diese können im Rahmen der Erstellung oder Bearbeitung mithilfe digitaler Werkzeuge entstehen oder angepasst werden. Soweit für einzelne Inhalte gesetzliche Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten bestehen, werden diese entsprechend kenntlich gemacht.

Einzelne Produktboxen und Produktlinks in diesem Beitrag sind Partnerlinks. Kaufst du darüber ein, erhält unsere Redaktion eine kleine Provision – für dich bleibt der Preis unverändert. Auf Testergebnisse, Noten und Empfehlungen hat das keinen Einfluss.

Steuerjahr 202649,99 €Steuererklärung 2026 vorbereiten: WISO Steuer 2027 vorbestellenNetto-TabelleWISO Steuer 2027
Kategorie Nachrichten | Tags Arbeitnehmer, Arbeitsrecht, Gehalt, noAds, Weihnachten

Ähnliche Beiträge

RC-Auto kaufen Oktober 2026: Alle Ratgeber von Kinderauto bis Brushless auf einen Blick→

RC-Drift-Car und ferngesteuerte Sportwagen: 12 Modelle von 1:76 bis 1:18 – mit Black-Friday-Preischeck 2026→

Ferngesteuertes Auto wasserdicht: 12 Amphibienfahrzeuge, IPX-Trucks und ein RC-Boot im Black-Friday-Check 2026→

Ferngesteuerter Bagger, Radlader, Kipper und Traktor: 15 RC-Baufahrzeuge mit Black-Friday-Preischeck 2026→

Drohnen.de > Drohnen-News > Nachrichten > Weihnachtsgeld 2026: Wann es ausgezahlt wird, wer Anspruch hat und was netto übrig bleibt

© Drohnen.de

  • Impressum / Kontakt
  • Newsletter
  • Datenschutz
  • Cookie Einstellungen

Achtung!

Drohnen-Versicherung und Kennzeichnung sind PFLICHT!


➔ Drohnen Versicherungen »
Kennzeichen Shop »

Noch auf der Suche nach einer Drohne?

Kennen Sie schon die neue DJI NEO 2?


➔ DJI NEO 2 anschauen »

Nein danke!

{"cookieName":"wBounce","isAggressive":false,"isSitewide":true,"hesitation":"","openAnimation":"bounceInUp","exitAnimation":false,"timer":"","sensitivity":"","cookieExpire":"","cookieDomain":"","autoFire":"","isAnalyticsEnabled":false}