DJI gegen Insta360: US-Klagen beendet – Patentkrieg eskaliert jetzt in China
Der Patentstreit zwischen DJI und Insta360 ist keineswegs beendet. Zwar haben beide Unternehmen ihre insgesamt vier gegenseitigen Klagen vor dem US-Bundesgericht im Eastern District of Texas zurückgezogen. Doch von einem Frieden, einem Vergleich oder einer umfassenden Einigung kann keine Rede sein. Der Konflikt hat sich vielmehr vollständig nach China verlagert – und dort inzwischen deutlich ausgeweitet.
Im Mittelpunkt stehen längst nicht mehr nur einzelne Designelemente oder Bedienfunktionen der neuen Insta360 Luna Ultra. Parallel laufen mehrere voneinander getrennte Verfahren zu Gimbal-Steuerung, Kamerastabilisierung, Panoramaverarbeitung, Wärmeableitung, Zubehörsystemen und sogar zur grundsätzlichen Frage, wem bestimmte Patente ehemaliger DJI-Mitarbeiter überhaupt gehören.
Der nächste entscheidende Termin ist bereits angesetzt: Am 3. August 2026 soll das Mittlere Volksgericht Shenzhen eine der zentralen Verletzungsklagen von DJI gegen die Luna-Serie verhandeln. DJI fordert nach den bislang vorliegenden Informationen unter anderem die Einstellung der beanstandeten Herstellung und des Verkaufs sowie Schadensersatz. Insta360 reagiert seinerseits mit sechs Gegenklagen in China und mehreren Anträgen auf Nichtigerklärung wichtiger DJI-Patente.
Damit ist aus einem zunächst auf die neue Luna-Gimbalkamera konzentrierten Konflikt ein umfassender Technologie- und Marktkrieg geworden. Betroffen sind nicht nur kompakte Gimbalkameras wie die Luna Ultra und die Osmo-Pocket-Serie, sondern auch 360-Grad-Kameras, Smartphone-Gimbals, professionelle Ronin-Systeme und möglicherweise künftig sogar Drohnen wie die Antigravity A1 und DJI Avata 360.
Stand: 7. Juli 2026
DJI gegen Insta360: Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Vier US-Klagen beendet: DJI und Insta360 haben ihre gegenseitigen Verfahren in Texas Ende Juni 2026 freiwillig zurückgezogen.
- Kein endgültiger Sieg: Die Verfahren wurden ohne Präjudiz beendet und können grundsätzlich erneut eingereicht werden.
- Keine globale Einigung bekannt: Ein umfassender Vergleich wurde nicht öffentlich verkündet.
- Konflikt verlagert sich nach China: Dort laufen nun mehrere eigenständige Verfahren parallel.
- DJI gegen Luna: DJI wirft der Insta360-Luna-Serie Verletzungen von Gimbal-, Steuerungs- und Kamerapatenten vor.
- Nächster Gerichtstermin: Eine wichtige Verhandlung in Shenzhen ist für den 3. August 2026 vorgesehen.
- Insta360 schlägt zurück: Das Unternehmen hat sechs Gegenklagen gegen DJI in China eingereicht.
- CNIPA-Verfahren: Insta360 greift zusätzlich mehrere DJI-Patente mit Nichtigkeitsanträgen an.
- Separate Eigentumsklage: Seit März läuft eine weitere DJI-Klage zur Frage, ob sechs Insta360-Patente eigentlich DJI gehören.
- Ex-Mitarbeiter im Zentrum: DJI beruft sich auf chinesisches Recht zu sogenannten Diensterfindungen innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden.
- Produkte betroffen: Luna Ultra, Luna Pro, Osmo Pocket, Ronin, RS, Osmo Mobile, Osmo 360 und weitere Kamera- beziehungsweise Gimbal-Produkte.
- Deutscher Markt: Die Luna Ultra bleibt zunächst erhältlich; ein chinesisches Urteil könnte aber Produktion, Lieferketten und zukünftige Modelle beeinflussen.
Die entscheidende Einordnung
Der Rückzug aus Texas war kein Friedensschluss, sondern eine strategische Verlagerung. In den USA hätte DJI schnell eine einstweilige Verfügung gegen die Luna-Serie erreichen müssen, um deren Marktstart tatsächlich zu stoppen. Gleichzeitig setzte Insta360 mit einer breiten Gegenklage mehrere DJI-Produktreihen unter Druck. In China besitzen beide Unternehmen deutlich mehr unmittelbare Produktions-, Patent- und Geschäftsinteressen. Genau dort wird nun darüber entschieden, ob einzelne Produkte geändert, gestoppt oder lizenzpflichtig werden – und wem zentrale Patente überhaupt gehören.
Insta360 Luna Ultra: Deutschland-Start und Verfügbarkeit
Die Insta360 Luna Ultra ist in Deutschland und weiteren europäischen Märkten regulär erhältlich. Das Modell kombiniert einen großen Sensor, hochauflösende Videoaufnahme, KI-Tracking und eine mechanische Drei-Achsen-Stabilisierung. Ein mögliches Urteil in China würde den europäischen Vertrieb nicht automatisch unmittelbar verbieten, könnte aber Herstellung, Nachschub, Firmware, Produktänderungen und kommende Modelle betreffen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum DJI und Insta360 ihre US-Klagen zurückgezogen haben
- Diese vier Texas-Verfahren wurden beendet
- Was „without prejudice“ bedeutet
- Gab es einen geheimen Vergleich?
- Warum der Streit direkt zum Luna-Launch eskalierte
- Was DJI der Luna Ultra und Luna Pro vorwirft
- Wie Insta360 in den USA zurückschlug
- Die neue Eskalation in China
- Gerichtstermin am 3. August 2026
- Insta360s sechs Gegenklagen
- Nichtigkeitsanträge bei der CNIPA
- Die separate Patent-Eigentumsklage vom März
- Was eine chinesische Diensterfindung ist
- Der Streit um verschwiegene Erfindernamen
- Alle bekannten Patente im Überblick
- DJIs Patente gegen die Luna-Serie
- Insta360s Patente gegen DJI
- Welche Produkte betroffen sind
- Vom Patentstreit zum umfassenden Marktkrieg
- DJI greift den 360-Grad-Kameramarkt an
- Insta360 greift den Drohnenmarkt an
- Antigravity A1 gegen DJI Avata 360
- Marktanteile von DJI und Insta360
- Finanzielle Ausgangslage beider Unternehmen
- Preiskampf zwischen Pocket 4P und Luna Ultra
- Warum der US-Markt für DJI besonders problematisch ist
- DJI auf der FCC Covered List
- DJIs möglicher Milliardenschaden in den USA
- Das unabhängige Sicherheits-Audit
- Insta360s früherer Sieg gegen GoPro
- Kann die Luna Ultra verboten werden?
- Können DJI-Produkte betroffen sein?
- Was bedeutet der Streit für Deutschland?
- Risiken für Produktion und Lieferketten
- Firmware- und Funktionsänderungen als mögliche Folge
- Lizenzvertrag statt Verkaufsverbot?
- Die vier wahrscheinlichsten Szenarien
- Chronologie des gesamten Konflikts
- Luna Ultra jetzt kaufen oder abwarten?
- FAQ zum Patentkrieg
- Fazit und Ausblick
Warum DJI und Insta360 ihre US-Klagen zurückgezogen haben
DJI und Insta360 haben ihre vier gegenseitigen Patentklagen vor dem Eastern District of Texas Ende Juni 2026 freiwillig beendet. Die entsprechenden Rücknahmen wurden am 28. Juni eingereicht, die gerichtlichen Anordnungen folgten am 29. Juni.
Auf den ersten Blick wirkte dieser Schritt wie eine überraschende Annäherung. Noch wenige Tage zuvor hatten sich beide Unternehmen mit umfangreichen Patentvorwürfen, Forderungen nach Verkaufsverboten und gegenseitigen Schadenersatzansprüchen überzogen. Ein klassischer Vergleich, eine Lizenzvereinbarung oder eine öffentliche gemeinsame Erklärung folgte jedoch nicht.
Der Zeitpunkt deutet vielmehr auf eine taktische Neubewertung hin. Die Verfahren in Texas hätten hohe Kosten, umfangreiche Offenlegungspflichten und möglicherweise jahrelange Prozesse verursacht. Für DJI war insbesondere die Frage entscheidend, ob sich kurzfristig eine einstweilige Verfügung gegen die frisch gestartete Luna-Serie erreichen lässt. Ohne schnellen Verkaufsstopp hätte ein später Sieg deutlich weniger unmittelbaren Marktwert gehabt.
Insta360 wiederum hatte den Konflikt so weit ausgeweitet, dass nicht nur ein einzelnes Konkurrenzprodukt betroffen war. Die Gegenklage zielte auf mehrere bedeutende DJI-Produktfamilien. Damit stieg das Risiko für beide Seiten, dass interne Entwicklungsunterlagen, technische Dokumentationen, Lieferketten und Lizenzvereinbarungen im US-Verfahren offengelegt werden müssen.
Strategischer Rückzug statt Kapitulation
Ein freiwilliger Rückzug bedeutet weder, dass DJI seine Vorwürfe aufgegeben hat, noch dass Insta360s Gegenansprüche widerlegt wurden. Beide Unternehmen können die Ansprüche grundsätzlich später erneut vorbringen. Gleichzeitig laufen vergleichbare und teilweise weitergehende Verfahren in China weiter.
Diese vier Texas-Verfahren wurden beendet
| Aktenzeichen | Kläger | Beklagter | Kern des Verfahrens | Status |
|---|---|---|---|---|
| 2:26-cv-00462 | DJI | Insta360 / Arashi Vision | Utility-Patente zur Gimbal- und Kamerasteuerung | Freiwillig zurückgezogen |
| 2:26-cv-00463 | DJI | Insta360 / Arashi Vision | Designpatente zur Gestaltung stabilisierter Handkameras | Freiwillig zurückgezogen |
| 2:26-cv-00466 | Insta360 | DJI | Gimbal-, Tracking- und Stabilisierungsfunktionen | Freiwillig zurückgezogen |
| 2:26-cv-00467 | Insta360 | DJI | Weitere Kamera- und Panoramapatente | Freiwillig zurückgezogen |
Was „without prejudice“ für den Patentstreit bedeutet
Die US-Verfahren wurden „without prejudice“ beendet. Dieser juristische Zusatz ist entscheidend: Die Rücknahme verhindert nicht, dass dieselben oder ähnliche Ansprüche später erneut eingereicht werden.
Anders wäre es bei einer endgültigen Abweisung „with prejudice“. In diesem Fall wären die konkreten Ansprüche grundsätzlich verbraucht. Genau das ist hier nicht geschehen. DJI und Insta360 behalten sich damit faktisch die Möglichkeit offen, die US-Front erneut zu eröffnen, falls sich die strategische Lage verändert.
Die US-Klagen können zurückkehren
Sollten die chinesischen Verfahren scheitern, neue Produkte auf den US-Markt kommen oder Verhandlungen über Lizenzgebühren platzen, könnten beide Seiten wieder in den USA klagen. Der Rückzug ist daher kein endgültiger juristischer Schlussstrich.
Gab es einen geheimen Vergleich zwischen DJI und Insta360?
Eine vertrauliche Teilvereinbarung ist theoretisch möglich, wurde aber nicht bestätigt. Öffentlich bekannt ist weder eine gegenseitige Lizenzierung noch eine Zahlung, eine Produktänderung oder eine Vereinbarung zum weltweiten Rückzug aller Verfahren.
Gegen einen umfassenden Frieden spricht vor allem die nahezu zeitgleiche Eskalation in China. DJI verfolgt dort weiterhin Ansprüche gegen die Luna-Serie und die Eigentumszuordnung bestimmter Patente. Insta360 wiederum hat sechs neue Gegenklagen eingereicht und versucht, DJI-Patente bei der chinesischen Patentbehörde zu Fall zu bringen.
Die derzeit plausibelste Einordnung lautet deshalb: Beide Parteien haben lediglich den amerikanischen Kriegsschauplatz vorerst geschlossen, ohne ihre grundlegenden Positionen aufzugeben.
Warum der Streit direkt zum Start der Insta360 Luna eskalierte
Die zeitliche Nähe war auffällig. Insta360 stellte mit der Luna Ultra eine direkte Konkurrenz zur DJI-Pocket-Serie vor. Das kompakte Kamerasystem kombiniert einen mechanischen Drei-Achsen-Gimbal mit integriertem Display, Tracking, eigenständiger Aufnahme und Creator-Funktionen.
DJI hatte Insta360 bereits am 26. Mai 2026 abgemahnt. Die US-Klagen folgten am 10. und 11. Juni – unmittelbar rund um den Verkaufsstart der Luna Ultra. Damit zielte DJI nicht nur auf eine langfristige rechtliche Klärung, sondern offensichtlich auch auf die wirtschaftlich wichtigste Phase eines Produktstarts.
Ein schnelles Verkaufsverbot hätte Insta360 besonders hart getroffen. Marketing, Handelspartner, Vorbestellungen und mediale Aufmerksamkeit konzentrieren sich bei neuen Kameras auf die ersten Wochen. Ein später Erfolg nach mehreren Jahren hätte die ursprüngliche Markteinführung nicht mehr rückgängig machen können.
Was DJI der Insta360 Luna Ultra und Luna Pro vorwirft
DJIs ursprüngliche US-Klagen kombinierten technische Utility-Patente und Designpatente. Dadurch griff das Unternehmen sowohl die Funktionsweise als auch die äußere Gestaltung der Luna-Serie an.
DJIs zentrale Vorwürfe
- Bedienung eines Handheld-Gimbals über zentrale Steuerungselemente
- Umschaltung zwischen Follow-, Lock- und weiteren Gimbal-Modi
- Bildgestützte Motoransteuerung zur Motivverfolgung
- Verknüpfung von Livebild, Tracking und Gimbalbewegung
- Anordnung von Display, Scrollrad und Steuerungselementen
- Gestaltung des länglichen Kameragehäuses
- Aufbau des Gimbal-Arms
- Rotierendes beziehungsweise bewegliches Display
- Zubehörschacht und Anschlussbereich an der Unterseite
Besonders brisant war der Vorwurf vorsätzlicher Verletzung. DJI argumentierte, Insta360 habe spätestens nach dem Abmahnschreiben von den Patenten gewusst und die Luna-Serie trotzdem eingeführt. In den USA kann eine nachgewiesene vorsätzliche Verletzung zu erhöhtem Schadenersatz führen.
Wie Insta360 in den USA zurückschlug
Insta360 reagierte nicht defensiv, sondern mit einer breiten Gegenoffensive. Die Gegenklagen richteten sich nicht nur gegen ein einzelnes DJI-Produkt, sondern gegen mehrere wichtige Serien:
- DJI Osmo Pocket
- DJI Ronin
- DJI RS
- DJI Osmo Mobile
- DJI Osmo 360
- weitere stabilisierte und panoramafähige Kamerasysteme
Insta360 berief sich auf Patente zu Panoramastabilisierung, Richtungssteuerung, Rotationsglättung, Standort- beziehungsweise Telemetriedaten und aktiv stabilisierten Kameras. Dadurch entstand für DJI ein erhebliches Gegenrisiko: Selbst wenn DJI einen Teil der Luna-Technik erfolgreich angreift, könnte Insta360 im Gegenzug Lizenzgebühren oder Einschränkungen für mehrere DJI-Produkte verlangen.
Die neue Eskalation in China
Während die US-Verfahren beendet wurden, hat sich der Konflikt in China ausgeweitet. DJI hat nach Berichten chinesischer Wirtschaftsmedien bereits vor Wochen Patentverletzungsklagen gegen Produkte der Luna-Serie bei mehreren chinesischen Gerichten eingereicht.
Dabei geht es unter anderem um Kerntechnologien kompakter Gimbalkameras:
- Handheld-Gimbal-Strukturen
- Kamerasteuerungsmethoden
- abnehmbare oder ergänzende Bedieneinheiten
- Motivverfolgung und Bildauswertung
- Stabilisierungstechnik
- Verbindung zwischen Kamera, Display und Gimbal-Motoren
DJI verlangt nach den bislang bekannten Angaben nicht nur Schadenersatz. Das Unternehmen will auch erreichen, dass Herstellung, Angebot und Verkauf beanstandeter Produkte eingestellt werden. Ein solches Urteil könnte erheblich stärker wirken als ein rein finanzieller Ausgleich.
Showdown am 3. August 2026 in Shenzhen
Eine der wichtigsten Verhandlungen ist für den 3. August 2026 vor dem Mittleren Volksgericht Shenzhen angesetzt. Dieser Termin ist der nächste konkrete Meilenstein des Konflikts.
Eine erste Verhandlung bedeutet nicht automatisch, dass unmittelbar ein endgültiges Urteil fällt. Das Gericht kann Beweise prüfen, technische Sachverständige anhören, weitere Schriftsätze anfordern oder Vergleichsgespräche anregen. Patentverfahren können sich auch in China über längere Zeit hinziehen.
Trotzdem besitzt der Termin große strategische Bedeutung. Beide Unternehmen sitzen in Shenzhen beziehungsweise sind tief in der dortigen Hardware- und Zulieferindustrie verwurzelt. Entscheidungen eines Shenzhener Gerichts können deshalb nicht nur juristische, sondern auch unmittelbare operative Folgen entfalten.
Darum ist der 3. August wichtig
- Erster klar benannter Gerichtstermin der neuen China-Verfahren
- Mögliche Hinweise auf die Stärke von DJIs Patentansprüchen
- Mögliche Diskussion über einstweilige Maßnahmen
- Signalwirkung für weitere chinesische Verfahren
- Auswirkungen auf Verhandlungen über Lizenzen oder Produktänderungen
Insta360s sechs Gegenklagen gegen DJI
Insta360 hat in mehreren chinesischen Städten insgesamt sechs Gegenklagen gegen DJI eingereicht. Die Ansprüche betreffen nach den bisherigen Berichten mehrere Technologiefelder, in denen Insta360 selbst umfangreiche Entwicklungserfahrung besitzt.
| Technologiebereich | Vorwurf von Insta360 | Mögliche DJI-Produkte |
|---|---|---|
| Panorama-Aufnahme | Verletzung von Verfahren zur Aufnahme sphärischer Inhalte | Osmo 360 und verwandte Systeme |
| Panorama-Bearbeitung | Verarbeitung, Stitching und Ausrichtung von 360-Grad-Material | Osmo 360, DJI-Apps und Software |
| Bullet Time | Spezielle Aufnahme- und Bewegungsdarstellung | Panorama- und Actionkamera-Funktionen |
| Wärmemanagement | Kühlung und Wärmeableitung kompakter Hochleistungskameras | Osmo- und Pocket-Produkte |
| Erweiterungslösungen | Zubehör, Schnittstellen und modulare Kameraerweiterungen | Osmo, Pocket und Mobile |
| Gimbal-Halterung | Mechanische Aufnahme und Stabilisierung von Kameramodulen | Pocket, Ronin, RS und Osmo Mobile |
Die Gegenklagen erhöhen den Druck auf DJI erheblich. Selbst wenn nur ein Teil der Ansprüche Bestand hat, könnte Insta360 eine Lizenzposition aufbauen, die Verhandlungen über Kreuzlizenzen wahrscheinlicher macht.
Nichtigkeitsanträge bei der chinesischen Patentbehörde CNIPA
Parallel zu den Gerichtsverfahren versucht Insta360, mehrere zentrale DJI-Patente direkt bei der China National Intellectual Property Administration anzugreifen.
Ein Nichtigkeitsantrag verfolgt eine andere Strategie als eine klassische Verteidigung im Verletzungsverfahren. Statt nur zu argumentieren, dass ein Produkt das Patent nicht verletzt, greift Insta360 die Schutzrechte selbst an. Wird ein Patent ganz oder teilweise für ungültig erklärt, kann DJI daraus keine oder nur eingeschränkte Ansprüche ableiten.
Die zwei Verteidigungslinien von Insta360
- Keine Verletzung: Die Luna-Produkte nutzen die geschützte technische Lehre nicht oder nicht vollständig.
- Patent ungültig: Das Schutzrecht hätte wegen älterer Technik, fehlender Neuheit, mangelnder erfinderischer Tätigkeit oder formaler Mängel nicht erteilt werden dürfen.
Die separate Patent-Eigentumsklage vom März 2026
Unabhängig von den Luna-Verletzungsklagen läuft seit März 2026 eine weitere Auseinandersetzung vor dem Mittleren Volksgericht Shenzhen. In diesem Verfahren behauptet DJI, dass sechs bei Insta360 beziehungsweise Arashi Vision geführte Patente rechtlich eigentlich DJI zustehen.
Der Kernvorwurf betrifft ehemalige DJI-Mitarbeiter, die nach ihrem Wechsel zu Insta360 an später angemeldeten Erfindungen beteiligt gewesen sein sollen. Die betroffenen Patente decken nach den verfügbaren Informationen Bereiche wie Flugsteuerung, Bildverarbeitung, Hardware-Strukturen und Produktdesign ab.
DJI argumentiert, die Erfindungen seien innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden entstanden und hätten einen engen Bezug zu den früheren Aufgaben der Mitarbeiter. Nach chinesischem Recht kann eine solche Erfindung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dem früheren Arbeitgeber zugerechnet werden.
Was eine chinesische Diensterfindung ist
Eine Diensterfindung entsteht im Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben eines Mitarbeiters oder unter Nutzung betrieblicher Ressourcen. Das chinesische Patentrecht schützt Arbeitgeber dabei teilweise auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.
Besonders relevant ist die Zwölfmonatsfrist. Entwickelt ein ehemaliger Mitarbeiter innerhalb eines Jahres nach seinem Ausscheiden eine Erfindung, die eng mit seinen früheren Aufgaben zusammenhängt, kann der frühere Arbeitgeber Eigentumsrechte beanspruchen.
| Prüffrage | Bedeutung im DJI-Insta360-Verfahren |
|---|---|
| Wann entstand die Erfindung? | Innerhalb oder außerhalb der Zwölfmonatsfrist? |
| Welche Aufgaben hatte der Mitarbeiter bei DJI? | Überschneidung mit der späteren Erfindung? |
| Wurden DJI-Unterlagen oder Kenntnisse verwendet? | Mögliche Verbindung zu vertraulicher Entwicklung |
| Wer entwickelte den entscheidenden erfinderischen Beitrag? | Formale und tatsächliche Erfinderschaft |
| Wann wurde das Patent angemeldet? | Abgrenzung zwischen Entstehung und Anmeldung |
| Wer finanzierte und organisierte die Entwicklung? | Hinweis auf betriebliche Zuordnung |
Der Streit um verschwiegene Erfindernamen und internationale PCT-Anmeldungen
Zu den brisantesten Details der Eigentumsklage gehört die unterschiedliche Nennung von Erfindern in chinesischen und internationalen Patentanmeldungen.
Bei einigen chinesischen Anmeldungen sollen einzelne Erfinder auf Antrag nicht öffentlich genannt worden sein. In parallelen internationalen PCT-Anmeldungen tauchten die Namen dagegen auf. Durch den Vergleich der Dokumente soll DJI erkannt haben, dass mindestens ein beteiligter Erfinder zuvor eine zentrale Forschungs- und Entwicklungsfunktion bei DJI innehatte.
DJI wertet diese Abweichung offenbar als Hinweis darauf, dass Insta360 die Verbindung zu ehemaligen DJI-Mitarbeitern bewusst verdecken wollte. Insta360-Gründer Liu Jingkang widerspricht dieser Interpretation. Nach seiner Darstellung handelt es sich um eine übliche Schutzmaßnahme gegen Headhunting. Das Unternehmen halte Erfindernamen in bestimmten nationalen Anmeldungen zurück und nenne sie in internationalen Verfahren, wenn dies erforderlich sei.
Noch kein Beweis für Patentdiebstahl
Dass ein ehemaliger DJI-Mitarbeiter als Erfinder genannt wird, beweist allein noch nicht, dass das Patent DJI gehört. Entscheidend sind der konkrete technische Beitrag, der Zeitpunkt der Erfindung, die frühere Tätigkeit und der Zusammenhang mit dem alten Arbeitsverhältnis.
Die bekannten Patente des Konflikts im Überblick
Von DJI in Texas geltend gemachte Patente
| Patent | Art | Vereinfachter Gegenstand |
|---|---|---|
| US 11,009,181 | Utility-Patent | Steuerung eines Gimbal-Geräts |
| US 11,245,855 | Utility-Patent | Aufnahme- und Steuerungsmethoden für Handheld-Gimbals |
| US 11,381,751 | Utility-Patent | Gimbal- und Kamera-Bedienverfahren |
| US 11,539,893 | Utility-Patent | Weitere Handheld-Gimbal-Steuerungsmethoden |
| D 1,072,023 | Designpatent | Äußere Gestaltung einer stabilisierten Kamera |
| D 1,110,390 | Designpatent | Weitere Gestaltung eines Kamera-Gimbal-Systems |
Von Insta360 in den USA geltend gemachte Patente
| Patent | Vereinfachter Gegenstand | Möglicher Einsatzbereich |
|---|---|---|
| US 11,388,339 | Panorama-Video-Anti-Shake | 360-Grad-Kameras und digitale Stabilisierung |
| US 9,554,045 | Constraint-basiertes Rotation-Smoothing | Sanfte Kamerabewegungen und Panoramaausrichtung |
| US 8,938,161 | Pointing-Control aktiv stabilisierter Kameras | Gimbals und Kameraausrichtung |
| US 8,908,090 | Weitere Richtungssteuerung stabilisierter Kameras | Ronin-, RS- und Pocket-Systeme |
| US 9,154,910 | Terminal-Location-Tracking | Telemetrie, Positionsdaten und Tracking |
Von Insta360 bei der CNIPA angegriffene chinesische DJI-Patente
- ZL201880040270.1
- ZL201410179306.8
- ZL201811501687.1
Dabei handelt es sich um chinesische Familienmitglieder beziehungsweise inhaltlich verwandte Schutzrechte zu Patenten, auf die DJI seine Ansprüche stützt.
Welche Produkte sind vom Patentstreit betroffen?
| Hersteller | Produkt oder Serie | Möglicher Streitbereich |
|---|---|---|
| Insta360 | Luna Ultra | Gimbal-Steuerung, Tracking, Design und Bedienung |
| Insta360 | Luna Pro | Verwandte Handheld-Gimbal-Technik |
| Insta360 | Antigravity A1 | Separate Eigentums- und Drohnenpatente möglich |
| DJI | Osmo Pocket | Gimbal, Steuerung und Tracking |
| DJI | Osmo Pocket 4P | Dual-Lens-, Gimbal- und Kameratechnik |
| DJI | Osmo 360 | Panoramaverarbeitung und Stabilisierung |
| DJI | Ronin / RS | Aktive Stabilisierung und Richtungssteuerung |
| DJI | Osmo Mobile | Smartphone-Gimbal und Tracking |
| DJI | Avata 360 | Mögliche spätere Berührung mit 360-Grad-Drohnenpatenten |
Vom Patentstreit zum umfassenden Marktkrieg
DJI und Insta360 waren lange in weitgehend getrennten Kernmärkten aktiv. DJI dominierte Consumer-Drohnen und Gimbal-Systeme, Insta360 konzentrierte sich auf 360-Grad- und Actionkameras.
Diese Trennung existiert inzwischen nicht mehr. Beide Unternehmen dringen gezielt in die wichtigsten Produktfelder des jeweils anderen ein:
| Markt | DJI-Offensive | Insta360-Offensive |
|---|---|---|
| 360-Grad-Kameras | DJI Osmo 360 | Traditionelles Insta360-Kerngeschäft |
| Gimbalkameras | DJI Osmo Pocket | Insta360 Luna Ultra und Luna Pro |
| Actionkameras | Osmo Action und Osmo Nano | Ace-, X- und GO-Serien |
| Drohnen | DJI Consumer- und FPV-Drohnen | Antigravity A1 und weitere geplante Modelle |
| Funkmikrofone | DJI Mic-Serie | Weitere Insta360-Produkte angekündigt |
| Software und Abos | DJI-Apps und Cloud-Funktionen | KI, Cloud-Speicher und Abo-Ökosystem geplant |
Der Patentkonflikt ist daher nicht nur eine Auseinandersetzung um alte Erfindungen. Er ist Teil eines strategischen Kampfes um die nächste Generation kompakter Creator-Hardware.
DJI greift Insta360s wichtigsten Kameramarkt an
Mit der Osmo 360 ist DJI direkt in den wichtigsten historischen Markt von Insta360 eingestiegen. Insta360 hatte über Jahre einen sehr hohen Anteil bei 360-Grad-Kameras aufgebaut. DJIs Eintritt erhöhte den Preisdruck, die technische Konkurrenz und die Gefahr, dass der Marktführer bei Drohnen seine Vertriebs- und Markenstärke auf ein weiteres Segment überträgt.
Nach den in der Recherche genannten Marktwerten sank Insta360s Anteil im Panoramakamera-Segment von rund 81,7 Prozent im Jahr 2024 bis zum dritten Quartal 2025 auf ungefähr 49 Prozent. DJI erreichte im selben Zeitraum rund 43 Prozent. Die genauen Marktdefinitionen und regionalen Abgrenzungen können variieren, doch die Richtung ist eindeutig: DJI hat in kurzer Zeit erheblichen Boden gutgemacht.
Insta360 greift mit Antigravity den Drohnenmarkt an
Insta360 reagiert nicht nur im Kamerasegment. Über die Marke beziehungsweise Tochterstruktur Antigravity dringt das Unternehmen selbst in den Drohnenmarkt vor.
Die Antigravity A1 positioniert sich als immersive 360-Grad-Drohne. Sie verbindet Rundumaufnahme mit nachträglicher Perspektivwahl und einem neuartigen Nutzungskonzept. Damit greift Insta360 genau den Bereich an, in dem DJI seit Jahren eine außergewöhnlich starke Marktposition besitzt.
Bis Januar 2026 sollen weltweit mehr als 30.000 Einheiten der Antigravity A1 ausgeliefert worden sein. Gemessen am gesamten Drohnenmarkt ist das noch überschaubar, als Einstieg in eine neue Produktkategorie jedoch relevant.
Antigravity A1 gegen DJI Avata 360
DJI hat seinerseits mit der Avata 360 eine 360-Grad-FPV-Drohne eingeführt. Damit überlappen sich beide Unternehmen nun auch direkt bei immersiven Flugkameras.
Der technische Konflikt könnte sich deshalb ausweiten. Patente zu sphärischer Bildaufnahme, Stitching, Stabilisierung, Flugsteuerung, Head-Tracking und nachträglicher Perspektivwahl sind für beide Produktfamilien relevant.
Nächster möglicher Kriegsschauplatz: 360-Grad-Drohnen
Die aktuell bekannten Luna-Klagen betreffen primär Handheld-Kameras. Die separate Eigentumsklage und Insta360s Panorama-Patente reichen jedoch in Bereiche hinein, die künftig auch Antigravity A1 und DJI Avata 360 betreffen könnten.
Marktdaten: DJI ist größer, Insta360 wächst schneller
Für den Gesamtmarkt smarter Handheld-Kameras – je nach Datensatz einschließlich Action-, Panorama- und Gimbalkameras – werden für 2025 rund 16,7 Millionen ausgelieferte Einheiten genannt.
| Hersteller | Auslieferungen 2025 | Marktanteil | Einordnung |
|---|---|---|---|
| DJI | ca. 10,4 Mio. | ca. 62,4 % | Deutlicher Gesamtmarktführer |
| Insta360 | ca. 3,4 Mio. | ca. 20,4 % | Zweitgrößter Anbieter und starkes Wachstum |
| Weitere Hersteller | ca. 2,9 Mio. | ca. 17,2 % | Fragmentierter Restmarkt |
DJIs Größe verschafft dem Unternehmen Vorteile bei Einkauf, Fertigung, Vertrieb und Preisgestaltung. Insta360 besitzt dagegen eine starke Innovationsposition bei 360-Grad-Kameras, Software, Reframing und Creator-Workflows.
Finanzielle Ausgangslage: DJI hat mehr Reserven, Insta360 steht unter Wachstumsdruck
Für Insta360 beziehungsweise Arashi Vision werden für 2025 rund 1,42 Milliarden US-Dollar Umsatz und ein Wachstum von etwa 76,85 Prozent genannt. DJI soll im selben Zeitraum geschätzt rund 12,3 Milliarden US-Dollar erwirtschaftet haben.
Die Größenordnung zeigt, wie unterschiedlich die Ausgangslage ist. Insta360 wächst schnell, muss aber gleichzeitig neue Produktlinien, Marketing, Fertigung und Rechtsstreitigkeiten finanzieren. DJI verfügt über deutlich größere Umsätze und eine breitere Produktbasis.
Zusätzlich wird für Insta360 im ersten Quartal 2026 ein negativer operativer Netto-Cashflow von rund 1,471 Milliarden Yuan bei hohen Lagerbeständen genannt. Ein Verkaufsverbot für die Luna-Serie in einem großen Markt könnte deshalb erheblichen Druck erzeugen.
Warum ein Verkaufsverbot für Insta360 besonders gefährlich wäre
- Hohe Entwicklungskosten der neuen Luna-Plattform
- Aufbau neuer Produktionskapazitäten
- Marketing- und Vertriebsausgaben zum Marktstart
- Kapitalbindung durch Lagerbestände
- Zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten
- Gefahr von Rückstellungen und Produktänderungen
Preiskampf: DJI Osmo Pocket 4P gegen Insta360 Luna Ultra
Parallel zur juristischen Auseinandersetzung attackiert DJI Insta360 auch über den Preis. In China wurde die Osmo Pocket 4P mit einem Einstiegspreis von 3.799 Yuan positioniert – rund 200 Yuan unter der vergleichbaren Luna Ultra.
Das ist strategisch relevant. DJI kann als größerer Hersteller niedrigere Preise länger tragen und dadurch Insta360s Margen in einer neuen Produktkategorie unter Druck setzen.
Insta360-Gründer JK Liu kritisierte auf der Aktionärsversammlung Anfang Juli einen aus seiner Sicht irrationalen Markt und warnte davor, ausschließlich über Preiskämpfe langfristige Dominanz erreichen zu wollen. Insta360 wolle stattdessen auf Innovation, Forschung, Entwicklung und KI-gestützte Bildverarbeitung setzen.
Warum der US-Markt den Patentstreit zusätzlich verschärft
DJIs Situation in den USA ist ungewöhnlich. Das Unternehmen steht seit Dezember 2025 auf der Covered List der US-Kommunikationsbehörde FCC. Dadurch können neue Produkte und Funkkomponenten keine regulären neuen Gerätezulassungen erhalten, sofern keine Ausnahme greift.
Für DJI entsteht dadurch ein Wettbewerbsnachteil, der weit über Drohnen hinausgehen kann. Eine kompakte Gimbalkamera besitzt zwar keine Rotoren, benötigt für WLAN, Bluetooth oder weitere Funkfunktionen aber dennoch FCC-Zulassungen.
Insta360 unterliegt dieser Beschränkung nicht und konnte die Luna Ultra in den USA regulär auf den Markt bringen. Damit konkurriert Insta360 in einem Markt, in dem DJIs direkt vergleichbares neues Modell teilweise nicht frei starten kann.
DJI auf der FCC Covered List: Was dahintersteckt
Die Covered List erfasst Geräte und Anbieter, denen US-Behörden ein nicht hinreichend ausgeräumtes Sicherheitsrisiko zuschreiben. Für gelistete Produkte werden neue FCC-Genehmigungen eingeschränkt oder verweigert.
Der zugrunde liegende politische Prozess geht auf US-Gesetzgebung und Sicherheitsbewertungen zurück. DJI wehrt sich auf mehreren juristischen Wegen gegen die Einstufung und argumentiert, die Maßnahmen seien zu weitgehend, unzureichend begründet und wirtschaftlich unverhältnismäßig.
DJI beziffert möglichen US-Schaden auf rund 1,56 Milliarden US-Dollar
In einem US-Gerichtsverfahren hat DJI nach den vorliegenden Berichten mögliche wirtschaftliche Schäden durch ausgesetzte beziehungsweise blockierte Zulassungen beziffert.
| Bereich | Genannter möglicher Verlust |
|---|---|
| 14 bestehende beziehungsweise vorbereitete Produkte | rund 700 Mio. US-Dollar |
| 25 für 2026 geplante Produkte | rund 860 Mio. US-Dollar |
| Gesamtrisiko | rund 1,56 Mrd. US-Dollar |
Diese Zahlen erklären, warum der Wettbewerb mit Insta360 im US-Markt für DJI besonders sensibel ist. Ein Verkaufsverbot gegen die Luna-Serie hätte einen Konkurrenten aus einem Markt gedrängt, in dem DJI selbst regulatorisch eingeschränkt ist.
DJI kontert mit unabhängigem Sicherheits-Audit
DJI veröffentlichte 2026 die Ergebnisse einer mehrmonatigen unabhängigen Sicherheitsprüfung durch OnDefend. Untersucht wurden unter anderem DJI Air 3S und Matrice 4E.
Nach der veröffentlichten Zusammenfassung wurden keine kritischen, hohen oder mittleren Sicherheitsrisiken festgestellt. Das Audit meldete außerdem keine klaren Hinweise auf versteckte Hintertüren, unerlaubte Datenübertragungen außerhalb der USA oder praktikable Angriffspfade zur Fernübernahme.
Das Audit beendet die politische Debatte nicht, dient DJI aber als wichtiges Gegenargument gegen pauschale Sicherheitsvorwürfe.
Insta360 hat bereits einen großen Patentstreit gegen GoPro überstanden
Insta360 ist kein unerfahrener Prozessgegner. Das Unternehmen musste sich bereits gegen eine umfangreiche Patentklage von GoPro vor der US-Handelskommission ITC verteidigen.
Die angegriffenen Patente wurden nach den späteren Entscheidungen entweder für ungültig oder nicht verletzt gehalten. Die letztlich verbleibenden Auswirkungen betrafen ältere beziehungsweise bereits eingestellte Produkte.
Laut Insta360-Gründer Liu kostete die Verteidigung mehr als zehn Millionen US-Dollar. Der Fall zeigt zwei Dinge: Insta360 ist bereit, teure Patentverfahren bis zum Ende zu führen – und versucht häufig nicht nur eine Nichtverletzung nachzuweisen, sondern die gegnerischen Patente grundsätzlich zu Fall zu bringen.
Kann die Insta360 Luna Ultra verboten werden?
Ein Verkaufs- oder Herstellungsverbot ist theoretisch möglich, aber keineswegs sicher. DJI muss zunächst nachweisen, dass gültige Patente bestehen und die Luna-Produkte alle relevanten Merkmale dieser Patente verwirklichen.
Insta360 kann sich auf mehreren Ebenen verteidigen:
- Die Luna-Technik unterscheidet sich von der geschützten Lösung.
- Ein oder mehrere Patentmerkmale fehlen.
- Das Patent ist zu breit ausgelegt.
- Ältere Technik nimmt die Erfindung bereits vorweg.
- Das Patent ist nicht neu oder nicht erfinderisch.
- DJI besitzt das Patent nicht wirksam oder kann es nicht durchsetzen.
- Die beanstandete Produktversion wird technisch verändert.
Selbst bei einem Erfolg DJIs muss das Ergebnis nicht zwingend ein dauerhaftes Verbot sein. Häufig enden Patentstreitigkeiten mit Lizenzzahlungen, technischen Anpassungen oder regionalen Produktvarianten.
Können auch DJI-Produkte eingeschränkt werden?
Ja. Insta360s Gegenklagen richten sich gegen relevante Technologien mehrerer DJI-Produktlinien. Sollte ein chinesisches Gericht eine Verletzung bestätigen, könnten auch DJI-Produkte von Unterlassungsansprüchen, Schadenersatz, Lizenzverhandlungen oder technischen Änderungen betroffen sein.
Das Risiko ist besonders groß, weil Insta360 seine Ansprüche über verschiedene Technologieebenen verteilt:
- mechanische Gimbal-Halterung
- digitale Stabilisierung
- Panoramaaufnahme
- Bildverarbeitung
- Wärmemanagement
- Zubehör und Erweiterungen
Dadurch könnte eine einfache Änderung einzelner Bedienelemente nicht ausreichen, um alle Vorwürfe zu umgehen.
Was bedeutet der Patentkrieg für Käufer in Deutschland?
Zum aktuellen Stand können die Luna Ultra und andere Insta360-Produkte in Deutschland regulär angeboten werden. Chinesische Gerichtsentscheidungen gelten nicht automatisch als Verkaufsverbot in Deutschland oder der Europäischen Union.
Trotzdem könnte ein Urteil mittelbare Folgen haben:
| Mögliche Folge | Bedeutung für Deutschland |
|---|---|
| Produktionsstopp in China | Weniger Nachschub und längere Lieferzeiten |
| Technische Produktänderung | Neue Hardware-Revision oder geänderte Funktionen |
| Firmware-Anpassung | Bestimmte Funktionen könnten verändert werden |
| Lizenzvertrag | Mögliche Kostensteigerungen oder unveränderte Weiterproduktion |
| Modellwechsel | Frühzeitige Ablösung einer Produktvariante |
| Lieferkettenunsicherheit | Schwankende Verfügbarkeit bei europäischen Händlern |
| Separate EU-Klage | Erst dann drohte ein unmittelbares europäisches Verkaufsrisiko |
Bestehende Käufer verlieren ihre Kamera nicht automatisch
Selbst ein späteres Verkaufsverbot richtet sich normalerweise gegen Herstellung, Import, Angebot oder Vertrieb – nicht gegen Verbraucher, die das Produkt bereits rechtmäßig gekauft haben. Garantie, Reparaturen, Ersatzteile und Software-Support könnten jedoch mittelbar schwieriger werden.
Warum chinesische Urteile globale Lieferketten treffen können
DJI und Insta360 entwickeln und fertigen einen großen Teil ihrer Produkte in Shenzhen und angrenzenden Produktionsregionen. Ein chinesisches Herstellungsverbot kann deshalb weltweite Auswirkungen haben, selbst wenn der Verkauf in Europa rechtlich erlaubt bleibt.
Kann ein Hersteller ein Produkt in China nicht mehr bauen, müssen Fertigung, Komponenten, Firmware oder Montageprozesse geändert werden. Eine kurzfristige Verlagerung in ein anderes Land ist bei komplexen Kamerasystemen kaum möglich.
Besonders betroffen wären:
- Gimbal-Motoren und Mechanik
- kameraspezifische Leiterplatten
- Sensormodule
- Gehäusewerkzeuge
- Displays und Bedienelemente
- Firmware und Tracking-Algorithmen
- Zubehör und modulare Erweiterungen
Könnten Funktionen per Firmware entfernt werden?
Bei softwarebezogenen Patentansprüchen ist eine technische Umgehung durch Firmware denkbar. Hersteller können Bedienabläufe, Tracking-Logik, Benutzeroberflächen oder Stabilisierungsverfahren verändern.
Bei mechanischen oder designbezogenen Patenten reicht ein Update dagegen nicht aus. Dann wären neue Gehäuse, andere Bedienelemente, modifizierte Gimbal-Arme oder eine überarbeitete Produktgeneration notwendig.
| Patenttyp | Mögliche Reaktion |
|---|---|
| Softwareverfahren | Firmware- oder App-Update |
| Benutzeroberfläche | Geänderte Menüs oder Bedienlogik |
| Tracking-Algorithmus | Alternative Berechnungsmethode |
| Mechanische Gimbal-Struktur | Neue Hardware-Revision |
| Designpatent | Geändertes äußeres Erscheinungsbild |
| Wärmemanagement | Neue Kühlstruktur oder Leistungsbegrenzung |
Ist ein Lizenzabkommen wahrscheinlicher als ein Verkaufsverbot?
Langfristig ist ein Kreuzlizenzvertrag ein realistisches Szenario. Beide Unternehmen besitzen Patente, die für die Produkte des jeweils anderen relevant sein können. Ein vollständiger gegenseitiger Ausschluss würde beiden Seiten schaden.
Bei einer Kreuzlizenz erlauben sich Unternehmen gegenseitig die Nutzung bestimmter Patente. Je nach Wert der Portfolios zahlt eine Seite zusätzlich eine Ausgleichssumme oder laufende Lizenzgebühren.
Dafür sprechen mehrere Faktoren:
- Breite Überlappung der Produktportfolios
- Hohe Kosten langfristiger Verfahren
- Risiko gegenseitiger Verkaufsverbote
- Unsicherheit über Patentgültigkeit
- Wachsender gemeinsamer Zuliefermarkt
- Interesse beider Unternehmen an globaler Expansion
Die vier wahrscheinlichsten Szenarien
| Szenario | Wahrscheinliche Folge | Auswirkung auf Käufer |
|---|---|---|
| 1. Kreuzlizenz und Vergleich | Produkte bleiben erhältlich, möglicherweise Zahlungen | Geringste sichtbare Auswirkung |
| 2. Technische Produktänderungen | Neue Hardware- oder Firmware-Versionen | Unterschiedliche Revisionen und Funktionen |
| 3. Teilweise Patentnichtigkeit | Einige Ansprüche brechen weg, andere bleiben | Streit wird enger und kann weiterlaufen |
| 4. Verkaufs- oder Herstellungsverbot | Einzelne Produkte müssen gestoppt werden | Lieferengpässe und mögliche Modellwechsel |
Chronologie des Patentkriegs zwischen DJI und Insta360
| Zeitpunkt | Ereignis | Bedeutung |
|---|---|---|
| 11. Juni 2025 | Arashi Vision geht an die STAR-Börse | Rund 1,94 Mrd. Yuan Emissionserlös |
| 2025 | DJI dringt mit Osmo 360 in Insta360s Kernmarkt vor | Wachsende direkte Konkurrenz |
| 2025/2026 | Antigravity A1 startet als 360-Grad-Drohne | Insta360 greift DJIs Drohnenmarkt an |
| März 2026 | DJI reicht Eigentumsklage in Shenzhen ein | Sechs Patente ehemaliger Mitarbeiter im Streit |
| 23. März 2026 | Öffentliche Bekanntmachung belastet Insta360-Aktie | Kurs fällt zeitweise deutlich |
| 26. Mai 2026 | DJI mahnt Insta360 vor Luna-Start ab | Vorbereitung der Verletzungsklagen |
| 10. Juni 2026 | Luna Ultra startet in den USA | Direkter Angriff auf DJIs Pocket-Segment |
| 10./11. Juni 2026 | DJI reicht zwei Texas-Klagen ein | Utility- und Designpatente gegen Luna |
| 12. Juni 2026 | Insta360 erhebt Gegenklagen | Fünf Patente gegen mehrere DJI-Produkte |
| Juni 2026 | Insta360 beantragt Patentnichtigkeit in China | Angriff auf DJIs Schutzrechte selbst |
| 15. Juni 2026 | Osmo Pocket 4P startet in China | Preislich unter vergleichbarer Luna Ultra |
| 28. Juni 2026 | Alle vier Texas-Verfahren werden zurückgezogen | US-Kriegsschauplatz vorerst geschlossen |
| 29. Juni 2026 | Gericht erlässt Abweisungsanordnungen | Rückzug ohne Präjudiz |
| 2. Juli 2026 | JK Liu spricht über Preiskrieg und Innovation | Insta360 kündigt weitere Expansion an |
| 3. Juli 2026 | Neue China-Gegenklagen werden bekannt | Sechs Insta360-Verfahren gegen DJI |
| 3. August 2026 | Geplante Verhandlung in Shenzhen | Nächster zentraler Gerichtstermin |
Insta360 Luna Ultra jetzt kaufen oder wegen des Patentstreits abwarten?
Für Käufer in Deutschland besteht derzeit kein unmittelbarer Grund zur Panik. Die Luna Ultra ist regulär erhältlich, und ein chinesisches Verfahren macht bereits verkaufte Produkte nicht automatisch unbrauchbar.
Ein Kauf ist weiterhin vertretbar, wenn …
- die Kamera aktuell benötigt wird.
- der Händler in Deutschland oder der EU sitzt.
- eine ordentliche Rechnung und Gewährleistung vorliegen.
- die gewünschten Funktionen bereits jetzt verfügbar sind.
- nicht auf spätere, unbestätigte Funktionen spekuliert wird.
Abwarten kann sinnvoll sein, wenn …
- die Kamera nicht dringend benötigt wird.
- der Gerichtstermin am 3. August abgewartet werden soll.
- eine mögliche Hardware-Revision vermieden werden soll.
- langfristiger professioneller Support besonders wichtig ist.
- ein direkter Vergleich mit der DJI Osmo Pocket 4P geplant ist.
Wichtig ist der Kauf bei einem seriösen Händler. Bei möglichen späteren Lieferproblemen sind europäische Gewährleistungsansprüche, Rückgaberechte und ein klarer Ansprechpartner besonders wertvoll.
FAQ zum Patentstreit zwischen DJI und Insta360
Ist der Patentstreit zwischen DJI und Insta360 beendet?
Nein. Lediglich die vier gegenseitigen US-Verfahren in Texas wurden zurückgezogen. In China laufen mehrere Verfahren weiter und neue Klagen wurden eingereicht.
Warum wurden die US-Klagen zurückgezogen?
Eine offizielle gemeinsame Begründung gibt es nicht. Wahrscheinlich spielten Prozesskosten, geringe Chancen auf einen schnellen Verkaufsstopp, gegenseitige Gegenansprüche und die stärkere strategische Bedeutung chinesischer Verfahren eine Rolle.
Gab es einen Vergleich?
Ein umfassender globaler Vergleich wurde nicht öffentlich bekannt gegeben. Die fortgesetzten China-Klagen sprechen gegen einen vollständigen Frieden.
Können DJI oder Insta360 in den USA erneut klagen?
Ja. Die Verfahren wurden ohne Präjudiz beendet und können unter bestimmten Voraussetzungen erneut eingereicht werden.
Wann ist der nächste Gerichtstermin?
Eine wichtige Verhandlung vor dem Mittleren Volksgericht Shenzhen ist für den 3. August 2026 angesetzt.
Was verlangt DJI in China?
DJI verlangt nach den bisherigen Berichten die Einstellung beanstandeter Herstellung, Angebote und Verkäufe sowie Schadenersatz und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten.
Wie reagiert Insta360?
Insta360 hat sechs Gegenklagen in China eingereicht und greift zusätzlich mehrere DJI-Patente mit Nichtigkeitsanträgen bei der CNIPA an.
Welche Produkte wirft DJI Insta360 als Patentverletzung vor?
Im Zentrum stehen die Insta360 Luna Ultra und Luna Pro beziehungsweise die Technik der Luna-Gimbalkameras.
Welche DJI-Produkte greift Insta360 an?
Genannt werden unter anderem Osmo Pocket, Ronin, RS, Osmo Mobile und Osmo 360 sowie weitere Panorama- und Gimbal-Produkte.
Was ist die Patent-Eigentumsklage?
DJI behauptet in einem separaten Verfahren, dass sechs Insta360-Patente rechtlich DJI gehören, weil ehemalige DJI-Mitarbeiter innerhalb eines Jahres nach ihrem Ausscheiden an verwandten Erfindungen gearbeitet hätten.
Was bedeutet Diensterfindung?
Eine Diensterfindung entsteht im Zusammenhang mit beruflichen Aufgaben oder betrieblichen Ressourcen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie dem Arbeitgeber gehören.
Warum sind die Erfindernamen wichtig?
DJI fand offenbar Unterschiede zwischen chinesischen und internationalen Patentanmeldungen. In internationalen PCT-Dokumenten wurden ehemalige DJI-Mitarbeiter als Erfinder sichtbar, die in chinesischen Veröffentlichungen nicht genannt waren.
Hat Insta360 Patente gestohlen?
Das ist nicht bewiesen. DJI erhebt entsprechende Eigentumsansprüche, Insta360 weist sie zurück. Die gerichtliche Klärung steht aus.
Kann die Luna Ultra in Deutschland verboten werden?
Ein chinesisches Urteil führt nicht automatisch zu einem deutschen Verkaufsverbot. Dafür wären weitere rechtliche Schritte in Europa erforderlich. Produktion und Lieferfähigkeit könnten dennoch betroffen sein.
Kann meine bereits gekaufte Luna Ultra gesperrt werden?
Ein Patenturteil macht bereits rechtmäßig gekaufte Geräte normalerweise nicht unbrauchbar. Möglich wären jedoch Funktionsänderungen per Firmware oder Auswirkungen auf Reparatur und Nachschub.
Können Funktionen per Update entfernt werden?
Bei softwarebezogenen Patenten ist das möglich. Mechanische oder designbezogene Patentprobleme erfordern dagegen meist Hardwareänderungen.
Warum klagte DJI in Texas?
Der Eastern District of Texas ist ein bedeutender Gerichtsstand für US-Patentverfahren. DJI wollte vermutlich schnell gegen den amerikanischen Start der Luna-Serie vorgehen.
Warum ist der US-Markt für DJI schwierig?
DJI steht auf der FCC Covered List. Neue funkfähige Produkte können dadurch keine gewöhnlichen neuen Zulassungen erhalten, während Insta360 nicht denselben Beschränkungen unterliegt.
Wie hoch ist DJIs möglicher US-Schaden?
DJI bezifferte das mögliche Risiko aus blockierten oder verzögerten Zulassungen für bestehende und geplante Produkte Berichten zufolge auf insgesamt rund 1,56 Milliarden US-Dollar.
Hat Insta360 Erfahrung mit Patentprozessen?
Ja. Insta360 verteidigte sich erfolgreich gegen eine umfangreiche GoPro-Klage vor der US-Handelskommission. Die Verteidigung soll mehr als zehn Millionen US-Dollar gekostet haben.
Wird es ein Verkaufsverbot geben?
Das ist offen. Möglich sind auch Patentnichtigkeit, technische Änderungen, Lizenzzahlungen, Kreuzlizenzen oder ein Vergleich.
Welche Lösung ist am wahrscheinlichsten?
Ein Kreuzlizenz- oder Vergleichsmodell ist langfristig plausibel, weil beide Unternehmen über relevante Patente verfügen und gegenseitige Produktverbote wirtschaftlich riskant wären.
Sollte man mit dem Kauf der Luna Ultra warten?
Ein sofortiges europäisches Verkaufsverbot ist derzeit nicht erkennbar. Wer unsicher ist und die Kamera nicht dringend benötigt, kann den Termin am 3. August und weitere Verfahrensmeldungen abwarten.
Kann der Streit auch Drohnen betreffen?
Ja. Die separate Eigentumsklage umfasst auch flug- und bildverarbeitungsbezogene Patente. Zudem konkurrieren Antigravity A1 und DJI Avata 360 zunehmend im selben Segment.
Warum ist der Fall für andere Shenzhen-Unternehmen wichtig?
Das Urteil zur Diensterfindung könnte bestimmen, wie weit frühere Arbeitgeber auf Erfindungen ausgeschiedener Mitarbeiter zugreifen dürfen. Das ist für die gesamte von Mitarbeiterwechseln geprägte Hardwareindustrie Shenzhens relevant.
Fazit: Der Texas-Rückzug beendet nichts – der eigentliche Patentkrieg beginnt erst
DJI und Insta360 haben ihre vier US-Klagen zwar zurückgezogen, doch der Konflikt ist größer geworden. Der amerikanische Schauplatz war vor allem auf die schnelle Frage konzentriert, ob die Luna Ultra und Luna Pro in den USA verkauft werden dürfen. Nachdem ein kurzfristiges Verbot unsicher wurde und Insta360 mehrere wichtige DJI-Produktlinien mit Gegenklagen angriff, verlor Texas offenbar an strategischem Wert.
In China ist die Lage wesentlich ernster. Dort laufen inzwischen mindestens drei getrennte Konfliktkomplexe: DJIs Eigentumsklage zu sechs Patenten ehemaliger Mitarbeiter, neue Verletzungsklagen gegen die Luna-Serie und Insta360s sechs Gegenklagen einschließlich CNIPA-Anträgen gegen DJI-Patente.
Besonders weitreichend ist die Eigentumsklage. Sollte DJI gewinnen, könnte das Urteil die Rechte früherer Arbeitgeber auf Erfindungen ausgeschiedener Mitarbeiter stärken. Die Folgen würden weit über DJI und Insta360 hinausreichen und die gesamte Shenzhener Hardwareindustrie betreffen.
Für die Produkte selbst ist der Ausgang ebenfalls offen. Die Luna Ultra könnte unverändert weiterverkauft, technisch angepasst, lizenziert oder im Extremfall in China gestoppt werden. Gleichzeitig stehen auch DJI-Produkte wie Osmo Pocket, Ronin, RS, Osmo Mobile und Osmo 360 unter Gegenbeschuss.
Für deutsche Käufer besteht aktuell kein unmittelbarer Grund zur Sorge. Die Luna-Serie bleibt regulär erhältlich. Ein chinesisches Urteil würde in der Europäischen Union nicht automatisch gelten. Da beide Hersteller jedoch in China entwickeln und fertigen, könnten Produktionsstopps, Hardwareänderungen oder Lizenzstreitigkeiten weltweite Lieferketten beeinflussen.
Der nächste wichtige Termin ist der 3. August 2026. Dann dürfte sich erstmals deutlicher zeigen, ob DJI Aussicht auf einen schnellen juristischen Erfolg gegen die Luna-Serie hat oder ob sich der Konflikt zu einem jahrelangen gegenseitigen Patentkrieg entwickelt.
Weiterführende Berichte und Quellen
- DroneDJ: DJI und Insta360 verlagern Patentkrieg nach China
- Yicai Global: Verhandlung in Shenzhen am 3. August
- DroneXL: Rückzug der vier Texas-Verfahren
- East is Read: Analyse der Shenzhen-Eigentumsklage
- DroneXL: Patente und ursprüngliche Texas-Klagen
- CineD: Insta360s US-Gegenklage
- Newsshooter: Reaktion von Insta360
- DroneDJ: DJIs bezifferter US-Schaden
- DroneLife: Unabhängiges DJI-Sicherheitsassessment
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