Nun rückt die DJI Avata 2, eine fortschrittliche Racing-Drohne, in den Fokus von Drohnen-Enthusiasten und professionellen Piloten. Als eine Drohne der Klasse C1, die ein Abfluggewicht von bis zu 900 Gramm aufweist, genießt die DJI Avata 2 eine besondere Stellung unter den geltenden Regularien. Die C1-Drohnenklasse bietet im Rahmen der EU-Verordnung beträchtliche Freiheiten, wobei die Vorteile deutlich überwiegen. So sind unter anderem kleiner EU-Drohnenführerschein, Fernidentifikation und natürlich auch die Kennzeichnung mittels Drohnen-Plakette / Drohnen-Kennzeichen notwendig.
- Muss ich die DJI Avata 2 mit einen Drohnen-Kennzeichen beschriften?
- Wo kann ich an der DJI Avata 2 die Plakette anbringen? Was ist der beste Montageort an der DJI Avata 2 für die Drohnen-Plakette?
- Wo kann man ein EU-Drohnenkennzeichen bestellen?
- Wie und mit welchen Daten muss laut EU-Drohnenverordnung eine Drohne gekennzeichnet werden?
DJI Avata 2 – EU-Drohnenkennzeichen für UAS-Betreiber / e-ID
Drohnenpiloten, insbesondere die Nutzer der DJI Avata 2, stehen seit der Einführung der EU-Drohnenverordnung vor neuen gesetzlichen Anforderungen. In Deutschland, wie auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten, ist man nun verpflichtet, sich als UAS-Betreiber (Unmanned Aircraft System) zentral beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder den entsprechenden nationalen Luftfahrtbehörden zu registrieren.
Im Zuge dieser Registrierung erhält man als Pilot eine einzigartige elektronische Registrierungsnummer, die so genannte eID. Diese Nummer muss auf allen genutzten Drohnen sichtbar angebracht werden. Eine effiziente und normkonforme Methode, diese Anforderung zu erfüllen, bietet das EU-Drohnenkennzeichen bzw. die EU-Drohnenplakette. Diese sind speziell dafür entworfen, die e-ID dauerhaft und sicher an der Drohne zu befestigen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig einen reibungslosen Betrieb der Drohne in sämtlichen EU-Ländern zu gewährleisten.
Notwendigkeit der Registrierung und Kennzeichnung
Der Registrierungsprozess
Der Schritt zur Registrierung ist unumgänglich für jeden Drohnenpiloten und stellt sicher, dass man im Einklang mit den europäischen Vorschriften handelt. Durch die Registrierung und die damit verbundene Vergabe der e-ID wird eine eindeutige Zuordnung von Drohnen zu ihren Betreibern ermöglicht. Dies trägt maßgeblich zur Erhöhung der Sicherheit und Transparenz im Luftraum bei.
Die neue Registrierungsnummer für UAS-Betreiber, bekannt als eID, ist eine gesetzliche Anforderung laut der neuesten EU-Drohnenverordnung für alle Besitzer unbemannter Luftfahrzeuge (UAS). Jeder, der eine Drohne steuert oder besitzt, muss sich online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren lassen und erhält dort eine spezifische Registrierungsnummer, die elektronische UAS-Betreiber-Nummer (e-ID). Dies gilt auch für Nutzer der neu eingeführten DJI Avata 2, die demnach verpflichtet sind, sich rechtzeitig um die Registrierung und das erforderliche Drohnen-Kennzeichen mit der eID zu kümmern.
Weitere Einzelheiten zu den gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien für die DJI Avata 2 gibt es in diesem Artikel.
Die Anbringung des Kennzeichens
Das EU-Drohnenkennzeichen bzw. die EU-Drohnenplakette spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Es garantiert, dass die e-ID fest und dauerhaft mit der Drohne verbunden ist, was sowohl für den Fall von Inspektionen als auch bei eventuellen Zwischenfällen von großer Bedeutung ist. Die sichtbare Anbringung der e-ID unterstützt die Identifizierung und Zuordnung der Drohne und erleichtert damit die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Für die Besitzer der DJI Avata 2 und anderer Drohnenmodelle der Klasse C1 ist es daher essentiell, sich mit diesen Vorschriften auseinanderzusetzen und ihre Drohnen entsprechend zu kennzeichnen. Dadurch sichern sie nicht nur die Konformität mit den geltenden Gesetzen, sondern tragen auch aktiv zur Sicherheit im Luftraum bei.
Nano-Flex-Drohnen-Plakette für DJI Avata 2
Mit der Einführung der DJI Avata 2 in den Markt der Racing-Drohnen, stehen Piloten vor der Herausforderung, den neuen gesetzlichen Anforderungen der EU-Drohnenverordnung gerecht zu werden. Hier kommt die Nano-Flex-Drohnen-Plakette ins Spiel, angeboten auf shop.drohnen.de, die speziell für die Bedürfnisse moderner Drohnenpiloten entwickelt wurde.
Produktmerkmale der Nano-Flex Drohnen-Plakette
Die Nano-Flex-Drohnen-Plakette ist extrem klein, mit Maßen von lediglich 17,5 mm x 7,45 mm, und dabei nur 0,18 Gramm schwer sowie 0,5 mm dick. Diese Dimensionen machen sie zu einem der weltweit kleinsten lesbaren Drohnen-Kennzeichen. Ihre geringe Größe und das geringe Gewicht beeinträchtigen die Flugleistung der DJI Avata 2 nicht, was sie zur idealen Wahl für Racing-Drohnenpiloten macht.
Hergestellt aus Aluminium mittels High-Tech-Präzisionslaser, bietet die Plakette genug Raum nicht nur für die gesetzlich vorgeschriebene UAS-Betreiber-Nummer (e-ID), sondern auch für bis zu drei weitere Zeilen für persönliche Informationen. Das kann eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse sein, was besonders nützlich ist, sollte die Drohne verloren gehen.
Vorteile und Anwendung
Dank ihrer selbstklebenden Beschaffenheit haftet die Nano-Flex Plakette sicher auch auf den teilweise rauen Oberflächen von Drohnen wie der DJI Avata 2. Ihre Feuerfestigkeit – eine Eigenschaft, die über die aktuellen Anforderungen der EU hinausgeht, aber dennoch von unschätzbarem Wert für die Sicherheit ist – garantiert, dass die Plakette auch unter extremen Bedingungen intakt bleibt. Die zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Plakette mit optionalen persönlichen Daten bieten nicht nur einen Mehrwert im Falle eines Verlustes der Drohne, sondern fördern auch die Verantwortlichkeit und Rückverfolgbarkeit im Einklang mit der EU-Drohnenverordnung.
Die Nano-Flex-Variante des Drohnen-Kennzeichens ist eine ideale Lösung. Durch ihre extrem dünne Bauweise lässt sie sich leicht biegen, was eine perfekte Anpassung an die Konturen der Drohne ermöglicht. Ohne einen störenden weißen Rahmen und mit zusätzlich abgerundeten Ecken sowie fein und sauber geschnittenen Kanten, fügt sich die Nano-Flex-Plakette nahtlos in das Design der DJI Avata 2 ein. Das Anbringen dieser speziellen Plakette wird durch die selbstklebende Rückseite, die mit 3M-Qualitätskleber ausgestattet ist, zu einem kinderleichten und schnellen Prozess. Dies gewährleistet eine dauerhafte und sichere Befestigung an der Drohne, ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Werkzeuge oder komplizierter Montageprozesse.
Die Nano-Flex-Drohnen-Plakette ist nicht nur wegen ihrer ästhetischen Qualitäten die bevorzugte Wahl für die DJI Avata 2, sondern auch wegen ihrer funktionalen Eigenschaften. Die geringen Abmessungen der Plakette bieten eine hohe Flexibilität bei der Wahl des Montageortes, während das minimale Gewicht sicherstellt, dass die Flugdauer, Akkulaufzeit und Reichweite der DJI Avata 2 nicht negativ beeinflusst werden. Ebenso bleibt das präzise Flugverhalten und die Manövrierfähigkeit der Drohne vollständig erhalten.