Hinweis: Für andere EU-Länger außer Deutschland gilt weiterhin der Prozeß unten. Bitte unten weiter lesen..
EU-Länder außer Deutschland:
Bei DJI ist es nun endlich möglich, als Firma innerhalb Europas auch ohne Mehrwertsteuer zu bestellen! Nötig hierfür ist lediglich die Umsatzsteuernummer.
Allerdings muß für diesen Fall zuerst ein gesonderter Antrag bei DJI gestellt werden. Hierfür ist eine Vorlaufzeit von ca. 3-4 Tagen nötig, bevor DJI für das eigene Konto die mehrwertsteuerfreie Bestellung dann freischaltet. Daher empfehlen wir, diesen Antrag bereits im Vorfeld und prophylaktisch auszufüllen und zu stellen und nicht erst dann, wenn man ein neues Produkt bestellen möchte oder es eine Neuankündigung seitens DJI gibt.
Den Antrag zur Befreiung von der Mehrwertsteuer findet ihr hier:
Wurde der Antrag genehmigt, erhält man einige Tage später eine Benachrichtigung per eMail. Erst dann werden im DJI Shop direkt im Bestellprozess die 19% Mehrwertsteuer automatisch im Warenkorb / beim Bestellabschluss abgezogen bzw. gar nicht erst aufgeschlagen.
Wichtig dafür ist natürlich eine gültige internationale Umsatzsteuernummer (Ust.ID). Die UmsatzsteuerID muß natürlich mit dem Namen / dem Firmennamen (und ggf sogar der Adresse) des Kontoinhabers (DJI Shop-Konto) überein stimmen. Dies wird seitens DJI scheinbar auch geprüft – daher die Verzögerung von 3-4 Tagen zur Freischaltung.
Das ganze ist natürlich keine Aktion / kein Rabatt, der mit einem normalen DJI Coupon oder Gutschein / Rabattcode zu vergleichen ist. Wird eine Drohne (oder sonstiges Equipment) im Namen einer Firma und zu Firmenzwecken angeschafft, so bekommt man als Unternehmen die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ohnehin vom Finanzamt zurück erstattet. Allerdings benötigt man dazu eine ordentliche Rechnung, auf der die Mehrwertsteuer auch ausgewiesen ist. Diese musste man von DJI bisher nach einer Bestellung immer erst aufwändig und per eMail anfordern. Innerhalb der EU können unternehmen aber direkt ohne Umsatzsteuer bestellen, was den Prozess erheblich vereinfacht. Das Problem: die Bestellung bei DJI erfolgte bisher ja nicht innerhalb der EU, sondern direkt beim DJI Hauptquartier in China. Scheinbar nutzt DJI nun aber eine Niederlassung in der EU (wir vermuten die Niederlassung in den Niederlanden), um Unternehmen eine Umsatzsteuerfreie Bestellung zu ermöglichen.
Dies scheint für alle DJI Produkte zu gelten – also egal ob DJI Mavic, DJI Mavic 2, Dji Mavic Air, DJI Phantom 4 (Pro / Advanced), DJI Spark oder DJI Zubehör. Natürlich auch für die gewerblichen Enterprise-Produkte wie die DJi Ronin-Serie (DJI Ronin S, Ronin M,..) oder die DJI Inspire Serie (Dji Inspire 2 und 1) und die DJI Matrice (M100 M200 M600) Plattformen.
Für Firmen und Unternehmen in jedem Falle eine praktische Sache..
Wichtig wie gesagt ist die Registrierung / Beantragung dieser Mehrwertsteuer-Befreiung über das folgende DJI Formular im Voraus:
Die Bestellung ohne MwSt in der EU ist in den folgenden Ländern möglich: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.