Nicht jeder teilt die Begeisterung für hochinnovative Technik, wie ein 17-Jähriger am Hammonasset Beach State Park im US-Bundesstaat Connecticut am lebendigen Leib erfahren durfte. Der Hobby-Pilot wollte sein unbemanntes Fluggerät gerade startklar machen, als er von einer 23-jährigen Frau plötzlich angegriffen wurde.
Mal schnell ein paar Luftaufnahmen machen und ein Ründchen drehen – im Fachjargon der Modellflieger nennt man das auch Wildfliegen. Doch die Freizeitgestaltung der versierten Drohnen-Piloten gestaltet sich nicht immer einfach: Unbemannte Flugobjekte wie Drohnen oder Multikopter werden von übereifrigen Datenschützern immer wieder als Spionagemittel schlechthin kritisiert. Dass der durch Krieg und Militär sowieso schon negativ behaftete Begriff „Drohne“ auch für Multikopter und Co. verwendet wird, macht die unbemannten Flugobjekte nicht unbedingt beliebter.
Dass es mit den kleinen Flugrobotern kein einfaches Unterfangen ist, musste der 17-jährige Austin Haughwout am eigenen Leib erfahren. Haughwout wollte sein unbemanntes Flugobjekt gerade startklar machen, als er von einer aggressiv wirkenden Frau überrascht worden ist. Mit diversen Beschimpfungen forderte sie ihn auf, das Filmen am öffentlichen Strand zu unterlassen. Doch dabei blieb es nicht: Als der junge Hobby-Pilot nicht weiter auf die Frau einging, attackierte sie ihn mit Faustschlägen, zerriss sogar sein T-Shirt und drohte, sofort die Polizei zu rufen.
Zum Glück nahm Haughwout den kompletten Hergang mit dem Smartphone auf. Später traf dann auch die Polizei hinzu, die aufgrund der Aufnahmen aber nicht den Drohnen-Piloten, sondern die Drohnen-Hasserin in Gewahrsam nahm. Wundern darf sich der Hobby-Pilot allerdings nicht – gerade an öffentlichen Stränden sollten Drohnen samt Kamera vermieden werden. Das unbemerkte Filmen via Drohne sorgt schon länger für hitzige Debatten und wird noch längst nicht toleriert. Hierzulande kann das bloße Filmen im Übrigen eine Verletzung gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG darstellen. Gerade die Anfertigung einer unbefugten Aufnahme von einer Person, die nichts von der Drohne bemerkt und auf den Aufnahmen dennoch klar zu erkennen ist, kann strafrechtliche Sanktionen mit sich bringen.