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Verbrenner-Aus 2035: Was der neue Vorstoß von Deutschland und Frankreich bedeutet

Autoindustrie · EU · Aktueller Vorstoß

Neue Bewegung bei 2035. Was heißt das für Autofahrer?

Politische Einigung, älterer Kommissionsvorschlag und geltendes Recht: Die Unterschiede entscheiden darüber, was aus der Nachricht folgt.

  • Vorstoß: 16. Oktober 2026
  • Neuwagen und Bestand trennen
  • 90 % CO₂ ≠ 90 % E-Autos

Rechtsstand verstehen Zum Video

Stand: 16. Oktober 2026Aktuelle Nachrichten und dokumentierter Hintergrund

Deutschland und Frankreich wollen die europäischen Vorgaben für neue Autos ab 2035 lockern. Der gemeinsame Vorstoß vom 16. Oktober 2026 bringt die Debatte über das sogenannte Verbrenner-Aus erneut in Bewegung. Für Autokäufer ist die wichtigste Nachricht allerdings eine andere als manche zugespitzte Überschrift: Ein deutsch-französischer Vorschlag ändert noch kein EU-Gesetz. Bestehende Regeln, der ältere Kommissionsentwurf und die neue politische Position müssen getrennt betrachtet werden.

Die Regierungen betonen in ihrer gemeinsamen Erklärung die Zukunft der europäischen Autoindustrie, Elektromobilität und zusätzlichen technologischen Spielraum. Die konkrete Forderung nach einer CO₂-Minderung von 90 Prozent ohne den bisher vorgesehenen Ausgleich der verbleibenden Emissionen wird in der heutigen Berichterstattung anhand eines gemeinsamen Papiers beschrieben. Daraus folgt weder eine feste Quote von 90 Prozent Elektroautos noch ein Fahrverbot für bereits zugelassene Benziner und Diesel.

In diesem Artikel

1 Was Deutschland und Frankreich heute vereinbart haben2 Was beim Verbrenner-Aus 2035 derzeit gilt3 Darf ich meinen Benziner oder Diesel nach 2035 weiterfahren?4 Warum 90 Prozent CO₂-Minderung keine 90-Prozent-E-Auto-Quote sind5 Was würde mehr Flexibilität für Hybrid, Range Extender und E-Fuels bedeuten?6 Sollte man jetzt mit dem Autokauf warten?7 Wie geht es auf EU-Ebene weiter?8 Video: der ursprüngliche 2035-Ansatz erklärt9 Häufige Fragen zum Verbrenner-Aus

Was Deutschland und Frankreich heute vereinbart haben

Die gemeinsame Regierungserklärung vom 16. Oktober verbindet den Erhalt europäischer industrieller Stärke mit dem Ziel, die Entwicklung und Produktion von Elektrofahrzeugen in Europa voranzubringen. Zugleich wird mehr Flexibilität für den technologischen Weg gefordert. Die Erklärung ist damit eine politische Verständigung über die gemeinsame Linie, kein bereits verabschiedeter neuer Grenzwert.

Für die genaue Ausgestaltung ist die Quellenlage zu beachten. Die öffentliche Kurzmitteilung nennt nicht selbst sämtliche Zahlen. Die ARD berichtet heute über das gemeinsame Papier: Angestrebt werde eine Reduktion der CO₂-Flottenemissionen um 90 Prozent; die verbleibenden zehn Prozent sollten nicht zusätzlich ausgeglichen werden müssen. Diese Zuordnung ist wichtig, weil sie die neue Forderung vom bisherigen Vorschlag der Europäischen Kommission unterscheidet.

Politisch neu

Deutschland und Frankreich treten mit einer gemeinsamen Position für mehr Spielraum bei den 2035-Vorgaben auf.

Rechtlich entscheidend

Die gemeinsame Position ersetzt kein abgeschlossenes EU-Gesetzgebungsverfahren. Die praktische Wirkung hängt vom endgültig beschlossenen Recht ab.

Was beim Verbrenner-Aus 2035 derzeit gilt

Die EU regelt mit den CO₂-Standards für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge die durchschnittlichen Emissionen neu zugelassener Fahrzeugflotten. Die 2023 beschlossene Verschärfung sieht für 2035 ein Minderungsziel von 100 Prozent gegenüber dem Referenzniveau vor. Für die regulären Flottenziele entspricht dies null Gramm CO₂ pro Kilometer am Auspuff. Die Kommission trennt auf ihrer Übersichtsseite ausdrücklich die geltenden Ziele und die vorgeschlagenen Änderungen.

Bereits Ende 2025 legte die Kommission einen Änderungsentwurf vor. Er kombiniert ein Minderungsziel von 90 Prozent mit einem Ausgleich für die verbleibenden Emissionen, unter anderem über bestimmte anrechenbare Materialien und Kraftstoffe. Dieser Entwurf gehört zur politischen und gesetzgeberischen Entwicklung seit 2025. Er ist nicht identisch mit dem heute beschriebenen deutsch-französischen Wunsch, auf einen solchen Ausgleich zu verzichten.

Drei Ebenen der Debatte – Stand 16. Oktober 2026
Ebene Inhalt Einordnung
Beschlossene 2035-Regel 100 Prozent CO₂-Minderung für die betreffenden Neuwagen-Flottenziele Rechtsgrundlage und Ausgangspunkt der Änderungsdebatte.
Kommissionsvorschlag von Dezember 2025 90 Prozent Minderung; Ausgleich für verbleibende Emissionen vorgesehen Gesetzgebungsvorschlag, kein Beleg für den heutigen Verzicht auf Kompensation.
Deutsch-französischer Vorstoß vom 16. Oktober 2026 Laut heutiger Berichterstattung 90 Prozent ohne zusätzlichen Ausgleich Gemeinsame politische Forderung; endgültige EU-Entscheidung steht damit nicht fest.

Darf ich meinen Benziner oder Diesel nach 2035 weiterfahren?

Die diskutierten Flottenvorgaben richten sich an neue Fahrzeuge und die Herstellerbilanz. Sie ordnen keine automatische Stilllegung des vorhandenen Fahrzeugbestands zum Jahreswechsel 2034/2035 an. Ein bereits zugelassenes Auto wird durch diese Neuwagenregel nicht allein wegen seines Benzin- oder Dieselmotors unbenutzbar. Auch ein allgemeines Verbot des Gebrauchtwagenhandels lässt sich daraus nicht ableiten.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes Fahrzeug an jedem Ort unter allen Umständen fahren darf. Lokale Verkehrsregeln, Umweltzonen, technische Zulassung und andere Vorschriften sind eigenständige Fragen. Sie sollten nicht mit einer europäischen Hersteller-Flottenvorgabe verwechselt werden. Gerade für Kaufentscheidungen ist diese Trennung hilfreicher als die pauschale Formel „Verbrenner verboten“.

Wer heute einen Gebrauchtwagen auswählt, muss deshalb weiterhin den konkreten Zustand bewerten: Wartung, Laufleistung, Abgasnorm, Verbrauch, Reparaturrisiko und das eigene Fahrprofil. Die politische Diskussion liefert keine seriöse pauschale Restwertgarantie. Dasselbe gilt in umgekehrter Richtung für Behauptungen, ein bestimmter Antrieb werde ab sofort unverkäuflich.

Ich fahre bereits einen Benziner oder Diesel
Die diskutierten Neuwagen-Flottenvorgaben ordnen keine pauschale Stilllegung vorhandener Fahrzeuge 2035 an. Andere örtliche oder technische Regeln sind gesondert zu betrachten.

Ich möchte jetzt ein Auto kaufen
Entscheidend bleiben Einsatzprofil, Ladezugang, Zustand und Gesamtkosten. Aus der heutigen politischen Einigung folgt keine Restwert- oder Preisgarantie.

Ich interessiere mich für Neuwagen ab 2035
Die endgültigen Möglichkeiten hängen von der abgeschlossenen EU-Gesetzgebung und dem späteren Modellangebot ab. Der heutige Vorstoß allein legt beides nicht fest.

Warum 90 Prozent CO₂-Minderung keine 90-Prozent-E-Auto-Quote sind

Eine Emissionsvorgabe begrenzt eine durchschnittliche Größe. Eine Verkaufsquote zählt dagegen Fahrzeuge einer bestimmten Kategorie. Diese Größen hängen zusammen, sind aber nicht gleich. Schon die unterschiedlichen Emissionen der verbleibenden Fahrzeuge verändern, wie eine bestimmte durchschnittliche Bilanz erreicht werden kann.

Ein bewusst vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt den Unterschied: Angenommen, die Vergleichsbasis betrüge 100 Gramm CO₂ pro Kilometer. Nach einer Minderung um 90 Prozent blieben rechnerisch zehn Gramm. Eine Gruppe aus 90 emissionsfreien Fahrzeugen und zehn Fahrzeugen mit jeweils 100 Gramm käme auf diesen Durchschnitt. Dasselbe Ergebnis entstünde bei 95 emissionsfreien Fahrzeugen und fünf Fahrzeugen mit jeweils 200 Gramm. In beiden Fällen liegt der Mittelwert bei zehn Gramm, die Stückzahlen unterscheiden sich jedoch.

Das Beispiel bildet keine konkrete EU-Herstellerabrechnung ab. Reale Zielberechnung, Fahrzeugwerte, Flottenzusammensetzung, mögliche Anrechnungen und Sonderregeln müssen nach dem tatsächlich geltenden Rechtsrahmen bewertet werden. Der Rechner dient ausschließlich dazu, den mathematischen Unterschied zwischen einer Durchschnittsgrenze und einer Stückzahlquote sichtbar zu machen.

Zwei Flotten mit verschiedenen Fahrzeuganteilen erreichen denselben beispielhaften CO₂-Durchschnitt.
Eigene redaktionelle Grafik mit rein mathematischen Beispielen; keine Abbildung einer rechtlichen Herstellerabrechnung.

Flottendurchschnitt einfach ausprobieren

Vereinfachte Mischung aus Fahrzeugen mit 0 g/km und einer zweiten Gruppe. Kein Rechner für rechtliche Herstellerziele.

10 g CO₂/km im vereinfachten Mittel

Rechnung: Anteil ÷ 100 × Emissionen. Für alle übrigen Fahrzeuge wird in diesem Beispiel 0 g/km angesetzt. Das Ergebnis ist keine Aussage über die Zulässigkeit einer realen Flotte.

Was würde mehr Flexibilität für Hybrid, Range Extender und E-Fuels bedeuten?

Bei einem batterieelektrischen Fahrzeug entstehen während der Fahrt keine CO₂-Abgasemissionen am Fahrzeug. Ein Plug-in-Hybrid verbindet einen elektrischen Antrieb mit einem Verbrennungsmotor. Ein Range Extender nutzt einen zusätzlichen Energiewandler zur Reichweitenverlängerung. Ob und in welchem Umfang solche Konzepte in einer künftigen Flottenregel Platz finden, hängt von den anrechenbaren Werten und den endgültigen Bedingungen ab.

Ein Hybrid ist deshalb nicht allein durch seine Bezeichnung automatisch privilegiert. Entscheidend wäre, wie seine Emissionen im maßgeblichen Verfahren berücksichtigt werden. Umgekehrt beantwortet eine Lockerung nicht automatisch, ob ein bestimmtes Modell wirtschaftlich angeboten wird. Hersteller müssen Entwicklung, Produktion, Nachfrage und Kosten weiterhin gegeneinander abwägen.

E-Fuels betreffen wiederum die Herkunft beziehungsweise Herstellung des Kraftstoffs. Die CO₂-Bewertung über einen vollständigen Lebensweg ist nicht dasselbe wie die Messung der Abgasemissionen während der Fahrt. Genau deshalb kommt es bei möglichen Ausgleichsmechanismen auf die rechtlichen Details an. Aus einem politischen Bekenntnis zu Technologieoffenheit lässt sich noch kein konkreter Anspruch auf die spätere Zulassung beliebiger Kraftstoffkombinationen ableiten.

Sollte man jetzt mit dem Autokauf warten?

Die heutige Nachricht verändert vor allem die längerfristige Planungssicherheit der Hersteller. Für den einzelnen Käufer sind meist andere Fragen unmittelbarer: Ist eine Lademöglichkeit zu Hause oder am Arbeitsplatz vorhanden? Welche Strecke wird regelmäßig gefahren? Wie teuer sind Energie, Finanzierung und Versicherung? Passt das Fahrzeug auch dann, wenn sich Förderprogramme oder Wiederverkaufswerte anders entwickeln als erwartet?

Ein bereits passendes Fahrzeug wird durch die neue politische Position nicht automatisch zur Fehlentscheidung. Wer dagegen nur aufgrund der Schlagzeile auf einen später angeblich garantierten günstigen Verbrenner wartet, baut seine Planung auf offenen Annahmen auf. Die endgültige Regelung, die Modellpolitik und die Preise des Jahres 2035 stehen mit der heutigen Verständigung nicht fest.

Bei einem E-Auto prüfen

Alltagsreichweite, Lademöglichkeit, reale Energiekosten, Batteriezustand bei Gebrauchten und passende Ladeleistung.

Bei einem Verbrenner prüfen

Gesamtbetriebskosten, Wartung, Abgasstandard, lokale Nutzungsmöglichkeiten und den tatsächlichen Bedarf für lange Strecken.

Bei einem Plug-in-Hybrid prüfen

Regelmäßige elektrische Nutzung, Lademöglichkeit und Verbrauch auf den Strecken, die wirklich gefahren werden.

Wie geht es auf EU-Ebene weiter?

Ein gemeinsamer Vorstoß zweier großer Mitgliedstaaten kann die Verhandlungen beeinflussen. Für eine Änderung der europäischen Verordnung ist jedoch das formale Verfahren entscheidend. Kommissionsvorschlag, Positionen von Parlament und Rat, mögliche Verhandlungen und ein abschließender veröffentlichter Rechtstext sind voneinander zu unterscheiden.

Der Verfahrensüberblick des Europäischen Parlaments hilft dabei, den Gesetzgebungsstand nachzuvollziehen. Für eine spätere Aktualisierung dieses Artikels zählt deshalb nicht allein eine neue politische Aussage. Maßgeblich wären eine förmliche Einigung und die konkret verabschiedete Fassung einschließlich Geltungsbeginn, Übergängen und Berechnungsvorschriften.

Das ist auch für die Berichterstattung die richtige Prüfreihenfolge: Wer hat etwas vorgeschlagen? Worauf haben sich die Institutionen tatsächlich verständigt? Was steht im veröffentlichten Recht? Erst danach lässt sich präzise sagen, welche Fahrzeuge unter welchen Bedingungen betroffen sind.

Video: der ursprüngliche 2035-Ansatz erklärt

Das Europäische Parlament erklärte den damaligen Ansatz im folgenden offiziellen Video vom 18. Oktober 2022. Es zeigt den historischen Hintergrund und nicht die neue Verständigung vom 16. Oktober 2026. Gerade dieser zeitliche Unterschied macht sichtbar, weshalb ältere Erklärvideos zusammen mit dem heutigen Verfahrensstand gelesen werden müssen.

Zero-emission cars by 2035: new EU rules explained

Europäisches Parlament · 18. Oktober 2022 · historischer Hintergrund

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Video direkt bei YouTube ansehen

Häufige Fragen zum Verbrenner-Aus

Ist das Verbrenner-Aus heute abgeschafft worden?

Nein. Deutschland und Frankreich haben sich auf eine gemeinsame politische Linie verständigt. Daraus allein folgt keine bereits abgeschlossene Änderung des EU-Rechts.

Müssen alte Diesel und Benziner 2035 verschrottet werden?

Die besprochenen CO₂-Flottenstandards für neue Fahrzeuge sehen keine pauschale Verschrottung des vorhandenen Bestands vor.

Bleiben genau zehn Prozent Verbrenner erlaubt?

Eine solche feste Verkaufsquote lässt sich aus einer prozentualen CO₂-Minderung nicht ableiten. Durchschnittsemissionen und Fahrzeugstückzahlen sind unterschiedliche Größen.

Steht schon fest, welche Hybride nach 2035 verkauft werden?

Nein. Das hängt von der endgültigen Regelung, der jeweiligen technischen Bewertung und dem späteren Angebot der Hersteller ab.

Sind jetzt bestimmte Gebrauchtwagen eine sichere Wertanlage?

Eine politische Verständigung liefert keine Restwertgarantie. Zustand, laufende Kosten, Nachfrage und tatsächliche Nutzung bleiben entscheidend.

Fazit: mehr politische Bewegung, noch keine endgültige Neuregelung

Der deutsch-französische Vorstoß kann die 2035-Debatte deutlich verschieben. Für Verbraucher sind drei Punkte entscheidend: Vorschlag und geltendes Recht auseinanderhalten, Flottenemissionen nicht mit einer festen Verkaufsquote verwechseln und Bestandsfahrzeuge gesondert betrachten. Wer jetzt ein Auto braucht, sollte nach seinem tatsächlichen Einsatzprofil und den Gesamtkosten entscheiden. Die heutige Nachricht ersetzt diese Prüfung nicht.

TransparenzQuellen und EinordnungRecherche vom 16. Oktober 2026
  • Bundesregierung: gemeinsame Erklärung vom 16. Oktober 2026 – Belegt die politische Verständigung; die Kurzfassung enthält nicht sämtliche Zahlen des berichteten Papiers.
  • Élysée: gemeinsame deutsch-französische Erklärung – Französische Regierungsfassung derselben Erklärung.
  • Europäische Kommission: Cars and vans – Trennt geltende Flottenziele vom Änderungsvorschlag.
  • EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/851 – Beschlossene Verschärfung der CO₂-Standards.
  • EUR-Lex: Kommissionsentwurf COM(2025) 995 – Älterer Vorschlag mit Kompensation; getrennt vom heutigen Vorstoß behandelt.
  • Europäisches Parlament: Verfahrensübersicht – Einordnung des europäischen Gesetzgebungsverfahrens.
  • ARD: heutige Berichterstattung zum gemeinsamen Papier – 90 Prozent ohne zusätzliche Kompensation als berichteten Inhalt zugeordnet; nicht als Wortlaut der Kurzmitteilung ausgegeben.
  • Europäisches Parlament: Erklärvideo von 2022 – Offizieller historischer Hintergrund; ausdrücklich kein Video der heutigen Einigung.
Generische Autos in einer europäischen Stadtkulisse; links ein Fahrzeug an einer Ladesäule.
KI-generiertes Symbolbild zu unterschiedlichen Antriebskonzepten. Die Fahrzeuge stehen für keine konkret angekündigten Modelle.

Disclaimer: Dieser Beitrag bietet allgemeine Verbraucherinformationen mit Stand 16. Oktober 2026 und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Kaufberatung. Politische Vorschläge und Verhandlungspositionen sind keine bereits verabschiedeten Rechtsänderungen. Maßgeblich sind die endgültig veröffentlichten EU-Rechtsakte und die jeweils anwendbaren Vorschriften. Die Rechenbeispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung und bilden keine rechtliche Herstellerabrechnung ab.

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Kategorie Nachrichten | Tags Auto, Elektroauto, Elektromobilität, noAds, Ratgeber

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