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Drohnenführerschein A1/A3 verlängern: LBA erlaubt jetzt Überweisung statt nur Kreditkarte (Update 2026)

LBA-Update 2026: Drohnenführerschein A1/A3 verlängern – jetzt endlich auch per Überweisung

Stand: 29.01.2026 | EU Kompetenznachweis A1/A3 | Verlängerung & Neubeantragung | LBA-UAS-Portal

Wer den EU Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) verlängern will, kennt das nervigste Nadelöhr im Prozess: die Bezahlung. Bislang lief im LBA-Portal vieles faktisch auf „Kreditkarte oder Pech“ hinaus – für viele völlig unpraktisch. Genau hier gibt es jetzt ein spürbares Upgrade: Im Zahlungsbereich des LBA-Portals steht neben Kreditkarte nun auch „Überweisung“ als Zahlungsart zur Auswahl. Klingt banal, ist aber ein Gamechanger und eine wichtige Info, weil es die Verlängerung für deutlich mehr Nutzer alltagstauglich macht.


Nach Neubeantragung / Verlängerung / Zahlung beim LBA empfehlen wir, den neuen Drohnenführerschein wieder als Karte im EC-Karten-Format anfertigen zu lassen:

➡️ Drohnenführerschein als Karte

Wichtig: Die neue Option macht den Prozess nicht automatisch „einfach“ – aber sie nimmt eine der größten Hürden raus. Denn im Portal gibt es weiterhin typische Stolperstellen: mal wirkt es, als sei keine Verlängerung verfügbar, mal taucht plötzlich „Zahlung erforderlich“ auf, obwohl man gefühlt „alles fertig“ hat. Dieser Beitrag zeigt klar, wo die neue Überweisung auftaucht, wie der Ablauf aussieht und was man unbedingt beachten muss, damit der verlängerte Nachweis am Ende wirklich als PDF verfügbar ist.

Das Wichtigste zum LBA-Update auf einen Blick

  • Betroffen: EU Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein)
  • Leistung: Verlängerung oder Änderung des Kompetenznachweises A1/A3
  • Gebühr: 15,00 Euro
  • Neu: Zahlung im LBA-Portal jetzt auch per Überweisung möglich (neben Kreditkarte)
  • Wichtig bei Überweisung: Freischaltung erst nach Zahlungseingang – ohne automatische Benachrichtigung

Zum LBA-UAS-Portal ➡️

Inhaltsverzeichnis

  • 1) Was ist neu? Überweisung statt Kreditkarten-Zwang
  • 2) Wo finde ich die Zahlungsart im LBA-Portal?
  • 3) Ablauf: So läuft Verlängerung/Neubeantragung A1/A3 praktisch durch
  • 4) Kreditkarte vs. Überweisung: Unterschiede, Timing, typische Fallen
  • 5) Häufige Probleme im Portal & schnelle Lösungen
  • 6) FAQ
  • 7) Fazit

1) Was ist neu? Überweisung statt Kreditkarten-Zwang

Im Zahlungsbereich des LBA-Portals erscheint bei der Auswahl der Zahlungsmethode neben „Kreditkarte“ nun auch „Überweisung“. Für Nutzer ohne Kreditkarte (oder mit Firmen-/Bankkarten, die Online-Zahlungen blocken) ist das die entscheidende Tür, die vorher schlicht zu war. Die Gebühr bleibt dabei gleich: 15,00 Euro für die „Verlängerung oder Änderung des Kompetenznachweises A1/A3“. Das wirkt klein – ist aber ein riesiger Unterschied in der Praxis: Überweisung ist überall verfügbar, nachvollziehbar und lässt sich notfalls auch aus dem klassischen Online-Banking erledigen.

<b>Neue Zahlungsart im LBA-Portal: Überweisung jetzt zusätzlich zur Kreditkarte auswählbar</b>
Neue Zahlungsoption verfügbar: Bei der Auswahl der Zahlungsmethode lässt sich jetzt neben „Kreditkarte“ auch „Überweisung“ auswählen – das macht den Ablauf deutlich flexibler.

Merke: Überweisung ist bequem – aber langsamer

  • Kreditkarte: Freischaltung meist direkt nach erfolgreicher Zahlung.
  • Überweisung: Freischaltung erst nach Zahlungseingang – das kann einige Tage dauern.
  • Wichtig: Es gibt im Regelfall keine automatische E-Mail, wenn alles freigeschaltet ist – daher aktiv prüfen.
Neue Zahlungsoption verfügbar: Bei der Auswahl der Zahlungsmethode lässt sich jetzt neben „Kreditkarte“ auch „Überweisung“ auswählen – das macht den Ablauf deutlich flexibler.
Offener Zahlungsvorgang für den A1/A3-Nachweis im Bereich „Zahlungen“ des LBA-Portals
Offene Zahlung sichtbar in „Zahlungen“: Nach Abschluss des Online-Lehrgangs wird der Vorgang als erforderliche Zahlung im Bereich „Zahlungen“ gelistet und führt direkt zum Bezahlvorgang.
LBA-Dashboard mit Hinweis „Zahlung erforderlich“ vor Ausstellung des Zertifikats
Hinweis im Dashboard: Solange die Gebühr noch nicht beglichen ist, erscheint im Nutzerkonto ein gut sichtbarer Status „Zahlung erforderlich“ – inklusive Direktlink zur Zahlungsübersicht.

2) Wo finde ich die Zahlungsart im LBA-Portal?

Die neue Option taucht im Bereich „Zahlung“ auf, sobald im Prozess eine Gebühr fällig ist. Typisch ist ein Eintrag wie „Verlängerung oder Änderung des Kompetenznachweises A1/A3“ mit dem Betrag 15,00 EUR. Direkt darunter folgt die Auswahl „Zahlungsmethode auswählen“ – dort lassen sich jetzt die Optionen Kreditkarte oder Überweisung auswählen. Nach dem Start des Bezahlvorgangs erfolgt eine Weiterleitung zum Zahlungsanbieter; anschließend geht es zurück ins Dashboard, wo der Status sichtbar ist und später auch der Gebührenbescheid bereitsteht.

⚠️ Wichtig: Nicht hektisch werden – „Zahlung erforderlich“ ist der entscheidende Hinweis

Im Dashboard kann ein Banner wie „Zahlung erforderlich“ erscheinen. Das ist keine Fehlermeldung, sondern der Hinweis, dass die Verlängerung erst nach erfolgreicher Zahlung vollständig freigeschaltet wird. Wer an dieser Stelle abbricht, wundert sich später oft, warum kein neuer Nachweis als PDF verfügbar ist.

<b>LBA-Dashboard mit Hinweis „Zahlung erforderlich“ vor Ausstellung des Zertifikats</b>
Überweisung-Ansicht (Details): Bei Auswahl von „Überweisung“ zeigt das Portal die Bankdaten (Empfänger/IBAN/BIC), den Gesamtbetrag 15,00 EUR sowie einen Girocode; die Freigabe erfolgt erst nach Zahlungseingang (ohne automatische Benachrichtigung – regelmäßig im Konto prüfen).

3) Ablauf: So läuft Verlängerung/Neubeantragung A1/A3 praktisch durch

Der grobe Ablauf bleibt wie bisher: Im LBA-Portal wird entweder ein Auffrischungsweg (mit Lernabschnitten und Zwischenfragen) oder eine Prüfung gewählt. Sobald die Anforderungen erfüllt sind, springt das System in den Zahlungsmodus. Dort wird die Gebühr von 15,00 Euro (im Falle der Verlängerung) angezeigt und die Zahlungsmethode ausgewählt. Nach dem Bezahlvorgang kehrt man ins Dashboard zurück, wo der Vorgang unter „Zahlungen“ beziehungsweise in der Zahlungsübersicht sichtbar ist. Erst wenn das System den Vorgang als bezahlt/abgeschlossen markiert, wird der aktualisierte Kompetenznachweis im Portal als PDF bereitgestellt.

Checkliste: Damit am Ende wirklich das neue PDF bereitsteht

  • Im Prozess bis zum Punkt „Zahlung erforderlich“ durchgehen (nicht vorher abbrechen).
  • Zahlungsmethode wählen: Kreditkarte oder Überweisung.
  • Nach Zahlung zurück ins Dashboard und Zahlungsübersicht prüfen.
  • Bei Überweisung: nach Durchführung regelmäßig einloggen und prüfen, ob der Status aktualisiert ist.
  • Wenn PDF verfügbar: Download und Gültigkeitsdatum kontrollieren.

Nach Neubeantragung / Verlängerung / Zahlung beim LBA empfehlen wir, den neuen Drohnenführerschein wieder als Karte im EC-Karten-Format anfertigen zu lassen:

➡️ Drohnenführerschein als Karte

4) Kreditkarte vs. Überweisung: Unterschiede, Timing, typische Fallen

Beide Zahlungsarten führen zum Ziel – aber mit unterschiedlicher Dynamik. Bei Kreditkarte erfolgt die Freigabe typischerweise unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung. Bei Überweisung ist entscheidend: Die Freigabe erfolgt erst nach Zahlungseingang. Das Portal weist außerdem darauf hin, dass bei Nutzung der Browser-Zurück-Funktion nach Kreditkartenauswahl ein erneuter Zahlungsversuch erst nach einer Wartezeit möglich sein kann (das verhindert Doppelvorgänge, fühlt sich aber im Moment wie „gesperrt“ an). Bei Überweisung wird meist ein Empfänger (Bundeskasse) sowie IBAN/BIC und ein Verwendungszweck angezeigt – teils inklusive Girocode/QR, der sich bequem mit Banking-Apps scannen lässt.

⚠️ Achtung: Überweisung = keine Push-Nachricht, kein „fertig“-Moment

  • Nach der Überweisung kann die Freischaltung ein paar Tage dauern.
  • Es erfolgt in der Regel keine automatische Benachrichtigung über den Zahlungseingang.
  • Empfehlung: Nach Überweisung täglich kurz einloggen und prüfen, ob der Nachweis/der Gebührenbescheid verfügbar ist.

5) Häufige Probleme im Portal & schnelle Lösungen

Das LBA-Portal wirkt an einigen Stellen widersprüchlich – besonders, wenn man „fertig“ ist, aber noch kein PDF sieht. Typisch ist: Im Dashboard kann bei „Zertifikatsverlängerung“ stehen, dass derzeit keine Verlängerung verfügbar ist, während gleichzeitig unter „Zahlungen“ ein Vorgang offen ist. Das ist kein seltenes Szenario, sondern schlicht eine UI-Unschärfe. In der Praxis zählt am Ende: Zahlung vollständig abschließen und danach die Zahlungsübersicht sowie den Bereich „Zertifikat“ (PDF-Download) prüfen. Wenn nach Kreditkartenzahlung die Seite zurückspringt oder etwas „hängt“: nicht wild klicken, sondern einmal sauber ins Dashboard zurück und dort die Zahlungsübersicht öffnen.

📌 Hintergrund & Schritt-für-Schritt: Drohnenführerschein (A1/A3) verlängern

Wer gerade im LBA-Portal über die neue Zahlungsoption „Überweisung“ stolpert, will meist vor allem eins: sicher durch den Prozess kommen – ohne Sackgassen, ohne „Wo ist jetzt der nächste Button?“. Im großen Ratgeber sind Ablauf, typische Stolperfallen (Training/Prüfung, Zwischentests ganz unten, „Zahlung erforderlich“-Banner) und der komplette Workflow zur Verlängerung/Neubeantragung des EU Kompetenznachweises A1/A3 ausführlich erklärt.

Zum kompletten Ratgeber & Ablaufplan wechseln ▶

6) FAQ

Was kostet die Verlängerung/Änderung des Kompetenznachweises A1/A3?

Im LBA-Portal wird für die „Verlängerung oder Änderung des Kompetenznachweises A1/A3“ eine Gebühr von 15,00 Euro ausgewiesen.

Welche Zahlungsmethoden gibt es jetzt im LBA-Portal?

Neben der bereits bekannten Zahlung per Kreditkarte ist nun auch Überweisung als Zahlungsmethode auswählbar.

Warum sehe ich nach der Überweisung noch kein neues PDF?

Bei Überweisung erfolgt die Freigabe erst nach Zahlungseingang. Das kann einige Tage dauern. Zusätzlich gibt es in der Regel keine automatische Benachrichtigung – daher im Portal regelmäßig prüfen.

Was bedeutet „Zahlung erforderlich“ im Dashboard?

Das ist der Hinweis, dass ein Gebührenvorgang offen ist. Erst nach abgeschlossener Zahlung wird die Verwaltungsleistung freigegeben und der Nachweis im Portal bereitgestellt.

Gibt es etwas, das ich unbedingt vermeiden sollte?

Bei Kreditkartenzahlung möglichst nicht die Browser-Zurück-Funktion nutzen oder den Vorgang mehrfach starten. Besser: Vorgang sauber abschließen, zurück ins Dashboard, Status in der Zahlungsübersicht prüfen.

7) Fazit

Fazit: Die neue Zahlungsoption „Überweisung“ ist die beste kleine Verbesserung, die das LBA-Portal aktuell bekommen konnte – weil sie den A1/A3-Prozess endlich für alle nutzbar macht, die keine Kreditkarte verwenden. Wer die Überweisung nutzt, sollte nur eines einkalkulieren: mehr Geduld und aktives Nachprüfen, bis die Freigabe im Portal durch ist. Dann steht der aktualisierte Kompetenznachweis als PDF bereit – und der A1/A3 bleibt lückenlos gültig.Jetzt im LBA-Portal prüfen ➡️

Drohnenführerschein als Karte drucken?

Natürlich kann man sich auch den verlängerten Drohnenführerschein wieder erneut im EC-Karten-Format drucken lassen. Da das Ablaufdatum direkt auf dem Führerschein / der Führerscheinkarte steht, sollte man unbedingt eine neue Version bestellen:

Drohnenführerschein-Karten [ zum SHOP ]

Einfach das Führerschein-PDF aus dem Portal vom Luftfahrtbundesamt im Shop hochladen und den eigenen EU-Drohnenführerschein als praktische Plastikkarte im EC-Kartenformat bestellen! Nach der Verlängerung dann mit neuem Ablaufdatum.

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Kategorie Drohnen Wissen, Nachrichten | Tags A1/A3, DROHNEN-NEWS, Drohnenführerschein, Drohnenrecht, EU-Kompetenznachweis, Gebühren, Google News, Kreditkarte, LBA, Luftfahrt-Bundesamt, Neubeantragung, UAV-Portal, Überweisung, Verlängerung

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