Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 2026: Anspruch, Dauer, Höhe, eAU, Probezeit, Minijob & Krankengeld – der große Praxis-Ratgeber
Krank zu werden ist schon nervig genug – und 2026 kommt noch eine zweite Baustelle dazu: Unsicherheit. In den letzten Monaten wurde öffentlich wieder laut über Änderungen diskutiert (Stichwort: Karenztag, Deckelung, strengere Kontrollen). Gleichzeitig gilt im Alltag weiterhin das bekannte Grundprinzip: Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit wird das Einkommen für eine bestimmte Zeit geschützt. Genau hier passieren aber die typischen Fehler: zu spät krankmelden, Attest-Fristen verpennen, Unterlagen nicht sauber dokumentieren oder „gleiches Leiden“ falsch einschätzen, sodass plötzlich die Frage im Raum steht, ob überhaupt (noch) Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.
Dieser Guide klärt 2026 alles, was in der Praxis wirklich zählt: wer Anspruch hat, wie lange gezahlt wird, wie die Berechnung funktioniert, welche Sonderfälle oft übersehen werden (Probezeit, Minijob, wiederholte Erkrankungen) und was nach 6 Wochen passiert (Krankengeld). Dazu kommen klare Checklisten, Beispiele und ein FAQ, damit das Thema nicht abstrakt bleibt, sondern im Joballtag funktioniert.
- Grundregel: Bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber – in der Regel 100% des regelmäßigen Arbeitsentgelts (Entgeltausfallprinzip).
- Wartezeit: Anspruch entsteht meist erst nach 4 Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis.
- Krankmeldung: Sofort/ohne Verzögerung melden – sonst drohen ärgerliche Konsequenzen bis hin zum Entgeltverlust für verspätete Tage.
- Attest: Gesetzlich oft ab Tag 4 – Arbeitgeber kann aber früher ein Attest verlangen.
- Nach 6 Wochen: In der Regel Krankengeld der Krankenkasse (ca. 70% Brutto, max. 90% Netto – mit gesetzlichen Grenzen).
- Wieder krank? Bei derselben Krankheit können Zeiten angerechnet werden – neuer Anspruch entsteht erst nach bestimmten Fristen (6 Monate/12 Monate je nach Konstellation).
- eAU: Bei gesetzlich Versicherten läuft die AU 2026 digital – der Arbeitgeber ruft sie bei der Krankenkasse ab; die Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung bleibt.
- 1) Grundlagen 2026: Was bedeutet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
- 2) Anspruch: Wer bekommt Entgeltfortzahlung – und ab wann?
- 3) Pflichten: Krankmeldung, Attest, eAU – so läuft es richtig
- 4) Dauer: 6 Wochen – aber wann beginnt die Frist wirklich?
- 5) Höhe: Wie wird die Lohnfortzahlung berechnet?
- 6) Sonderfälle 2026: Probezeit, Minijob, Teilzeit, wiederholt krank
- 7) Nach 6 Wochen: Krankengeld – Höhe, Dauer, typische Stolpersteine
- 8) Reformdebatte 2026: Was wird diskutiert – und was gilt aktuell?
- 9) Checkliste: In 5 Minuten alles sauber absichern
- 10) FAQ
- 11) Fazit
1) Grundlagen 2026: Was bedeutet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (rechtlich meist Entgeltfortzahlung) bedeutet: Wenn eine Krankheit arbeitsunfähig macht, soll das Einkommen nicht sofort wegbrechen. Für Arbeitnehmer ist das eine der wichtigsten Schutzregeln im Arbeitsleben – weil Krankheit selten planbar ist. Der Kern ist einfach, die Praxis leider nicht: Gezahlt wird grundsätzlich so, als wäre gearbeitet worden (Entgeltausfallprinzip). Das schützt vor Einkommenslöchern, sorgt aber gleichzeitig für Detailfragen: Was ist mit variablen Vergütungsbestandteilen, Zulagen, Schichtmodellen, Überstunden oder Provisionen? Genau deswegen sind 2026 klare Prozesse und saubere Dokumentation der Gamechanger, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Wichtig ist auch die Abgrenzung: Entgeltfortzahlung ist nicht „Krankengeld“. Entgeltfortzahlung kommt zunächst vom Arbeitgeber, Krankengeld später von der Krankenkasse – mit anderer Berechnungslogik und anderen Höchstgrenzen. Außerdem gilt: Nicht jede Abwesenheit ist automatisch Arbeitsunfähigkeit. Wer „nur“ nicht arbeiten will, hat keinen Anspruch. Umgekehrt gilt aber genauso: Wer wirklich arbeitsunfähig ist, muss nicht „durchbeißen“, weil Druck oder Angst um Geld im Raum steht. 2026 ist das Thema zusätzlich aufgeladen, weil über strengere Regeln diskutiert wird – rechtlich entscheidend bleibt aber, was jetzt gilt und wie es korrekt umgesetzt wird.
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2) Anspruch: Wer bekommt Entgeltfortzahlung – und ab wann?
Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht 2026 grundsätzlich für Arbeitnehmer (auch Teilzeit), Auszubildende und in vielen Konstellationen auch für Beschäftigte in flexiblen Modellen – entscheidend ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Die zentrale Voraussetzung ist, dass eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vorliegt und die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet ist. „Selbst verschuldet“ ist in der Praxis selten, kann aber z. B. bei grob fahrlässigem Verhalten im Einzelfall relevant werden. Die zweite große Hürde ist die Wartezeit: In vielen Fällen entsteht der volle Anspruch erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat. Wer vorher krank wird, landet oft nicht in der „Null-Zone“, aber die Finanzierung kann anders laufen (je nach Versicherungsstatus und Einzelfall).
Praxis-Klartext: Die 4-Wochen-Regel ist der häufigste Denkfehler
Viele gehen davon aus, dass Entgeltfortzahlung „ab Tag 1 im neuen Job“ automatisch greift. 2026 ist das oft falsch. Gerade bei Jobwechseln, befristeten Verträgen oder in der Probezeit entscheidet die ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses. Wer erst 1–2 Wochen im Betrieb ist und dann krank wird, sollte sofort klären, wie die Absicherung konkret läuft – damit es keine böse Überraschung beim Gehalt gibt.
3) Pflichten: Krankmeldung, Attest, eAU – so läuft es richtig
Anspruch ist das eine – Umsetzung das andere. 2026 gilt in der Praxis eine simple Reihenfolge: (1) Krank melden, (2) Attest/eAU sicherstellen, (3) Erreichbarkeit & Updates sauber halten. Die Krankmeldung muss ohne unnötige Verzögerung erfolgen, idealerweise vor Arbeitsbeginn oder so früh wie möglich am ersten Ausfalltag. Dabei geht es nicht um Diagnosen oder Details, sondern um die Information, dass Arbeitsunfähigkeit vorliegt und wie lange sie voraussichtlich dauert. Der Arbeitgeber darf wissen, dass eine AU besteht – nicht warum (Diagnose bleibt grundsätzlich privat).
Beim Attest gilt 2026: Gesetzlich wird häufig ein Nachweis spätestens ab dem 4. Kalendertag verlangt, aber der Arbeitgeber kann arbeitsvertraglich oder im Einzelfall verlangen, dass ein Attest früher vorgelegt wird. Für gesetzlich Versicherte läuft der Nachweis über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Ärztinnen und Ärzte übermitteln AU-Daten digital an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Wichtig: eAU bedeutet nicht „nichts mehr tun“. Die Pflicht zur Krankmeldung bleibt – und bei technischen Verzögerungen ist eine kurze, proaktive Rückmeldung Gold wert.
Telefonische Krankschreibung 2026: Wann ist das möglich?
- Nur bei leichten Erkrankungen: z. B. klassische Infekte – kein Automatismus.
- Nur in engen Grenzen: In der Regel zeitlich begrenzt (typisch: wenige Tage) und abhängig davon, ob man in der Praxis bekannt ist.
- Arzt entscheidet: Bei Bedarf bleibt die persönliche Untersuchung Standard.
4) Dauer: 6 Wochen – aber wann beginnt die Frist wirklich?
Die berühmten „6 Wochen“ sind 2026 der Standard – aber die entscheidende Frage lautet: 6 Wochen wofür? In der klassischen Konstellation gilt die Entgeltfortzahlung bis zu 42 Kalendertage pro Arbeitsunfähigkeit. Relevant ist außerdem, ob es sich um dieselbe Krankheit handelt oder um verschiedene Erkrankungen. Denn genau hier entstehen Konflikte: Wer innerhalb kurzer Zeit mehrfach ausfällt, muss sauber unterscheiden, ob ein neuer Anspruch entsteht oder ob Zeiten angerechnet werden. In vielen Fällen ist die Dokumentation über die eAU bzw. Krankenkasse hilfreich, weil sie klare Zeitachsen liefert.
Zusätzlich wichtig: Entgeltfortzahlung läuft nicht „ewig“, nur weil das Gehalt monatlich gezahlt wird. Sobald die 6 Wochen ausgeschöpft sind, endet die Zahlungspflicht des Arbeitgebers in der Regel – und es greift Krankengeld (bei gesetzlich Versicherten). Wer privat versichert ist oder besondere Tarife hat, muss die Absicherung anders strukturieren. Im Ergebnis gilt: Wer absehen kann, dass die AU länger dauert, sollte frühzeitig die Folgeleistungen klären (Krankengeld/Versicherung/Arbeitgeberprozesse), um Zahlungsabrisse zu vermeiden.
5) Höhe: Wie wird die Lohnfortzahlung berechnet?
2026 wird bei der Entgeltfortzahlung grundsätzlich das gezahlt, was ohne Arbeitsunfähigkeit angefallen wäre: das regelmäßige Arbeitsentgelt nach dem Entgeltausfallprinzip. Das bedeutet: Fixgehalt ist meist unkompliziert, aber bei Schichtarbeit, variablen Bestandteilen oder wechselnden Arbeitszeiten wird es schnell technisch. Grundidee bleibt trotzdem fair: Niemand soll durch Krankheit schlechter gestellt werden – aber auch nicht besser. Deshalb kommt es auf den konkreten Entgeltbestandteil an: Was ist regelmäßig? Was ist unregelmäßig? Welche Zahlungen hängen an tatsächlicher Leistung (z. B. bestimmte Prämien) und welche sind typischerweise fortzuzahlen, weil sie Teil des regelmäßigen Entgelts sind?
Typische Berechnungs-Fallen (2026)
- Schichtmodelle: Wenn Zulagen regelmäßig anfallen, werden sie oft berücksichtigt – aber die Details hängen am Vertrag/Tarif.
- Variable Vergütung: Provisionen/Bonis können kompliziert sein, wenn sie stark leistungsabhängig sind.
- Überstunden: Nicht jede Überstunde wird automatisch „fortgezahlt“ – entscheidend ist Regelmäßigkeit und Vereinbarung.
- Abrechnungstakt: Monatslohn ist nicht gleich „42-Tage-Logik“ – die Frist zählt kalendarisch.
6) Sonderfälle 2026: Probezeit, Minijob, Teilzeit, wiederholt krank
Sonderfälle sind 2026 nicht die Ausnahme, sondern Alltag – und genau dort passieren die teuersten Missverständnisse. Probezeit ist das Top-Thema: Probezeit bedeutet nicht „keine Rechte“. Wer die Wartezeit erfüllt (typisch: 4 Wochen ununterbrochen beschäftigt), hat grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung – auch in der Probezeit. Der Unterschied liegt eher in der arbeitsrechtlichen Dynamik (Kündigungsfristen/Beurteilung), nicht im Grundanspruch auf Lohnfortzahlung.
Minijob ist 2026 der zweite Klassiker. Auch im Minijob gelten arbeitsrechtliche Schutzregeln grundsätzlich – einschließlich Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der große Unterschied kommt danach: Viele Minijobber haben nach Ende der Entgeltfortzahlung kein Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn keine entsprechende Absicherung besteht. Das macht den Minijob besonders riskant bei längerer Krankheit: Nach 6 Wochen kann faktisch ein Einkommensloch entstehen, das bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Krankengeld zumindest teilweise abgefedert wird.
Wiederholte Erkrankungen sind die dritte Problemzone: Wenn innerhalb bestimmter Zeiträume dieselbe Krankheit erneut zur Arbeitsunfähigkeit führt, können vorherige Zeiten angerechnet werden. Ein neuer 6-Wochen-Anspruch entsteht typischerweise erst, wenn entweder eine längere Unterbrechung ohne Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit vorliegt (klassisch: 6 Monate) oder ein bestimmter Gesamtzeitraum seit Beginn der ersten AU überschritten ist (klassisch: 12 Monate – je nach Systematik). Genau hier hilft 2026 eine saubere Zeitachse: Anfang der ersten AU, Ende, erneuter Beginn – und die Frage, ob es medizinisch/diagnostisch dieselbe Ursache ist.
7) Nach 6 Wochen: Krankengeld – Höhe, Dauer, typische Stolpersteine
Wenn die Entgeltfortzahlung endet, springt bei gesetzlich Versicherten in der Regel die Krankenkasse ein: Krankengeld. Die Höhe ist 2026 grundsätzlich niedriger als das volle Gehalt: häufig etwa 70% des Brutto, aber höchstens 90% des Netto – jeweils mit gesetzlichen Obergrenzen. Damit entsteht für viele ein spürbarer Unterschied, vor allem bei höheren Einkommen oder wenn regelmäßige variable Bestandteile im Spiel sind. Wer finanziell knapp kalkuliert, sollte das frühzeitig einplanen – nicht erst in Woche 7.
Die Bezugsdauer ist ebenfalls begrenzt: Für dieselbe Krankheit kann Krankengeld typischerweise bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt werden (gerechnet ab dem Beginn der AU). Das klingt lang, ist aber bei schweren oder chronischen Verläufen realistisch. Praktisch wichtig sind die Formalien: lückenlose AU-Nachweise, rechtzeitige Folgebescheinigungen, Kommunikation mit der Krankenkasse und – wenn relevant – Reha-/Wiedereingliederungsprozesse. Die häufigste Panne ist eine Lücke in der AU (ein Tag ohne gültigen Nachweis), die zu Problemen beim Krankengeld führen kann. 2026 gilt deshalb: lieber einmal zu früh um Folgebescheinigung kümmern als einmal zu spät.
8) Reformdebatte 2026: Was wird diskutiert – und was gilt aktuell?
Zum Jahreswechsel 2025/2026 wurde die Debatte um die Entgeltfortzahlung wieder angeheizt. Diskutiert werden vor allem vier Themen: Deckelung auf 6 Wochen pro Kalenderjahr statt pro Erkrankung, Karenztag (kein Geld am ersten Krankheitstag), Einschränkungen bei telefonischen Krankschreibungen sowie mehr Kontrollen bei Arbeitsunfähigkeiten. Gleichzeitig gibt es klare politische Gegenpositionen, die Einschränkungen ablehnen. Für den Alltag zählt aber vor allem der Status: Solange keine Gesetzesänderung beschlossen und in Kraft ist, gelten die bestehenden Regeln weiter. 2026 ist daher ein Jahr, in dem man zwei Dinge parallel können muss: die aktuelle Rechtslage sauber anwenden und Änderungen im Blick behalten, ohne sich von Schlagzeilen verrückt machen zu lassen.
9) Checkliste: In 5 Minuten alles sauber absichern
Quick-Check (Arbeitnehmer)
- Tag 1: Krankmeldung sofort an den Arbeitgeber (kurz, sachlich, mit voraussichtlicher Dauer).
- Attest-Frist: Klären, ab wann ein Nachweis verlangt wird (gesetzlich oft Tag 4, möglich auch früher).
- eAU: Arztbesuch/Telemedizin so organisieren, dass die AU korrekt übermittelt wird.
- Wieder krank? Zeiten dokumentieren (Beginn/Ende), damit „gleiches Leiden“ richtig eingeordnet wird.
- Ab Woche 5/6: Krankengeld-Übergang prüfen (Unterlagen, Lücken vermeiden, Krankenkasse kontaktieren).
Quick-Check (Arbeitgeber/HR)
- Prozess klar: Meldewege, Fristen, Vertretungen, eAU-Abruf im System sauber definieren.
- Dokumentation: Zeitachsen je Mitarbeiter pflegen (wichtig für Anrechnung/Fristen).
- Kommunikation: Datenschutz respektieren (keine Diagnoseforderung), aber klare Erwartungen an Meldepflichten.
- Langzeitausfälle: Übergang Krankengeld/Wiedereingliederung frühzeitig begleiten.
10) FAQ
Gilt Entgeltfortzahlung auch in der Probezeit?
Ja, Probezeit bedeutet nicht „rechtsfrei“. Entscheidend ist vor allem, ob die Wartezeit (typisch: 4 Wochen ununterbrochenes Arbeitsverhältnis) erfüllt ist und eine echte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Ab wann muss ein Attest vorliegen?
Häufig gilt: spätestens ab dem 4. Kalendertag. Der Arbeitgeber kann aber verlangen, dass der Nachweis früher erbracht wird. 2026 läuft das bei gesetzlich Versicherten meist über die eAU, die der Arbeitgeber bei der Krankenkasse abruft.
Was passiert nach 6 Wochen Krankheit?
In der Regel endet dann die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und es beginnt Krankengeld durch die Krankenkasse (bei gesetzlich Versicherten). Das liegt oft bei ca. 70% des Brutto, maximal 90% des Netto – mit gesetzlichen Obergrenzen.
Haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung?
In vielen Fällen ja – die Grundregeln gelten auch im Minijob. Kritisch ist der Zeitraum nach 6 Wochen: Häufig besteht dann kein Krankengeld wie bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, wenn keine entsprechende Absicherung vorhanden ist.
Wieder krank – startet die 6-Wochen-Frist neu?
Das hängt davon ab, ob es dieselbe Krankheit ist und welche Zeiträume dazwischen liegen. Bei derselben Krankheit können Zeiten angerechnet werden. Ein neuer Anspruch entsteht typischerweise erst nach bestimmten Unterbrechungs-/Fristregeln (klassisch: 6 Monate oder 12 Monate je nach Konstellation).
Ist telefonische Krankschreibung 2026 erlaubt?
Ja, in engen Grenzen und typischerweise bei leichten Erkrankungen. Ob es im konkreten Fall möglich ist, entscheidet die Ärztin/der Arzt. Bei Bedarf bleibt die persönliche Untersuchung der Standard.
11) Fazit
2026 zählt saubere Praxis: Rechte kennen, Pflichten einhalten, Übergänge rechtzeitig planen
Entgeltfortzahlung ist 2026 weiterhin ein zentraler Einkommensschutz: Bis zu 6 Wochen übernimmt in der Regel der Arbeitgeber – danach greift bei gesetzlich Versicherten Krankengeld. Die wichtigsten Hebel liegen nicht in Paragrafen-Pingpong, sondern im Alltag: frühzeitig krankmelden, Attest-/eAU-Fristen einhalten, keine Lücken entstehen lassen und bei längerer AU den Übergang zu Krankengeld aktiv managen. Sonderfälle wie Probezeit, Minijob und wiederholte Erkrankungen sind keine Randthemen, sondern die häufigsten Fehlerquellen. Wer diese Punkte im Griff hat, nimmt dem Thema den Stress – und genau darum geht’s, wenn Gesundheit ohnehin schon belastet.
Weiterführende Infos: Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) | eAU erklärt | Telefonische Krankschreibung | Position zur Lohnfortzahlung


