Unbemannte Flugobjekte – Mit Drohnen gegen Einbrecher – Süddeutsche.de

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In jedem Fall muss aber der Grundstückbesitzer, über dem das unbemannte Luftfahrzeug schweben soll, seine Einverständniserklärung geben. Und die Firma muss gewährleisten, dass die Drohnen mit den Kameras nichts fotografieren oder aufnehmen, was …

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Quelle: Google News