UAS Betreiber Nummer e ID Luftfahrtbundesamt

Wann kommt die e-ID vom Luftfahrtbundesamt (LBA)?

Dies dürfte unter den Drohnenpiloten aktuell wohl die meistgestellte Frage sein:

  • Wo bleibt meine e-ID vom Luftfahrtbundesamt?

Hintergrund: mit der neuen EU Drohnenverordnung 2021 ist seit 1. Januar 2021 für alle Drohnen-Piloten (UAS Betreiber) eine Registrierung beim Luftfahrtbundesamt Pflicht.

Voraussetzung für diese Registrierung ist im Übrigen eine gültige Drohnenversicherung. Eine günstige Drohnenversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro im Jahr!
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnenversicherungen:

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

Nach erfolgreicher Registrierung im Portal des Luftfahrtbundesamtes (LBA) soll man ein sogenannte UAS-Betreiber-Nummer – die e-ID – erhalten. Diese muß im Anschluß sichtbar auf allen Drohnen angebracht werden.

Am besten mittels eines gravierten EU Drohnenkennzeichens.

Wo bleibt die UAS-Betreiber-Nummer?

Doch nach erfolgter Registrierung bleibt das Feld für die UAS Betreiber-Nummer jedoch erst einmal leer.

eID Drohnen Kennzeichen Plakette EU Drohnenverordnung
UAS-Betreiber Nummer e-ID

Wir haben unsere Registrierung bereits am 31.12.2020 – also mit unter den Ersten – durchgeführt.
Unsere eID und somit UAS Betreiber Nummer wurde uns nun endlich gestern (am 5.2.2021) zugeteilt.
In unserem Falle hat die Freischaltung der ID somit 36 Tage (über 5 Wochen) gedauert.
Als Grund hierfür nennt das Luftfahrtbundesamt den großen Ansturm auf die Registrierung und die Tatsache, daß bei jeder Anmeldung die persönlichen Daten aus dem hochgeladenen Ausweisdokument manuell überprüft werden müssen.

Es ist davon auszugehen, daß sich diese Zeitspanne nach und nach verkürzt, wenn die erste große Registrierungswelle abgeklungen ist.

Mit Zuteilung der lang erwarteten ID bekommt man eine Informations-eMail, die den UAS Betreiber darüber informiert. Da die eMails vom LBA oft bei vielen Drohnen-Piloten im Spam-Ordner landen, sollte man sich parallel gelegentlich im Portal vom LBA anmelden und schauen, ob die ID ggf. zugeteilt wurde:

Link zum Portal / zur Registrierung beim LBA: https://uas-registration.lba-openuav.de/

Welche ID muß auf die Drohne?

WICHTIG: nur diese besagte UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) darf auf der Drohne angebracht werden.

Außerdem müssen die letzten 4 Zeichen (ab dem Bindestrich) weggelassen werden. Diese sind „geheim“ (quasi wie eine Sicherheitsnummer) und sind nur für die elektronische Identifizierung nötig.

Die im Portal angezeigte e-ID sieht wie folgt aus: DEUxyz123dfg456a-ab1

Auf der Drohne anzubringen ist allerdings nur der Teil: DEUxyz123dfg456a

Im Portal gibt es neben der eID auch noch eine Fernpiloten-ID. Diese wird angezeigt, wenn man den kleinen Drohnenführerschein online im Portal absolviert hat.

Auch diese Fernpiloten-ID ist privat und darf / soll nicht auf der Drohne angebracht werden.