Drohnen-Lizenz in Deutschland und Europa: Alles, was Sie wissen müssen
- Wer benötigt eine Drohnen-Lizenz?
- Wo kann ich die Drohnen-Lizenz machen?
- Was kostet die Drohnen-Lizenz?
- Für welche Drohnen benötige ich eine Drohnen-Lizenz?
Wichtige Grundlagen zur Drohnen-Lizenz
Mit der EU-Drohnenverordnung hat die der Welt der Drohnen in der Europäische Union einen bedeutenden Schritt in Richtung einer einheitlichen und vereinfachten Regelung gemacht. Diese Vorschriften sind insbesondere für die Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) – umgangssprachlich auch Drohnen genannt – relevant. Sie zielen darauf ab, Sicherheit und Transparenz im europäischen Luftraum beim Einsatz von Drohnen zu gewährleisten. Die neuen Regelungen (basierend auf DVO (EU) 2019/947 und DVO (EU) 2019/945) definieren klare Bedingungen für den Betrieb von Drohnen und stellen sicher, dass Nutzer, sowohl Freizeitpiloten als auch professionelle Drohnenpiloten, über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihre Geräte sicher zu steuern.
In diesem Zuge wird auch das Thema Drohnenlizenz – besser bekannt als Drohnenführerschein – geregelt
Alle weiteren Fragen, Vorgaben, Details, Rahmenbedingungen und Gesetze zur EU-Drohnenverordnung sind in den folgenden Artikeln beschrieben:
Regelungen und Zertifizierung: Die Drohnenklassen
Drohnen sind in sogenannten Drohnenklassen zertifiziert. Auf Basis von Gewicht und Sicherheitsmerkmalen unterteilen Diese Drohnen-Klassen die Drohnen in unterschiedliche Risikoklassen auf. Die Drohnenklasse C0 beinhaltet Drohnen mit besonders geringem Risiko – in den weiteren Klassen wie zum Beispiel C1, C2 oder C3 steigt dann das Risiko – in der Regel auch deshalb, weil in diesen höheren Klassen die schwereren Drohnen einsortiert werden.
Sowohl auf der Verpackung der Drohne als auch auf der Drohne selbst ist diese Drohnenklasse mit einem klaren Logo gekennzeichnet. Platzbedingt oft jedoch nur sehr klein auf einem kleinen Aufkleber. Das Logo der Drohnenklassen sieht in der Regel (oft auch nur schwarz/weiß) wie folgt aus:
Wann wird eine Drohnen-Lizenz benötigt?
Der kleine Drohnenführerschein (der EU Kompetenznachweis) ist für alle Drohnen erforderlich außer den Drohnen der Drohnenklasse C0 – unabhängig davon, ob man aus Hobby als Privatperson fliegt oder einen gewerblichen Einsatz als Firma oder Fotograf durchführt. Es ist also verpflichtend, eine Drohnen-Lizenz zu besitzen, wenn sie Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm oder Drohnen der Drohnenklassen C1, C2 und C3 (oder höher) führen möchten. Aber auch für Drohnen mit einem Abfluggewicht von unter 250 Gramm oder Drohnen der Drohnenklasse C0 empfehlen wir, die kleine Drohnenlizenz freiwillig zu machen – auch wenn dieser dort nicht gesetzlich Pflicht ist.
Zusätzlich zur Führerscheinpflicht besteht in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen. Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung ist notwendig und kann bereits für wenige Euro pro Jahr abgeschlossen werden:
zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN
Welche Arten von Drohnenführerscheinen gibt es?
Die EU-Drohnenverordnung, die am 1. Januar 2021 in Kraft trat, führte zwei Arten von Drohnenführerscheinen ein: den EU-Kompetenznachweis (auch als kleiner Drohnenführerschein A1/A3 bekannt) und das EU-Fernpiloten-Zeugnis (auch als großer Drohnenführerschein A2 bezeichnet).
Der kleine Drohnenführerschein
Der kleine EU-Drohnenführerschein, der EU-Kompetenznachweis, ist ein Online-Training mit anschließendem Test und einer Online-Prüfung. Dieser Test umfasst etwa 40 Multiple-Choice-Fragen und muss mit einer Erfolgsquote von mindestens 75% bestanden werden. Die Gültigkeit dieses Nachweises beträgt fünf Jahre.
Dieser Drohnenführerschein bietet wie bereits erwähnt die Basis der Drohnenausbildung und ist daher für alle Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm sowie alle Drohnen oberhalb der Drohnenklasse C0 zwingend erforderlich – zum Beispiel also Drohnen der Drohnenklasse C1, C2 oder C3
Der große Drohnenführerschein
Der große EU-Drohnenführerschein, das EU-Fernpiloten-Zeugnis, setzt den Abschluss des kleinen Führerscheins voraus und erfordert zusätzlich ein praktisches Selbst-Training sowie eine Theorie-Prüfung bei einer zertifizierten Prüfstelle. Diese Prüfungen sind kostenpflichtig und können online oder vor Ort absolviert werden. Auch dieses Zeugnis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Die Notwendigkeit eines Drohnenführerscheins hängt von der Drohnenklasse ab. Für Drohnen der Klasse C0 oder Bestandsdrohnen unter 250 Gramm ist kein Führerschein erforderlich. Drohnen der Klassen C1, C2 oder C3 über 250 Gramm benötigen mindestens den kleinen EU-Drohnenführerschein. Der große EU-Drohnenführerschein ist immer nur optional und wird für Drohnen der Klasse C2 benötigt, wenn sie in der Unterkategorie A2 betrieben werden sollen.
Details hierzu finden Sie im Artikel: „Details der Drohnenklassen“
Wo kann ich die Drohnenführerscheine absolvieren?
Die kleine Drohnenlizenz (EU Kompetenznachweis) muß direkt beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online absolviert werden
Details dazu hier: Der EU-Drohnenführerschein
Die große Drohnenlizenz hingegen wird nicht beim LBA, sondern bei externen Dienstleistern geschult und geprüft. Dies kann in Schulungen vor Ort erfolgen oder ebenfalls auch in Online-Trainings und Online-Prüfungen. Diese Ausbildung ist deutlich umfangreicher und vermittelt umfassendes Drohnenwissen sowie Details zur allgemeinen Luftfahrt und dem Luftrecht sowie auch zum Beispiel der Metorologie.
Hier eine Liste der zertifizierten Prüfstellen zur Absolvierung der großen Drohnen-Lizenz.
Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb der Drohnen-Lizenz oder des Drohnenführerscheines?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: