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Zahlungsübersicht im LBA-Portal für die Verlängerung des EU-Kompetenznachweises A1/A3

zum Artikel: Drohnenführerschein A1/A3 verlängern: LBA erlaubt jetzt Überweisung statt nur Kreditkarte (Update 2026)
Neue Zahlungsoption verfügbar: Bei der Auswahl der Zahlungsmethode lässt sich jetzt neben „Kreditkarte“ auch „Überweisung“ auswählen – das macht den Ablauf deutlich flexibler.

Gallery

Neue Zahlungsart im LBA-Portal: Überweisung jetzt zusätzlich zur Kreditkarte auswählbar
Neue Zahlungsart im LBA-Portal: Überweisung jetzt zusätzlich zur Kreditkarte auswählbar
Offener Zahlungsvorgang für den A1/A3-Nachweis im Bereich „Zahlungen“ des LBA-Portals
Offene Zahlung sichtbar in „Zahlungen“: Nach Abschluss des Online-Lehrgangs wird der Vorgang als erforderliche Zahlung im Bereich „Zahlungen“ gelistet und führt direkt zum Bezahlvorgang.
LBA-Dashboard mit Hinweis „Zahlung erforderlich“ vor Ausstellung des Zertifikats
Hinweis im Dashboard: Solange die Gebühr noch nicht beglichen ist, erscheint im Nutzerkonto ein gut sichtbarer Status „Zahlung erforderlich“ – inklusive Direktlink zur Zahlungsübersicht.
Überweisungsdetails zur A1/A3-Verlängerung im LBA-Portal inklusive Girocode
Überweisung-Ansicht (Details): Bei Auswahl von „Überweisung“ zeigt das Portal die Bankdaten (Empfänger/IBAN/BIC), den Gesamtbetrag 15,00 EUR sowie einen Girocode; die Freigabe erfolgt erst nach Zahlungseingang (ohne automatische Benachrichtigung – regelmäßig im Konto prüfen).
Drohnen.de > Drohnen-News > Drohnenführerschein A1/A3 verlängern: LBA erlaubt jetzt Überweisung statt nur Kreditkarte (Update 2026) > Zahlungsübersicht im LBA-Portal für die Verlängerung des EU-Kompetenznachweises A1/A3

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