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U-Space EASA Drohnen Logo - Übersicht

U-Spaces – der Luftraum für Drohnen

Die neuen U-Spaces für Drohnen kommen voraussichtlich ab 2023 und werden einige Veränderungen mit sich bringen. Doch mit diesem neuen Begriff stellen sich auch zahlreiche neue Fragen:

  • Was sind U-Spaces?
  • Welche U-Spaces und Lufträume gibt es für Drohnen?
  • Welchen Zweck hat ein U-Space bzw. Luftraum für Drohnen?
  • Welche Drohnen betrifft der U-Space und wer kann oder muss ihn nutzen?
  • Ändert sich durch das Thema U-Space auch das Fliegen im Wohngebiet?

Geplant ist die Einführung und Umsetzung der U-Spaces für Drohnen in den EU-Mitgliedsstaaten ab 2023 durch die Flugsicherungsbehörde der Europäischen Union (EASA). Die Umsetzung erfolgt in den einzelnen Ländern auf Landesebene.

In den vergangenen Jahren gab es dazu bereits Pilotprojekte, zum Beispiel von der Droniq GmbH und der Deutschen Flugsicherung (DFS) in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Hafen – das erste U-Space Reallabor Deutschlands. Das Projekt wurde begleitet und gefördert durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BDMV).

Was sind U-Spaces für Drohnen

U-Space Drohnen EASA Grafik Übersicht ZonenDie U-Spaces sind abgegrenzte Bereiche im unteren Luftraum, zum Beispiel im urbanen bzw. städtischen Umfeld. In diesen Drohnenlufträumen werden nicht nur die Flüge von Drohnen, sondern auch von Hubschraubern und Flugzeugen koordiniert.

Das Ziel von U-Spaces

U-Spaces sind hauptsächlich für den professionellen und industriellen Einsatz von Drohnen vorgesehen. Zum Beispiel für

  • individuelle oder auch automatisierte Inspektionen
  • medizinische Einsätze und Lieferungen
  • Lieferdienste und Transporte via Drohne
  • BOS Drohneneinsätze – z.B. bei der Feuerwehr oder zur Vermisstensuche, Polizeieinsätze etc.

Dabei sollen die U-Spaces mehr Sicherheit und bessere Voraussetzungen für diese und andere Drohnen-Einsätze schaffen. Wichtige Faktoren:

  • Kollisionsvermeidung und Reduzierung der Unfallgefahr
  • erweiterte Einsatzmöglichkeiten – also auch Ausnahmen von dem Regelwerk der bestehenden EU-Drohnenverordnung in den jeweiligen U-Spaces, zum Beispiel durch Fliegen oberhalb der sonstigen maximalen Flughöhe von 120 Metern, das Fliegen über Wohngrundstücken oder natürlich auch das automatisierte und autonome Fliegen von Drohnen – auch außerhalb der Sichtweite (BVLOS)
  • einfache, übersichtliche und schnellere Regelung ohne komplizierte Ausnahmegenehmigungen und Sonderfreigaben
  • transparente Koordination und Kommunikation aller UAS Systeme im gleichen Luftraum
  • einheitliches System mit Positionsdaten aller Flugobjekte im gegenwärtigen Luftraum (U-Space)

Ein U-Space wird daher zentral und einheitlich über einen U-Space Serviceprovider gemanagt. Der U-Space Service besteht aus den folgenden Komponenten:

U-space

  • Network Identification
    Das elektronische Nummernschild der Drohne – dieses und weitere Informationen (z.B. die Position) – werden permanent von jeder Drohne gesendet sowie zentral überwacht und an alle anderen verteilt. Siehe dazu auch e-ID und EU-Drohnenverordnung – zertifizierte Drohnen mit Drohnen-Klasse
  • GEO Awareness
    Dieser Service liefert Informationen, wo die Drohne / der Pilot fliegen darf  und welche Flugbeschränkungen es in der lokalen Umgebung / im aktuellen U-Space beispielsweise gibt
  • Flight Authorisation
    Genehmigung des Drohnenfluges und der geplanten Flugroute: Hier findet die Beantragung, Prüfung und Freigabe des Fluges statt
  • Traffic Information
    Durch diesen Service wird dem Piloten oder dem autonomen Flugsystem der Luftverkehr in der direkten Umgebung angezeigt

All diese Services werden von einem U-Space Service Provider angeboten und über ein geeignetes System (UAS Trafic Management System UTMS) allen Beteiligten bereitgestellt.

In Deutschland ist einer dieser Anbieter zum Beispiel die Droniq GmbH – ein Unternehmen der Deutschen Flugsicherung (DFS). Diese Services und Systeme sind hauptsächlich für den professionellen und gewerblichen Einsatz von Drohnen konzipiert und werden daher auch in der Regel kostenpflichtig angeboten.

U-Space Logo - Drohnen

U-Space und private Drohnen-Piloten

Ist das Thema U-Space überhaupt für den Hobby-Piloten, privaten Drohnen-Piloten oder auch Drohnen-Fotografen oder Drohnen-Inspekteur überhaupt relevant? Beeinflussen die U-Spaces in Städten und Wohngebieten zum Beispiel die Regeln und Gesetze für das Fliegen und Steuern einer Drohne? Welche Auswirkungen haben U-Spaces auf die allgemein bekannten Vorgaben, Regeln und Gesetze der EU Drohnenverordnung sowie der nationalen GEO-Zonen?

Da dieser U-Space Service für den industriellen und professionellen UAS Einsatz geplant und konzipiert wurde, dürfte dies für private Drohnenflieger eher uninteressant sein – nicht zuletzt auch wegen der eventuell hohen Kosten für die Nutzung des U-Spaces und der U-Space Services des Providers. Inwiefern dies in Ausnahmefällen aber auch einzelne Privatpersonen, Selbständige, Fotografen und kleinere Gewerbetreibende betreffen könnte, bleibt abzuwarten.

In einzelnen Fällen (Filmaufnahmen oder Inspektionen im städtischen Bereich und beispielsweise in Wohngebieten) kann dies unter Umständen interessant werden – natürlich in Abhängigkeit der entstehenden Kosten und Auflagen.

Download / offizielle Dokumente und Flyer der EASA zum Thema Drohnen U-Space

U-space Drohnen-Zone Flyer EASA
U-space Drohnen-Zone Flyer EASA

Alle Angaben ohne Gewähr

Kategorie Drohnen Wissen, Drohnen-Gesetz, Drohnen-News | 1.126 Aufrufe | Tags Drohnen Gesetz, Drohnenverordnung, EU Drohnen-Gesetz, EU Drohnenverordnung, Luftrecht, U-Space

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