Drohne abgestürzt oder Schaden verursacht: Was jetzt zu tun ist
Eine Drohne ist abgestürzt, hat ein Auto beschädigt, ein Dach getroffen, eine Person verletzt oder ist nach einem Kontrollverlust verschwunden. In dieser Situation zählt nicht nur, was technisch passiert ist. Entscheidend ist, wie der Fernpilot unmittelbar danach handelt. Fehler in den ersten Minuten können Menschen gefährden, Beweise zerstören, die Schadenregulierung erschweren und im schlimmsten Fall strafrechtliche oder versicherungsrechtliche Folgen haben.
Der wichtigste Grundsatz lautet: Menschen und Unfallstelle zuerst, Drohne und Versicherung danach. Bei Verletzten oder einer fortbestehenden Gefahr müssen Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei verständigt werden. Anschließend sollten Unfallstelle, Schäden, Wetter, Flugumgebung und technische Daten dokumentiert werden. Flugaufzeichnungen, Fotos, Videos, App-Meldungen und Controller-Logs dürfen nicht gelöscht, überschrieben oder durch einen erneuten Testflug verändert werden.
Dieser Ratgeber erklärt den gesamten Schadensablauf Schritt für Schritt – vom kleinen Propellerschaden auf fremdem Eigentum bis zum Personenschaden, Kontrollverlust, Fly-away, Brand eines Flugakkus oder einer gefährlichen Annäherung an ein bemanntes Luftfahrzeug. Er zeigt außerdem, wann die private oder gewerbliche Drohnenhaftpflicht zuständig ist, wann eine Kaskoversicherung benötigt wird, welche Stellen informiert werden müssen und aus welchen Gründen Versicherer Leistungen kürzen, ablehnen oder Regress verlangen können.
- Unfallstelle und Gefahren sichern
- Erste Hilfe und Notruf
- Beweise und Zeugendaten sichern
- Flugprotokolle und Log-Dateien exportieren
- Versicherung unverzüglich informieren
- Polizei, Feuerwehr, LBA und BFU richtig einordnen
- Haftpflicht, Kasko und Regress unterscheiden
- GEO-Zonen, A1/A3, A2 und Betriebsgenehmigung prüfen
Das Wichtigste nach einem Drohnenunfall in 30 Sekunden
- Gefahr stoppen: Fernsteuerung sichern, Motoren abschalten, Akkus nur gefahrlos entfernen und Abstand zu beschädigten Lithium-Akkus halten.
- Menschen zuerst: Verletzte versorgen und bei Bedarf Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei alarmieren.
- Nichts vorschnell verändern: Vor dem Bergen Fotos und Videos von Unfallstelle, Flugrichtung, Hindernissen, Schäden und Trümmerlage anfertigen – sofern dadurch niemand gefährdet wird.
- Kontaktdaten austauschen: Name, Anschrift, Telefonnummer, Versicherer und Versicherungsnummer an Geschädigte übergeben. Keine vorschnelle Schuldanerkennung unterschreiben.
- Flugdaten sichern: Flugaufzeichnungen, Bildschirmaufnahmen, Fotos, Videos, App-Meldungen, Controller-Logs und Originaldateien unverändert sichern.
- Versicherung informieren: Den Schaden unverzüglich nach den Bedingungen des eigenen Vertrags melden. Keine Reparatur, Entsorgung oder Zahlung ohne Abstimmung, sofern keine akute Gefahrenabwehr nötig ist.
- Polizei einschalten: insbesondere bei Personenschaden, erheblichem Sachschaden, Verkehrsgefährdung, Streit über Personalien, möglicher Straftat, fremdem Luftfahrzeug oder kritischer Infrastruktur.
- Ereignismeldung prüfen: Bei tödlich oder schwer verletzten Personen oder Beteiligung eines bemannten Luftfahrzeugs ist eine Meldung an die zuständige Luftfahrtbehörde erforderlich. Sie muss so rasch wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis des Ereignisses erfolgen.
- BFU nicht vergessen: Unfälle und schwere Störungen sind unverzüglich und direkt an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zu melden.
- Haftpflicht ist nicht Kasko: Die Pflicht-Haftpflicht ersetzt berechtigte Schäden Dritter. Der Schaden an der eigenen Drohne ist nur über eine Kasko-, Geräte- oder Herstellerschutzlösung abgedeckt.
- Keine Daten löschen: Ein nachträglich gelöschtes oder manipuliertes Flugprotokoll kann die technische Aufklärung und die Versicherungsregulierung erheblich erschweren.
Bei akuter Gefahr gilt immer: Sicherheit vor Beweissicherung
Brennt ein Akku, liegt die Drohne auf einer Straße, hängt sie in einer Stromleitung oder besteht Verletzungsgefahr, darf die Unfallstelle nicht für Fotos unverändert gelassen werden. Zuerst müssen Menschen geschützt und zuständige Einsatzkräfte verständigt werden. Die Beweissicherung beginnt erst, soweit sie gefahrlos möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
- Die ersten Minuten: Sofortmaßnahmen
- Person verletzt: Erste Hilfe und Rettungsdienst
- Beschädigter oder brennender Akku
- Drohne auf Straße, Bahnstrecke oder Gewässer
- Drohne in Stromleitung, Baum oder auf einem Dach
- Beweissicherung am Unfallort
- Zeugen und Kontaktdaten
- Warum kein vorschnelles Schuldanerkenntnis abgegeben werden sollte
- Was nach einem Unfall nicht getan werden sollte
- Flugprotokoll und technische Daten sichern
- DJI-Flugaufzeichnungen und Flugreglerdaten exportieren
- Schaden der Versicherung melden
- Welche Meldefrist gilt?
- Was nach der Schadenmeldung passiert
- Haftpflicht, Kasko und Herstellerschutz
- Wann Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst erforderlich sind
- LBA, Landesluftfahrtbehörde und Ereignismeldung
- Wann zusätzlich die BFU informiert werden muss
- Welche Ereignisse meldepflichtig sein können
- Wann die Versicherung nicht oder nicht vollständig zahlt
- Typische Schadensfälle aus der Praxis
- FAQ
- Quellen
- Fazit
Die ersten Minuten nach dem Absturz: Was sofort zu tun ist
Nach einem Kontrollverlust reagieren viele Piloten instinktiv: Sie laufen sofort zur Drohne, heben sie auf und versuchen herauszufinden, ob sie noch funktioniert. Genau das kann falsch sein. Zunächst muss geklärt werden, ob weiterhin eine Gefahr besteht. Rotierende Propeller, ein beschädigter Hochenergie-Akku, Fahrzeugverkehr, Stromleitungen, absturzgefährdete Trümmer oder eine verletzte Person haben Vorrang vor der Bergung des Fluggeräts.

Die Fernsteuerung sollte so gesichert werden, dass kein unbeabsichtigtes Wiederanlaufen der Motoren möglich ist. Bei manchen Drohnen kann nach einem Aufprall weiterhin Spannung an den Motoren anliegen oder ein beschädigtes System auf Eingaben reagieren. Der Flugakku sollte nur entfernt werden, wenn dies gefahrlos möglich ist. Ist der Akku verformt, heiß, rauchend oder aufgerissen, darf die Drohne nicht ohne Schutzmaßnahmen angefasst werden.
Eine Person wurde verletzt: Erste Hilfe hat Vorrang
Hat die Drohne eine Person getroffen oder ist jemand beim Ausweichen, Bergen oder durch herabfallende Teile verletzt worden, muss der Pilot die Situation wie jeden anderen Unfall behandeln. Erste Hilfe, Absicherung und erforderlichenfalls ein Notruf stehen an erster Stelle. Auch scheinbar kleine Schnittverletzungen durch Propeller können tiefer sein als zunächst sichtbar. Treffer am Kopf, Auge oder Hals sowie Stürze nach einem Schreckmoment sollten medizinisch beurteilt werden.
Der Pilot sollte bis zum Eintreffen professioneller Hilfe am Unfallort bleiben, soweit dies gefahrlos möglich ist. Personalien, Versicherungsdaten und eine sachliche Schilderung des Ablaufs sind bereitzuhalten. Der Geschädigte sollte nicht dazu gedrängt werden, unmittelbar zu erklären, dass „alles in Ordnung“ sei. Beschwerden können verzögert auftreten, insbesondere nach Kopfverletzungen, Augenverletzungen, Stürzen oder einem Schock.
Auch mittelbare Verletzungen können dem Drohnenbetrieb zugerechnet werden
Ein Personenschaden setzt nicht zwingend einen direkten Treffer voraus. Erschrickt ein Radfahrer, stürzt ein Fußgänger beim Ausweichen oder verletzt sich jemand bei der Bergung, kann ein Zusammenhang mit dem Drohnenbetrieb bestehen. Deshalb sollten auch solche Abläufe vollständig dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden.
Beschädigter Lithium-Akku: Brand- und Wiederentzündungsgefahr
Ein verformter, aufgerissener, ungewöhnlich heißer, rauchender oder chemisch riechender Flugakku darf nicht weiterverwendet, geladen oder unbeaufsichtigt transportiert werden. Lithium-Akkus können sich nach einer mechanischen Beschädigung verzögert entzünden. Ursache kann ein interner Kurzschluss sein, der einen sogenannten thermischen Durchgehprozess auslöst. Dabei steigt die Temperatur im Akku stark an, Zellen können aufplatzen und brennbare Gase freisetzen.

Auch ein zunächst unauffälliger Akku kann intern beschädigt sein. Nach einem harten Aufprall sollte er daher nicht testweise geladen werden. Bei Rauch, Zischen, Aufblähung, starker Erwärmung oder austretenden Stoffen ist die Feuerwehr zu informieren. Ein beschädigter Akku gehört nicht in die Wohnung, in ein Fahrzeug, in den Keller oder neben brennbare Materialien.
- Beschädigte Akkus nicht mit bloßen Händen anfassen, wenn Hitze, Rauch oder austretende Stoffe erkennbar sind.
- Nicht in geschlossenen Wohnräumen, Fahrzeugen oder neben brennbaren Gegenständen lagern.
- Keine eigenmächtigen Lösch- oder Bergungsversuche in gefährlicher Umgebung.
- Bei Rauch, Feuer oder starker Erwärmung Feuerwehr informieren und Abstand halten.
- Akku und Drohne nicht entsorgen, bevor Versicherer oder Hersteller einer Entsorgung zugestimmt haben – außer die sichere Entsorgung ist zur Gefahrenabwehr zwingend.
- Ein beschädigter Akku darf nicht per normalem Paketversand verschickt werden, wenn dies gegen Gefahrgut- und Transportvorgaben verstößt.
Drohne auf Straße, Bahnstrecke oder Gewässer
Liegt die Drohne auf einer befahrenen Straße, darf sie nur geborgen werden, wenn dies ohne zusätzliche Gefährdung möglich ist. Auf Autobahnen, Schnellstraßen, Gleisen oder in anderen Hochrisikobereichen ist ein eigenmächtiges Betreten regelmäßig gefährlicher als der Verlust des Fluggeräts. Polizei, Straßenmeisterei, Bahnunternehmen oder zuständige Einsatzkräfte müssen die Bergung koordinieren.

Bei einem Aufprall auf ein Fahrzeug sollten neben den unmittelbaren Beschädigungen auch Verkehrssituation, Fahrtrichtung, Position des Fahrzeugs und mögliche Folgeschäden dokumentiert werden. Hat der Fahrer gebremst oder ist ausgewichen, können weitere Fahrzeuge betroffen sein, obwohl die Drohne nur ein Fahrzeug direkt berührt hat.
Ist die Drohne in ein Gewässer gefallen, sollten Bergungsversuche nur erfolgen, wenn Strömung, Ufer, Tiefe und Zugang sicher sind. Ein nasser Lithium-Akku darf nicht geladen werden. Bei Gewässern mit Schifffahrt, Wehren, Schleusen oder betrieblichen Anlagen sind Betreiber oder Behörden einzubeziehen.
Drohne in Stromleitung, Baum, Windrad oder auf fremdem Dach
Eine Drohne in einer Stromleitung oder elektrischen Anlage darf niemals selbst geborgen werden. Auch ein vermeintlich isolierter Carbonrahmen oder eine Schnur kann elektrische Gefahren übertragen. Der Netzbetreiber oder die Feuerwehr entscheidet über das weitere Vorgehen.
Hängt die Drohne in einem hohen Baum, auf einem Dach, an einer Fassade, einem Windrad oder Schornstein, sollte kein riskanter Kletter- oder Leiterzugang improvisiert werden. Der Versuch, eine beschädigte Drohne zu retten, darf keinen neuen Absturzunfall verursachen. Eigentümer oder Betreiber der Anlage sind zu informieren. Bei Windenergieanlagen, Industrieanlagen, Bahnanlagen, Flughäfen oder kritischer Infrastruktur ist eine eigenmächtige Bergung regelmäßig ausgeschlossen.
Beweissicherung: Was fotografiert und dokumentiert werden sollte
Die Beweissicherung dient nicht dazu, dem Geschädigten die Verantwortung zuzuschieben. Sie soll den tatsächlichen Ablauf nachvollziehbar machen. Ohne Dokumentation lässt sich später kaum klären, ob ein technischer Fehler, eine Windböe, ein Vogelschlag, eine Funkstörung, ein Hindernis, ein Bedienfehler oder eine Kombination mehrerer Faktoren zum Absturz geführt hat.
Fotos sollten sowohl Übersichten als auch Details zeigen. Ein einzelnes Nahfoto einer Delle am Auto genügt meist nicht. Wichtig sind die Position des Fahrzeugs, die Lage der Drohne, die mögliche Flugrichtung, Hindernisse, Lichtverhältnisse und der Zustand der Umgebung. Wird die Unfallstelle aus Sicherheitsgründen verändert, sollte auch dieser Vorgang dokumentiert werden.
Zeugen: Namen, Kontaktdaten und Beobachtung festhalten
Zeugen können später entscheidend sein, insbesondere wenn sich Pilot und Geschädigter über den Ablauf widersprechen. Erfasst werden sollten Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und eine kurze Angabe dazu, von welcher Position die Person das Ereignis beobachtet hat. Videoaufnahmen von Dashcams, Überwachungskameras oder Smartphones können überschrieben werden und sollten frühzeitig gesichert werden.
Zeugen sollten ihre Wahrnehmung möglichst in eigenen Worten schildern. Der Pilot sollte ihnen keine technische Erklärung vorgeben. Aussagen wie „Sie haben doch auch gesehen, dass die Drohne plötzlich ausgefallen ist“ können die spätere Glaubwürdigkeit beeinträchtigen. Besser ist eine offene Frage: „Was haben Sie gesehen?“
Keine vorschnelle Zahlung und kein Schuldanerkenntnis
Der Pilot sollte Verantwortung übernehmen, Kontaktdaten austauschen und den Schaden melden. Er sollte jedoch kein umfassendes Schuldanerkenntnis unterschreiben und keine endgültige Regulierung versprechen. Die Haftpflichtversicherung hat nicht nur die Aufgabe, berechtigte Ansprüche zu bezahlen, sondern auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen abzuwehren.
Eine kleine Sofortzahlung mag menschlich verständlich erscheinen, kann aber später zu Unklarheiten führen. Wurde ein Kratzer am Fahrzeug bereits privat bezahlt und stellt sich anschließend ein weiterer Schaden heraus, muss geklärt werden, ob die Zahlung als Teilregulierung, Vergleich oder Schuldanerkenntnis gewertet wird. Deshalb ist es meist besser, den Schaden sauber über den Versicherer abzuwickeln.
Was nach einem Drohnenunfall nicht getan werden sollte
- Nicht weiterfliegen: Kein Teststart mit möglicherweise beschädigtem Rahmen, Propeller, Motor oder Akku.
- Nicht laden: Beschädigte oder nass gewordene Akkus nicht an ein Ladegerät anschließen.
- Keine Firmware aktualisieren: Updates können Diagnosezustände verändern und neue Logs erzeugen.
- App nicht löschen: DJI Fly, DJI GO 4, DJI Pilot 2 oder andere Flug-Apps nicht deinstallieren.
- Gerät nicht zurücksetzen: Fernsteuerung, Smartphone, Tablet oder Drohne nicht auf Werkseinstellungen setzen.
- Speicherkarten nicht formatieren: Originalbilder, Videos und Log-Dateien vollständig erhalten.
- Nicht eigenmächtig reparieren: Vor einer Reparatur Versicherer, Hersteller oder Gutachter einbeziehen.
- Nicht entsorgen: Drohne, Akku, Propeller und Bruchstücke als mögliche Beweismittel aufbewahren.
- Keine Daten manipulieren: Flugaufzeichnungen nicht bearbeiten, umbenennen oder selektiv löschen.
Flugprotokoll sichern: Die wichtigste technische Beweisquelle
Moderne Drohnen speichern je nach Hersteller und Modell umfangreiche Telemetriedaten. Dazu können Position, Höhe, Geschwindigkeit, Flugmodus, Steuerbefehle, Satellitenzahl, Kompass- und IMU-Daten, Akkuspannung, Motordaten, Warnmeldungen und Funkverbindung gehören. Diese Informationen können zeigen, wann eine Störung begann und wie Pilot und Flugsteuerung reagierten.

Neben dem sichtbaren Flugverlauf in der App existieren häufig weitere Datenebenen. Mobile Apps speichern vereinfachte FlightRecords. Die Drohne selbst oder die Fernsteuerung kann detailliertere Flugregler- oder Systemprotokolle enthalten. Auch Bildschirmaufnahmen, Fotos, Videos, automatische Untertitel, Zeitstempel und Metadaten können bei der Rekonstruktion helfen.
Nach dem Unfall nicht „zum Test“ weiterfliegen
Ein erneuter Start kann weitere Daten erzeugen, die Diagnose erschweren und einen beschädigten Akku oder Rahmen zusätzlich gefährden. Die Drohne sollte nach einem relevanten Absturz erst untersucht werden. Flugprotokolle sollten vor App-Neuinstallation, Gerätewechsel, Zurücksetzen oder Firmwaremaßnahmen gesichert werden.
DJI-Flugaufzeichnungen und Flugreglerdaten exportieren
DJI weist darauf hin, dass vereinfachte Flugreglerdaten und Flugprotokolle zur Ermittlung der Unfallursache herangezogen werden können. Der sogenannte FlightRecord-Ordner enthält je nach App Flugaufzeichnungen und vereinfachte Flugsteuerungsdaten. Zusätzlich können über DJI Assistant 2 detailliertere Protokolle direkt vom Fluggerät exportiert werden.
DJI Fly unter Android
- Mobilgerät über USB mit dem Computer verbinden.
- Den Ordner Android öffnen.
- Zum Ordner data wechseln.
- Den App-Ordner dji.go.v5 öffnen.
- Unter files den Ordner FlightRecord vollständig exportieren.
- Den kopierten Originalordner unverändert sichern und zusätzlich als ZIP archivieren.
DJI Fly unter iOS
- Direkt am iPhone: In der Dateien-App unter „Auf meinem iPhone“ den DJI-Fly-Ordner öffnen, FlightRecords komprimieren und die ZIP-Datei sichern.
- Über Mac Finder: iPhone per USB verbinden, Gerät im Finder öffnen, unter „Dateien“ DJI Fly auswählen und FlightRecords auf den Computer ziehen.
- Über iTunes: Dateifreigabe öffnen, DJI Fly auswählen und den Ordner FlightRecords speichern.
DJI GO 4
- Android: DJI-Verzeichnis öffnen, in den Ordner dji.go.v4 wechseln und den Ordner FlightRecord exportieren.
- iOS: Über iTunes beziehungsweise Dateifreigabe den Ordner FlightRecords sichern.
Flugreglerdaten über DJI Assistant 2
- Drohne per USB-Kabel mit dem Computer verbinden und einschalten.
- DJI Assistant 2 starten und das verbundene Fluggerät auswählen.
- Den Bereich Log Export öffnen.
- Die Protokolle des Unfallzeitraums markieren.
- Mit Save to Local lokal speichern.
- Die Dateien nicht bearbeiten und eine Sicherheitskopie anlegen.
Bei Enterprise-Systemen mit DJI Pilot 2 befinden sich Flugaufzeichnungen regelmäßig auf der Fernsteuerung. Je nach Gerät und Softwarestand können die genauen Verzeichnisnamen abweichen. Entscheidend ist, dass der gesamte relevante Ordner und nicht nur ein einzelner Screenshot gespeichert wird.
Schaden der Drohnenversicherung melden
In Deutschland besteht für den Halter eines Luftfahrzeugs grundsätzlich eine Haftpflichtversicherungspflicht. Die Drohnenhaftpflicht übernimmt im versicherten Umfang berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherer benötigt dafür eine vollständige, wahrheitsgemäße und möglichst frühe Schadenmeldung.
Die Erstmeldung muss noch nicht jede technische Ursache beweisen. Sie sollte jedoch die wesentlichen Tatsachen enthalten. Spekulationen wie „wahrscheinlich Motorschaden“ sollten als Vermutung gekennzeichnet werden. Besser ist eine sachliche Formulierung: „Die Drohne verlor in etwa 25 Metern Höhe plötzlich an Stabilität, in der App erschien die Warnmeldung X, anschließend kam es zum Absturz.“
Welche Meldefrist gilt?
Eine universelle Frist wie „immer innerhalb von 24 Stunden“ lässt sich für jede Police nicht seriös nennen. Maßgeblich sind Versicherungsbedingungen und gesetzliche Obliegenheiten. Üblich ist die Verpflichtung, einen Versicherungsfall unverzüglich zu melden – also ohne schuldhaftes Zögern. Bei Personenschäden, hohen Schäden oder behördlicher Beteiligung sollte die Meldung deshalb sofort oder am selben Tag angestoßen werden.
Davon zu unterscheiden ist die luftfahrtrechtliche Ereignismeldung. Meldepflichtige sicherheitsrelevante Ereignisse müssen so rasch wie möglich, spätestens aber innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis gemeldet werden. Unfälle und schwere Störungen sind zusätzlich unverzüglich direkt der BFU mitzuteilen.
Was nach der Schadenmeldung passiert
Haftpflicht, Kasko und Herstellerschutz: Wer zahlt welchen Schaden?
| Absicherung | Typischer Gegenstand | Beispiele |
|---|---|---|
| Drohnenhaftpflicht | Schäden bei Dritten | verletzte Person, beschädigtes Auto, Dach, Fenster, PV-Modul oder fremde Anlage |
| Drohnenkasko | Schaden an der eigenen Drohne | Absturz, Bedienfehler, Anprall, Totalschaden – abhängig vom Tarif |
| Herstellerschutz | vertraglich definierte Geräteschäden oder Austauschleistungen | beispielsweise Austausch gegen Servicegebühr; Bedingungen und Ausschlüsse beachten |
| Betriebshaftpflicht | betriebliche Haftungsrisiken | nur ausreichend, wenn der Drohnen- beziehungsweise Luftfahrzeugbetrieb ausdrücklich eingeschlossen ist |
Die Pflicht-Haftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter. Sie ersetzt normalerweise nicht die eigene Drohne, Kamera, Akkus oder Fernsteuerung. Wer sein eigenes Gerät absichern möchte, benötigt eine Kasko-, Elektronik-, Geräte- oder Herstellerschutzlösung. Dabei ist genau zu prüfen, ob Bedienfehler, Fly-away, Wasserschaden, Absturz, Diebstahl oder Verlust erfasst sind.
Wann sollte die Polizei eingeschaltet werden?
Polizei regelmäßig sinnvoll oder erforderlich bei
- verletzten Personen oder Verdacht auf einen Personenschaden,
- Verkehrsunfall oder Gefährdung des Straßenverkehrs,
- Schaden an Bahn-, Energie-, Behörden- oder kritischer Infrastruktur,
- Zusammenstoß oder gefährlicher Annäherung an ein bemanntes Luftfahrzeug,
- erheblichem Sachschaden, Brand oder Evakuierung,
- Streit über Personalien, Flucht oder aggressivem Verhalten,
- Verdacht auf Alkohol, Drogen, vorsätzlichen Flug oder andere Straftaten,
- illegalen Flügen in der Nähe von Flughäfen oder kritischer Infrastruktur.
Welche Stelle ist in welchem Fall zuständig?
| Stelle | Typischer Anlass |
|---|---|
| Rettungsdienst | Verletzte, medizinischer Notfall, unklare Kopf- oder Augenverletzung |
| Feuerwehr | Akku-Brand, Rauch, Stromleitung, technische Gefahrenlage, schwer zugängliche Bergung |
| Polizei | Verkehrsgefährdung, Personenschaden, Streit, Straftatverdacht, akute Gefahr |
| Netzbetreiber | Drohne in Stromleitung, Umspannwerk oder elektrischer Anlage |
| Bahnunternehmen | Drohne im Gleisbereich oder an Bahninfrastruktur |
| Landesluftfahrtbehörde | illegale Drohnensichtungen, Verstöße gegen geografische UAS-Gebiete, luftrechtliche Zuständigkeit vor Ort |
| LBA / Aviation Reporting Portal | meldepflichtiges sicherheitsrelevantes Ereignis |
| BFU | Unfall oder schwere Störung |
LBA, Landesluftfahrtbehörde und Ereignismeldung
Nicht jede Schadenmeldung an den Versicherer ersetzt eine luftfahrtrechtliche Ereignismeldung. Nach den Informationen des Luftfahrt-Bundesamtes müssen UAS-Betreiber in der offenen und speziellen Kategorie Ereignisse oder andere sicherheitsrelevante Informationen melden, wenn eine Person tödlich oder schwer verletzt wurde oder ein anderes bemanntes Luftfahrzeug beteiligt war.
Zusätzlich müssen Betreiber in der speziellen Kategorie sicherheitsrelevante Vorkommnisse entsprechend den Vorgaben ihres Betriebshandbuchs melden. Die Meldung muss so rasch wie möglich erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis des Ereignisses.
Ereignismeldung dient nicht der Schuldzuweisung
Die Erfassung und Analyse von Ereignismeldungen dient nach den europäischen Regelungen der Verhütung von Unfällen und Störungen. Sie ist nicht dazu bestimmt, Schuld- oder Haftungsfragen zu klären. Die versicherungsrechtliche und strafrechtliche Bewertung läuft davon getrennt.
Seit Februar 2023 erfolgt die Meldung in Deutschland zentral über das europäische Aviation Reporting Portal im ECCAIRS2 Central Hub. Privatpersonen können ohne Benutzerkonto melden. Dafür wird zunächst „Germany (CAA)“ ausgewählt und anschließend „I report on my personal behalf“. Organisationen können mit einem eigenen Organisationszugang umfangreichere Formulare nutzen.
Wann zusätzlich die BFU informiert werden muss
Unfälle und schwere Störungen sind unverzüglich und direkt an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zu melden. Die BFU untersucht Luftfahrtereignisse mit dem Ziel, zukünftige Unfälle zu verhindern. Auch hier steht die Sicherheitsaufklärung und nicht die Schuldzuweisung im Vordergrund.
Die BFU fragt bei einer Unfallmeldung unter anderem nach Ereignisort, Datum, Uhrzeit, Luftfahrzeug, Halter, verantwortlichem Fernpiloten, Flugzweck, Personen- und Sachschäden, Betriebsphase, Wetter, Lichtverhältnissen und einer Kurzdarstellung des Ablaufs. Bilder und PDF-Dokumente können als Ergänzung übermittelt werden.
Für den Piloten bedeutet das: Unfallstelle, Drohne, Akku, Propeller, Speicherkarte und Fluglogs sollten bis zur Klärung nicht unnötig verändert werden. Muss die Unfallstelle aus Sicherheitsgründen geräumt werden, sollte der ursprüngliche Zustand vorher möglichst dokumentiert werden.
Welche Ereignisse gemeldet werden müssen oder geprüft werden sollten
| Ereignis | Versicherung | Polizei / Einsatzkräfte | Luftfahrtmeldung prüfen |
|---|---|---|---|
| Absturz auf eigenem Grundstück ohne Fremdschaden | Kasko oder Herstellerschutz | normalerweise nein | regelmäßig nein, sofern kein schweres Sicherheitsereignis |
| Kratzer an fremdem Auto | Haftpflicht | bei Einigung nicht zwingend, bei Streit sinnvoll | regelmäßig nein |
| Person schwer verletzt | Haftpflicht | Rettungsdienst und Polizei | ja, innerhalb von 72 Stunden; BFU unverzüglich prüfen |
| Kollision mit bemanntem Luftfahrzeug | Haftpflicht | Polizei und zuständige Stellen | ja; BFU unverzüglich |
| Gefährliche Annäherung an bemanntes Luftfahrzeug | Versicherer informieren | je nach Lage | ja, als sicherheitsrelevantes Ereignis prüfen |
| Fly-away in Richtung Flughafen | Versicherer informieren | sofort Polizei beziehungsweise zuständige Stellen | ja, wenn sicherheitsrelevant |
| Akku-Brand ohne Fremdschaden | Kasko oder Herstellerschutz | Feuerwehr bei Gefahr | je nach Schwere prüfen |
| Drohne in Stromleitung | Haftpflicht | Feuerwehr / Netzbetreiber | je nach Folgen prüfen |
Wann zahlt die Drohnenversicherung nicht oder nur eingeschränkt?
Dass ein Flug rechtswidrig war, bedeutet nicht automatisch, dass ein Geschädigter leer ausgeht. Bei einer Pflichtversicherung kann der Schutz des geschädigten Dritten von der internen Deckungsfrage zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu unterscheiden sein. Der Versicherer kann einen Schaden gegenüber dem Dritten regulieren und anschließend prüfen, ob er den Versicherungsnehmer wegen einer Pflichtverletzung in Regress nimmt.
Grobe Fahrlässigkeit, abgelaufener Nachweis und GEO-Verstoß
Grobe Fahrlässigkeit liegt vereinfacht vor, wenn naheliegende Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maß missachtet werden. Ein gewöhnlicher Steuerfehler bei regelkonformem Flug ist nicht automatisch grob fahrlässig. Anders kann es aussehen, wenn trotz klarer Warnungen, extremen Wetters, leerem Akku, erkennbarer technischer Schäden oder in einer offensichtlich gesperrten Zone gestartet wird.
War für den Flug ein gültiger Kompetenznachweis oder ein A2-Fernpilotenzeugnis erforderlich, kann ein abgelaufenes oder fehlendes Dokument einen Rechtsverstoß darstellen. Für die Versicherungsfrage ist zusätzlich zu prüfen, ob der Vertrag eine gültige Qualifikation verlangt und ob der Verstoß für den Schaden relevant war.
Hersteller-GEO-Systeme und rechtlich verbindliche geografische UAS-Gebiete sind nicht identisch. Eine App-Freigabe ersetzt keine luftrechtliche Prüfung. Wer ohne erforderliche Erlaubnis in einem geografischen UAS-Gebiet fliegt und dort einen Schaden verursacht, muss mit behördlichen und versicherungsrechtlichen Folgen rechnen.
Auch der Flugzweck ist entscheidend. Ein Tarif für private Freizeitflüge deckt nicht automatisch einen gewerblichen Dachauftrag, eine bezahlte Fotoaufnahme oder eine Baustellendokumentation. Umgekehrt kann eine betriebliche Versicherung unzureichend sein, wenn Luftfahrtrisiken nicht ausdrücklich eingeschlossen wurden.
Typische Schadensfälle aus der Praxis
FAQ: Drohnenabsturz, Schadenmeldung und Versicherung
Muss jeder Drohnenabsturz der Polizei gemeldet werden?
Nein. Ein Absturz ohne Fremdschaden auf eigenem Grundstück erfordert nicht automatisch die Polizei. Bei Verletzten, Verkehrsgefährdung, hohem Schaden, Streit, kritischer Infrastruktur, möglicher Straftat oder Beteiligung bemannter Luftfahrt sollte die Polizei eingeschaltet werden.
Wie schnell muss ich den Schaden der Versicherung melden?
Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen. Regelmäßig ist eine unverzügliche Meldung erforderlich. Bei Personenschäden oder hohen Sachschäden sollte die Erstmeldung sofort erfolgen, auch wenn Unterlagen später nachgereicht werden.
Welche Frist gilt für die Luftfahrt-Ereignismeldung?
Meldepflichtige sicherheitsrelevante Ereignisse sind so rasch wie möglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis zu melden. Unfälle und schwere Störungen sind zusätzlich unverzüglich der BFU mitzuteilen.
Darf ich die beschädigte Drohne reparieren?
Nicht vor der Beweissicherung und möglichst nicht ohne Abstimmung mit Kasko, Hersteller oder Haftpflichtversicherer. Eine Reparatur kann technische Spuren verändern.
Zahlt die Haftpflicht meine eigene Drohne?
Normalerweise nicht. Die Haftpflicht reguliert Schäden Dritter. Für das eigene Fluggerät ist eine Kasko-, Geräte- oder vertragliche Herstellerschutzlösung erforderlich.
Was passiert, wenn mein A2-Nachweis abgelaufen war?
Das kann einen luftrechtlichen Verstoß darstellen, wenn A2 für den Flug erforderlich war. Versicherungsrechtlich wird geprüft, welche Vertragsbedingungen gelten, wie schwer der Verstoß wiegt und ob er für den Schaden relevant war.
Zahlt die Versicherung bei einem Flug in einer verbotenen Zone?
Ein rechtswidriger Flug kann den Versicherungsschutz gefährden und Regress auslösen. Ob gegenüber dem Geschädigten reguliert wird und ob der Versicherer Geld zurückfordert, hängt von Pflichtversicherungsrecht, Vertrag, Verschulden und Einzelfall ab.
Was ist bei einem Fly-away zu tun?
Letzte Position, Flugrichtung, Höhe, Akkustand und Logs sichern. Bei Gefahr für Verkehr, Luftfahrt oder Infrastruktur zuständige Stellen informieren. Grundstücke und gesperrte Bereiche nicht ohne Erlaubnis betreten.
Muss ein Unfall mit Verletzten an die Luftfahrtbehörde gemeldet werden?
Bei tödlich oder schwer verletzten Personen oder Beteiligung eines bemannten Luftfahrzeugs ist eine Meldung erforderlich. Sie erfolgt in Deutschland über das Aviation Reporting Portal beziehungsweise ECCAIRS2.
Kann ich ohne Benutzerkonto über ECCAIRS2 melden?
Ja. Privatpersonen können ohne vorherige Registrierung melden. Dazu wird im Portal Deutschland als zuständige Behörde ausgewählt und anschließend die Meldung im eigenen Namen gestartet.
Wann muss zusätzlich die BFU informiert werden?
Unfälle und schwere Störungen sind unverzüglich direkt an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zu melden.
Darf ich Fluglogs umbenennen oder bearbeiten?
Die Originaldateien sollten unverändert bleiben. Für die Weitergabe kann eine Kopie erstellt und in einer ZIP-Datei zusammengefasst werden.
Was passiert, wenn die Drohne nur einen kleinen Kratzer verursacht hat?
Auch kleine Fremdschäden sollten dokumentiert und dem Versicherer gemeldet werden. Aus einem scheinbaren Kratzer können sich später weitere Reparaturkosten ergeben.
Was ist bei einer Drohne in einer Stromleitung zu tun?
Nicht selbst bergen. Abstand halten und Netzbetreiber oder Feuerwehr informieren.
Quellen und weiterführende Informationen
- Luftfahrt-Bundesamt: Meldung von Ereignissen mit Drohnen oder UAS
- Luftfahrt-Bundesamt: Meldung eines Luftfahrtereignisses über ECCAIRS2
- Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung: Unfallmeldung
- EASA: Sicherer Drohnenbetrieb und Ereignismeldung
- Luftverkehrsgesetz: Haftpflichtversicherungspflicht für Luftfahrzeughalter
- DJI Support: Export von Flugaufzeichnungen und Flugreglerdaten
- Drohnen.de: EU-Drohnengesetze, Kategorien und Versicherung
- Drohnen.de: EU-Drohnenführerschein A1/A3
- Drohnen.de: A2-Fernpilotenzeugnis
- Drohnen.de: Betreiberregistrierung beim LBA
Fazit: Nach einem Drohnenunfall entscheiden die ersten Schritte über Sicherheit und Regulierung
Nach einem Drohnenabsturz gilt eine klare Reihenfolge: Menschen schützen, Gefahr stoppen, Unfallstelle sichern, Beweise erhalten und den Versicherer unverzüglich informieren. Wer zuerst die Drohne einpackt, Logs löscht, einen beschädigten Akku lädt oder den Schaden privat „schnell erledigen“ will, erschwert die Aufklärung und kann den eigenen Versicherungsschutz gefährden.
Besonders wichtig sind vollständige Flugprotokolle, Originalfotos, Zeugendaten und eine sachliche Beschreibung ohne Spekulation. Bei Personenschäden, Verkehrsgefährdung, kritischer Infrastruktur oder Beteiligung bemannter Luftfahrt müssen zusätzlich Polizei, Rettungskräfte oder Luftfahrtbehörden einbezogen werden. Meldepflichtige Ereignisse sind über das Aviation Reporting Portal innerhalb von 72 Stunden zu melden; Unfälle und schwere Störungen sind unverzüglich der BFU mitzuteilen.
Die Drohnenhaftpflicht schützt vor berechtigten Ansprüchen Dritter, ersetzt aber nicht automatisch das eigene Fluggerät. Für den Eigenschaden ist ein separater Kasko- oder Geräteschutz erforderlich. Verstöße gegen Qualifikation, geografische UAS-Gebiete, Versicherungsumfang oder betriebliche Vorgaben können zu Leistungsprüfung und Regress führen.
Wer nach einem Unfall ruhig, vollständig und nachvollziehbar handelt, verbessert nicht nur die Chancen auf eine zügige Schadenregulierung. Er schützt auch sich selbst, den Geschädigten und die technische Aufklärung des Ereignisses.


