Die deutsche Flugsicherung (DFS) hat im Rahmen des Oktoberfestes 2018 eine Flugbeschränkung für den Raum München erlassen. Demnach ist es verboten, vom 22.09.2018 bis zum 07.10.2018 sowohl Flugmodelle als auch unbemannte Luftfahrtsysteme wie Drohnen zu nutzen bzw. im Gebiet aufsteigen zu lassen. Konkret ist von der Flugbeschränkung der Münchner Innenstadtbereich in einem Radius von 5,5 Kilometern um den Sendlinger-Tor-Platz betroffen.
Oktoberfest 2018: DFS erlässt Flugbeschränkung für Drohnen und Modellflugzeuge
Die Deutsche Flugsicherung DFS hat in ihrer Bekanntmachung AIP SUP VFR 25/18 und IFR 26/18 erlassen, dass in der Zeit von Samstag, 22.09.2018, bis Sonntag, 07.10.2018, täglich von 08.00 Uhr bis 01.30 Uhr des Folgetages (Ortszeit – MEZ), ein Flugbeschränkungsgebiet über München besteht.
Gezielte Überwachung der Flugverbotszone durch Polizei
Das Polizeipräsidium München sowie die Deutsche Flugsicherung bitten daher, die Flugbeschränkung im betreffenden Zeitraum unbedingt zu beachten. Das Verbot gilt sowohl für die private als auch die gewerbliche Nutzung von Fluggeräten. Wichtig: Allgemein bestehende Genehmigungen (etwa allgemeine Aufstiegsgenehmigungen oder Einsätze außerhalb der Betriebsverbote der „Drohnen-Verordnung“) haben während des genannten Zeitraums keine Gültigkeit. Sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Verstöße werden mit erheblichen Sanktionen gemäß § 62 LuftVG geahndet. Die Münchner Polizei wird mit Blick auf die mögliche Wirkung solcher Fluggeräte auf große Menschenmengen eine gezielte Überwachung der Flugverbotszone durchführen und jeden festgestellten Vorfall verfolgen.
„Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.“