Drohnen kommen nicht mehr nur noch in der Fotografie und der Cinematografie, sondern auch im Baugewerbe, Industriegewerbe oder in der Forst- und Landwirtschaft zum Einsatz. Selbst Hobby-Drohnen wie der DJI Mavic Pro werden längst in gewerblichen und kommerziellen Bereichen eingesetzt. Was viele Drohnen-Besitzer nicht wissen: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht – egal, ob das Flugmodell nur zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer gewerblichen Dienstleistung eingesetzt wird. Doch worauf ist beim Abschluss einer Flugmodell-Haftpflichtversicherung zu achten? Und welche Leistungen sollte eine Haftpflichtversicherung für Drohnen wie dem DJI Mavic Pro mitbringen?
Drohnen-Haftpflichtversicherung:
Haftpflichtversicherung für den DJI Mavic Pro
Schon seit 2005 ist eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte Pflicht. Gemäß Luftverkehrsgesetz haften Halter einer Drohne, wenn durch das Fluggerät Personen- oder Sachschäden entstanden sind. Drohnen sind mehr als nur ein trendiges Technik-Gadget – sie können mehrere hundert Meter vom Boden abheben und unter Umständen erheblichen Schaden anrichten. Damit Piloten im Fall der Fälle ausreichend abgesichert sind, sieht der Gesetzgeber für Drohnen und Flugmodelle eine Haftpflichtversicherung vor. Wer keinen Versicherungsnachweis erbringen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss unter Umständen mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Weil private Haftpflichtversicherungen kaum oder nur bedingt auch Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrtsysteme absichern, muss in der Regel eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eine solche Haftpflichtversicherung ist sowohl für private als auch für gewerbliche Anwender erhältlich und ist in Sachen Leistungsumfang und Deckungssumme optimal auf Flugmodelle zugeschnitten. Dennoch unterscheiden sich Drohnen-Haftpflichtversicherungen teilweise erheblich.
Weltweite Deckung – Haftpflichtschutz auch im Urlaub
Wer auf der Suche nach einer Haftpflichtversicherung für den DJI Mavic Pro ist, sollte eine Haftpflichtversicherung mit weltweitem Schutz wählen. Denn nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland möchte man Kameradrohnen wie den DJI Mavic Pro für Foto- oder Videoaufnahmen nutzen. Immerhin sind die intelligenten Flugroboter nicht nur mit allerhand Technik ausgestattet, sondern auch besonders leicht und dank klappbaren Auslegern und faltbaren Propellern einfach zu transportieren. Bei den meisten Versicherern gehört eine weltweite Deckung zum Leistungsumfang, lediglich US-Territorien und Kanada sind in der Regel vom Versicherer explizit ausgeschlossen.
Deckungssumme bei mindestens 1 Million Euro
Die gesetzlich geregelte Pflichtversicherungssumme für Sach- und Personenschäden liegt bei einer Million Euro. Je nach gewähltem Versicherer und Versicherungstarif können die möglichen Deckungssummen für Drohnen-Haftpflichtversicherungen zwischen einer Million Euro bis hin zu 10 Millionen Euro variieren. Eine hohe Deckungssumme ist zwar nicht immer notwendig und sorgt für eine entsprechend höhere Versicherungsprämie, dennoch sollte eine hohe Deckungssumme gewählt werden, damit das persönliche Haftungsrisiko möglichst minimiert wird.
Auf den konkreten Leistungsumfang achten
Doch nicht nur der Haftpflichtschutz im Inland und Ausland, sondern auch der Haftpflichtschutz im Rahmen von Modellflugplätzen spielen eine gewichtige Rolle. Zwar bieten auch Modellflugverbände verschiedene Versicherungsmodelle an, jedoch besteht der Haftpflichtschutz oftmals nur im Rahmen eines Modellflugplatzes. Deshalb ist darauf zu achten, dass der Haftpflichtschutz das umgangssprachliche „freie Fliegen“ außerhalb von Modellsport-Plätzen und Modellflugplätzen inkludiert. Außerdem schließen längst nicht alle Versicherungstarife auch Indoor-Einsätze oder die Teilnahme an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen ein. Bei Kameradrohnen wie dem DJI Mavic Pro ist außerdem auf einen Versicherungstarif zu achten, der auch autonome bzw. automatisierte Flugmanöver abdeckt. Damit sind intelligente Flugfunktionen wie Autopilot, FollowMe oder ActiveTrack gemeint. Unterschiede gibt es auch bei der Steuerung: Nicht jeder Haftpflicht-Versicherungstarif für Drohnen schließt auch das Pilotieren mittels Smartphone mit ein. Bei intelligenten Drohnen wie dem DJI Mavic Pro ist daher besonders auf den individuellen Leistungsumfang des Versicherungstarifs zu achten, damit die Versicherung im Schadensfall auch wirklich für den Schaden aufkommt.
Mehr dazu: Ratgeber für Drohnen-Haftpflichtversicherung
Seriennummer unter Umständen erforderlich
Viele Versicherungen unterscheiden sich zudem in der Anzahl der versicherten Flugmodelle oder in der Anzahl der möglichen Steuerer. Versicherer wie www.Drohnen-Versichern.de decken auch Schäden ab, die nicht nur durch den Versicherungsnehmer bzw. den Drohnenhalter entstanden sind, sondern inkludieren auch andere Piloten – etwa Familienangehörige, Freunde und Bekannte. Der Haftpflicht-Versicherungstarif für Drohnen kann auch mehrere Flugmodelle gleichzeitig absichern – dann ist nicht nur ein explizit angegebenes Flugmodell, sondern es sind noch weitere Kameradrohnen im Haftpflichtschutz inkludiert. Ist das nicht der Fall, verlangen viele Versicherer die Seriennummer des Flugmodells. Dann gilt der Haftpflichtschutz nur für das an die Seriennummer gebundene Fluggerät.
Drohnen-Haftpflichtversicherung: Leistungen im Überblick
Versicherungsbedingungen können abweichen
Die Versicherungsbedingungen einer Drohnen-Haftpflicht können sich enorm voneinander unterscheiden. Empfehlenswert ist deshalb, sich bereits vor dem Abschluss eines Versicherungstarifs über den individuellen Leistungsumfang zu informieren. Wie bei jedem Versicherungstarif spielen hier auch Selbstbehalt, Versicherungsdauer bzw. Versicherungslaufzeit sowie Kündigungsfristen eine gewichtige Rolle. Wer den DJI Mavic Pro nur saisonal nutzt oder aber nur auf kurzweiligen Urlaubsreisen haftpflichtversichern möchte, sollte einen Blick auf Kurzzeit-Tarife wählen. Drohnen-Haftpflichtversicherungen mit Kurzzeittarif sind günstig und flexibel einsetzbar – die HDI bietet derzeit ein solches Versicherungsmodell mit Laufzeiten von einem Tag, sieben Tagen und 30 Tagen an.