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DJI verklagt Insta360: Patentstreit um Luna Ultra

Der Konflikt zwischen DJI und Insta360 eskaliert weiter: DJI hat in den USA eine Patentklage gegen mehrere Insta360-Gesellschaften eingereicht. Im Mittelpunkt steht die neue Insta360 Luna-Serie, insbesondere die Insta360 Luna Ultra (mehr dazu hier). DJI wirft Insta360 vor, mit der Luna-Serie geschützte Designmerkmale der Osmo-Pocket-Reihe zu übernehmen und damit zwei US-Designpatente zu verletzen.

Die Klage ist nicht nur ein Streit über ein einzelnes Kameramodell. Sie zeigt, wie hart der Wettbewerb im Markt für kompakte Gimbal-Kameras, Vlogging-Kameras, 360-Grad-Kameras, Drohnen und Creator-Technik geworden ist. DJI stellt seine Osmo-Pocket-Reihe als prägende Produktkategorie dar. Insta360 verweist auf eigene Entwicklung, eigene Patente und eine langjährige Innovationsgeschichte. Für Käufer, Händler und Creator ist der Fall deshalb besonders relevant: Es geht um Produktverfügbarkeit, US-Vertrieb, Patentschutz, Marktposition und die Frage, wie ähnlich sich moderne Pocket-Gimbal-Kameras überhaupt sein dürfen.

Zur Klageschrift Zu den Patenten Zum Fazit springen

DJI verklagt Insta360: Patentstreit um Luna Ultra, Osmo Pocket, Designpatente, US-Markt & mögliche Folgen

Zwischen DJI und Insta360 verschärft sich der Wettbewerb deutlich. Beide Unternehmen waren lange in benachbarten, aber nicht immer identischen Produktwelten unterwegs. DJI dominierte Drohnen, Gimbals, Osmo-Pocket-Kameras und professionelle Stabilisierungssysteme. Insta360 wuchs vor allem mit 360-Grad-Kameras, Actioncams, modularen Kameras, KI-Tracking-Produkten und Smartphone-Gimbals. Inzwischen überschneiden sich die Sortimente aber immer stärker.

Mit der Insta360 Luna Ultra rückt Insta360 besonders nah an eine Produktkategorie heran, die DJI mit der Osmo-Pocket-Serie geprägt hat: eine kompakte Handheld-Kamera mit integriertem Gimbal, Display, Bedienfeld, Tracking-Funktionen und Creator-Fokus. DJI sieht darin eine Verletzung geschützter Osmo-Pocket-Designs. In der Klage wird die Luna-Serie als Produktlinie beschrieben, die nach DJI-Auffassung dieselbe Grundarchitektur, ähnliche Proportionen und eine ähnliche Komponenten-Anordnung wie die Osmo-Pocket-Reihe nutzt.


Insta360 stellt dem nach außen die eigene Entwicklungsgeschichte entgegen. Nach bisherigen Berichten verweist das Unternehmen darauf, dass die Luna-Serie Ergebnis mehrjähriger Forschung und Entwicklung sei. Frühere Produktlinien wie ONE R, Link und Flow hätten wichtige technische Grundlagen für Kamera-, Tracking-, App- und Gimbal-Funktionen geliefert. Damit steht nicht nur eine einzelne Produktähnlichkeit im Raum, sondern die grundsätzliche Frage, wie Gerichte Designschutz, technische Entwicklung und Wettbewerb in einer schnell wachsenden Gerätekategorie bewerten.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

  • Streitparteien: DJI klagt gegen mehrere Gesellschaften aus dem Umfeld von Arashi Vision beziehungsweise Insta360.
  • Gerichtsort: United States District Court for the Eastern District of Texas, Marshall Division.
  • Aktenbezug: Case 2:26-cv-00463, eingereicht am 11. Juni 2026.
  • Produkte im Fokus: Insta360 Luna, Luna Pro, Luna Ultra, Zubehör und die Insta360-App.
  • Klageart: Patentklage wegen mutmaßlicher Verletzung zweier US-Designpatente.
  • Patente: U.S. Patent No. D1,110,390 und U.S. Patent No. D1,072,023, beide mit dem Titel „Stabilized Camera Device“.
  • DJI-Vorwurf: Die Luna-Serie soll die äußere Gestaltung der Osmo-Pocket-Kategorie in wesentlichen Merkmalen nachbilden.
  • Von DJI genannte Merkmale: länglicher Handgriff, Halsverbindung zum Gimbal-Kopf, Gimbal- und Kameramodul, drehbares Display, Bedienbereich, seitlicher Zubehörslot und Anschlussöffnung.
  • Besonders wichtig: Die Klage betrifft Designpatente. Daneben gibt es weitere Vorwürfe rund um technische Gimbal-Funktionen in separaten Berichten und Verfahren.
  • DJI-Forderungen: Unterlassung, Schadensersatz, Gewinnherausgabe, erhöhte Schäden bei vorsätzlicher Verletzung, Anwaltskosten und Jury Trial.
  • Insta360-Position: Insta360 verweist auf eigenständige Entwicklung und bereitet sich auf Verteidigung beziehungsweise Gegenmaßnahmen vor.
  • Status: Die Vorwürfe sind nicht gerichtlich entschieden. Eine Klage ist noch kein Urteil.

Inhaltsverzeichnis

  • DJI gegen Insta360: Worum geht es?
  • Was die Klageschrift konkret sagt
  • Wer in der Klage genannt wird
  • Die zwei Designpatente D’390 und D’023
  • Welche Designmerkmale DJI beanstandet
  • Warum die Insta360 Luna Ultra im Mittelpunkt steht
  • Warum die Osmo-Pocket-Reihe für DJI so wichtig ist
  • Warum der US-Vertrieb in der Klage eine große Rolle spielt
  • Warum Texas und der Eastern District of Texas relevant sind
  • DJIs Vorwurf der Kenntnis und Vorsätzlichkeit
  • Was DJI vor Gericht verlangt
  • Wie Insta360 auf die Vorwürfe reagiert
  • Mögliche Gegenklagen und Patentportfolios
  • Die Vorgeschichte: DJI, Insta360, GoPro und Antigravity
  • Was bedeutet der Patentstreit für Käufer?
  • Was der Streit für die Kamera- und Drohnenbranche bedeutet
  • Weiterführende Quellen und Hintergrundinformationen
  • FAQ zum DJI-Insta360-Patentstreit
  • Fazit: Patentstreit mit großer Signalwirkung

DJI gegen Insta360: Worum geht es?

Der aktuelle Streit dreht sich um die neue Insta360 Luna-Serie. DJI sieht in der Luna Ultra und weiteren Luna-Produkten eine unzulässige Annäherung an das geschützte Erscheinungsbild der Osmo-Pocket-Reihe. Aus Sicht von DJI ist die Osmo-Pocket-Kategorie nicht nur ein technisches Format, sondern eine über Jahre entwickelte und patentierte Produktform: Kamera, Gimbal, Display, Bedienelemente und Griff werden zu einem sehr kompakten Gerät verbunden.

In der Klage argumentiert DJI, dass die Luna-Serie dieselbe Grundidee sichtbar aufgreife: ein längliches Handheld-Gehäuse, ein oberhalb des Griffs sitzender Gimbal-Kopf, ein Kameramodul, ein drehbares beziehungsweise hervorstehendes Display und ein unten angeordneter Bedienbereich. Die Darstellung in der Klage stellt ein DJI-Designpatent der Luna Ultra gegenüber und soll den behaupteten visuellen Eindruck verdeutlichen.

Entscheidend ist dabei: Ein Designpatent schützt nicht einfach eine Produktidee wie „kleine Gimbal-Kamera“, sondern ein bestimmtes ornamentales Erscheinungsbild. Die zentrale Frage lautet also nicht nur, ob Luna Ultra und Osmo Pocket in derselben Produktkategorie stehen. Entscheidend wird sein, ob ein Gericht die geschützte Gestaltung und das angegriffene Produkt als so ähnlich bewertet, dass eine Verletzung angenommen wird.

DJISieht zwei US-Designpatente rund um stabilisierte Kamerageräte verletzt.
Insta360Verweist auf eigene Entwicklung und könnte eigene Patentansprüche geltend machen.
Luna UltraSteht als neues Handheld-Gimbal-Kameramodell im Zentrum der Auseinandersetzung.
US-MarktIst wegen Verkauf, Import, Händlernetz und möglicher Unterlassung besonders wichtig.

Was die Klageschrift konkret sagt

Die Klage wurde beim United States District Court for the Eastern District of Texas, Marshall Division eingereicht. Klägerin ist SZ DJI Technology Co., Ltd.. Beklagte sind mehrere Gesellschaften, die nach Darstellung der Klage mit der Marke Insta360, internationalem Vertrieb, E-Commerce, App-Angeboten und US-Verkäufen verbunden sind.

DJI bezeichnet die Klage als Patent Case und verlangt ein Verfahren vor einer Jury. Der Kernvorwurf lautet, dass die angegriffenen Produkte, also die Luna-Serie einschließlich Luna Ultra, Zubehör und App, zwei Designpatente verletzen. Konkret nennt DJI U.S. Patent No. D1,110,390 und U.S. Patent No. D1,072,023. Beide tragen den Titel „Stabilized Camera Device“.

In der einleitenden Darstellung verweist DJI auf die Einführung der ersten Osmo Pocket im Jahr 2018 und die Weiterentwicklung bis zur Osmo Pocket 3 im Jahr 2023. DJI beschreibt die Osmo Pocket als erste wirklich taschentaugliche, integrierte Handheld-Gimbal-Kamera. Daraus leitet das Unternehmen eine zentrale Stellung der Osmo-Pocket-Reihe innerhalb der Kategorie kompakter Gimbal-Kameras ab.

Punkt Angabe aus der Klage Einordnung
Gericht United States District Court for the Eastern District of Texas, Marshall Division US-Bundesgericht mit hoher Bedeutung für Patentverfahren.
Aktenbezug Case 2:26-cv-00463 Verfahren zur Patentverletzung.
Klägerin SZ DJI Technology Co., Ltd. DJI macht eigene US-Designpatente geltend.
Beklagte Arashi Vision Inc., Arashi Technologie B.V., Istone Innovation Ltd., Instone Technology (HK) Ltd. Mehrere Gesellschaften aus dem Insta360-Vertriebs- und Unternehmensumfeld.
Patente D1,110,390 und D1,072,023 Beide betreffen ein „Stabilized Camera Device“.
Produkte Insta360 Luna-Serie, Luna Ultra, Zubehör und App DJI fasst die angegriffenen Produkte breit.
Verfahrensziel Unterlassung, Schadensersatz, Gewinnherausgabe und weitere Rechtsmittel DJI will nicht nur Geldersatz, sondern auch gerichtliche Begrenzung weiterer Verkäufe.

Wer in der Klage genannt wird

Die Klage richtet sich nicht nur gegen eine einzelne Insta360-Gesellschaft. DJI nennt mehrere Unternehmen, die nach Darstellung der Klage in Herstellung, Vertrieb, App-Bereitstellung, internationaler Distribution, E-Commerce und US-Vertrieb eingebunden sein sollen. Dadurch versucht DJI, nicht nur den Hersteller, sondern die gesamte Vertriebskette rund um die Luna-Produkte zu erfassen.

Als Muttergesellschaft der Insta360-Produktlinie wird Arashi Vision Inc. beschrieben. Daneben nennt DJI unter anderem Istone Innovation Ltd. aus Hongkong, Arashi Technologie B.V. aus den Niederlanden und Instone Technology (HK) Ltd.. In der Klage wird dargestellt, dass diese Gesellschaften als Teil eines einheitlichen Insta360-Unternehmensverbunds auftreten und in internationale Verkäufe, App-Angebote und Händlerbeziehungen eingebunden sein sollen.

Warum DJI mehrere Insta360-Gesellschaften nennt

  • Herstellung und Design: DJI ordnet Arashi Vision Inc. die Mutterrolle und Produktverantwortung zu.
  • Internationaler Vertrieb: Gesellschaften in Hongkong und Europa sollen in Export, Distribution und Plattformverkäufe eingebunden sein.
  • US-Vertrieb: DJI beschreibt Verkäufe über Online-Shops, Marktplätze und stationäre Händler.
  • App-Bezug: Die Insta360-App wird als Teil des Produkt- und Plattform-Ökosystems genannt.
  • Gerichtliche Reichweite: Durch die Einbindung mehrerer Gesellschaften soll die Klage die gesamte Vertriebskette erfassen.

Die zwei Designpatente D’390 und D’023

Im Zentrum der Klage stehen zwei Designpatente. Das erste ist das D’390 Patent, offiziell U.S. Patent No. D1,110,390. Es trägt den Titel „Stabilized Camera Device“ und wurde nach Darstellung der Klage am 27. Januar 2026 erteilt. Das zweite ist das D’023 Patent, offiziell U.S. Patent No. D1,072,023, ebenfalls mit dem Titel „Stabilized Camera Device“. Es wurde am 22. April 2025 erteilt.

Beide Patente betreffen das äußere Erscheinungsbild eines stabilisierten Kamerageräts. Bei Designpatenten geht es nicht um eine technische Funktion im engeren Sinne, sondern um die geschützte sichtbare Gestaltung. Deshalb sind für die Klage vor allem Form, Proportionen, Anordnung und visueller Gesamteindruck wichtig.

Patent Offizielle Bezeichnung Erteilung Worum es im Streit geht
D’390 U.S. Patent No. D1,110,390 27. Januar 2026 DJI betont unter anderem den Halsbereich zwischen Griff und Gimbal-Anbindung sowie den hervorstehenden drehbaren Bildschirm.
D’023 U.S. Patent No. D1,072,023 22. April 2025 DJI nennt unter anderem längliches Handheld-Gehäuse, Gimbal-Kopf, Kameraeinheit, Display, Bedienbereich, Zubehörslot und Anschlussöffnung.

Designpatent: Es geht um den visuellen Gesamteindruck

Bei einem Designpatent steht die äußere Gestaltung im Vordergrund. Entscheidend ist nicht allein, ob zwei Geräte denselben Zweck erfüllen, sondern ob die geschützten sichtbaren Elemente und der Gesamteindruck aus Sicht eines gewöhnlichen Betrachters als wesentlich ähnlich erscheinen. Genau auf diesen Vergleich stützt DJI den Kern der Designklage.

Welche Designmerkmale DJI beanstandet

DJI nennt in der Klage mehrere konkrete Gestaltungselemente. Beim D’390 Patent hebt DJI vor allem den Hals hervor, der den Gehäusekörper mit dem Verbindungspunkt des Gimbal-Arms verbindet, sowie den nach außen ragenden drehbaren Bildschirm. Beim D’023 Patent wird die Aufzählung noch umfassender. Dort nennt DJI unter anderem das längliche Handheld-Gehäuse, den Hals zum Gimbal, die Gimbal- und Kameraeinheit oben, den Bildschirm mit Rahmen, den unteren Bedienbereich mit Scrollrad und Aufnahmetaste, einen seitlichen Zubehörslot und die Anschlussöffnung an der Unterseite.

Damit zielt DJI nicht auf ein einzelnes Detail, sondern auf den visuellen Gesamteindruck des Geräts. Die Argumentation lautet sinngemäß: Die Luna Ultra übernehme nicht nur einzelne Gestaltungsideen, sondern eine Kombination von Elementen, die zusammen den Eindruck der geschützten Osmo-Pocket-Gestaltung hervorrufen sollen.

Merkmal Einordnung im Streit Warum es relevant ist
Länglicher Handgriff Teil der von DJI beschriebenen Grundform. Prägt die Silhouette einer Pocket-Gimbal-Kamera.
Hals zum Gimbal-Kopf Verbindung zwischen Griff und Kamera-/Gimbal-Einheit. Wichtig für den visuellen Aufbau des Geräts.
Gimbal- und Kameraeinheit oben Markantes Element der Osmo-Pocket-Kategorie. Bestimmt, wie das Gerät aus Nutzer- und Seitenperspektive wirkt.
Drehbares Display mit Rahmen Von DJI besonders hervorgehobenes sichtbares Element. Display-Anordnung und Bedienbarkeit sind prägende Merkmale.
Unterer Bedienbereich Bereich mit Steuerung, Scrollrad und Aufnahmetaste. Kann für den visuellen Gesamteindruck entscheidend sein.
Seitlicher Zubehörslot Von DJI als weiteres Gestaltungselement genannt. Verknüpft Design, Zubehör und Plattformgedanken.
Anschlussöffnung an der Unterseite Teil der beanspruchten sichtbaren Gestaltung. Erweitert den Vergleich über die reine Vorderansicht hinaus.

Warum die Insta360 Luna Ultra im Mittelpunkt steht

Die Insta360 Luna Ultra ist für den Streit besonders relevant, weil sie in eine Produktklasse fällt, die DJI seit Jahren mit der Osmo-Pocket-Serie besetzt. Es handelt sich um eine kompakte Gimbal-Kamera für mobile Creator, Vlogger, Reisende und Solo-Filmer. Solche Geräte kombinieren Stabilisierung, Kamera, Display, Bedienung, App-Anbindung, Zubehör und Tracking in einem kleinen Formfaktor.

Die Klage beschreibt die Luna-Linie als Produktfamilie mit mindestens Luna Pro und Luna Ultra. Die Luna Pro wird als Leica-mitentwickelte Single-Lens-Handheld-Gimbal-Kamera beschrieben. Die Luna Ultra wird als erweitertes Modell mit zweitem optischem Modul, Auswahl zwischen Brennweiten und modularer Griffarchitektur eingeordnet. Genau diese Nähe zu kompakten, integrierten Gimbal-Kameras macht die Produktlinie für DJI so sensibel.

Insta360 wiederum dürfte argumentieren, dass moderne Creator-Kameras zwangsläufig bestimmte ergonomische und funktionale Gemeinsamkeiten aufweisen: Griff, Display, Kameraeinheit, Stabilisierung und Bedienelemente müssen in einem kleinen Gerät sinnvoll angeordnet werden. Aus dieser Perspektive wäre nicht jede Ähnlichkeit automatisch eine Rechtsverletzung. Entscheidend bleibt der konkrete Schutzumfang der Patente.

Luna ProVon DJI als Single-Lens-Handheld-Gimbal-Kamera mit Leica-Bezug beschrieben.
Luna UltraErweitertes Luna-Modell mit zusätzlichem optischem Modul und modularer Griffarchitektur.
StreitpunktNicht die Produktkategorie allein, sondern der geschützte visuelle Gesamteindruck.

Warum die Osmo-Pocket-Reihe für DJI so wichtig ist

DJI stellt die Osmo-Pocket-Reihe in der Klage als wegweisende Produktlinie dar. Das Unternehmen verweist darauf, dass vor der Osmo Pocket ein Handheld-Gimbal meist ein separates Stabilisierungssystem war, in das eine Smartphone- oder Actionkamera eingesetzt wurde. Die Osmo Pocket habe Kamera, Gimbal, Elektronik, Display und Bedienung erstmals in einem wirklich taschentauglichen Gerät zusammengeführt.

Diese Darstellung ist für DJI strategisch wichtig. Wenn ein Gericht die Osmo-Pocket-Gestaltung als besonders eigenständig und prägend für eine neue Produktkategorie betrachtet, kann das die Position von DJI im Designstreit stärken. Wenn dagegen angenommen wird, dass viele Elemente technisch oder ergonomisch naheliegend sind, könnte der Schutzbereich enger ausfallen.

Welche Rolle die Osmo-Pocket-Geschichte im Streit spielt

  • Produktkategorie: DJI beschreibt die Osmo Pocket als prägend für integrierte Pocket-Gimbal-Kameras.
  • Miniaturisierung: Kamera, Gimbal, Anzeige und Steuerung wurden in einem kleinen Handgerät kombiniert.
  • Creator-Markt: Die Reihe wurde für Vlogging, mobile Videos und Solo-Aufnahmen besonders relevant.
  • Designschutz: DJI will sichtbare Gestaltungselemente gegen eine aus seiner Sicht zu ähnliche Konkurrenz verteidigen.
  • Ökosystem: Zubehör, App, Audio und Tracking erhöhen die wirtschaftliche Bedeutung der Produktklasse.

Warum der US-Vertrieb in der Klage eine große Rolle spielt

Ein auffälliger Teil der Klage beschäftigt sich ausführlich mit Vertriebskanälen, Online-Shops, Marktplätzen, App-Stores, stationären Händlern und konkreten Händlerstandorten in Texas. Das ist kein Zufall. DJI muss im US-Verfahren darlegen, warum das angerufene Gericht zuständig sein soll und warum die Beklagten in den USA beziehungsweise im betroffenen Bezirk geschäftlich relevant tätig sind.

DJI beschreibt dabei mehrere Verkaufskanäle: den offiziellen Insta360-Store, Amazon, B&H Photo Video, Best Buy, Target, Scheels, weitere Händler, internationale Logistik und den Versand in US-Lager. Außerdem wird die Insta360-App als Teil des Produkt- und Plattform-Ökosystems erwähnt. Die Klage führt sogar konkrete Händlerstandorte im Eastern District of Texas auf und beschreibt, dass die Luna Ultra dort nach DJI-Darstellung bestellt beziehungsweise zur Abholung verfügbar gewesen sei.

Vertriebskanal Rolle in der Klage Bedeutung
Insta360 Official Store Direktverkauf an US-Kunden. Stützt DJIs Darstellung eines aktiven US-Vertriebs.
Amazon Marktplatz, Lager- und Lieferstrukturen. Relevant für Import, Angebot und Lieferung in den USA.
B&H Photo Video US-Kamera- und Elektronikhändler. Wichtig für den Creator- und Profi-Markt.
Best Buy Stationärer und onlinebasierter US-Händler. In der Klage werden konkrete Filialstandorte genannt.
Target und Scheels Weitere stationäre Händler. Stützen die Argumentation einer breiten US-Verfügbarkeit.
Apple App Store / Google Play Vertrieb und Bereitstellung der Insta360-App. Die App wird als Teil des Geräteökosystems eingeordnet.
Internationale Logistik Import und Belieferung von US-Lagern. Relevant für die Frage von Import und Angebot in den USA.

Warum Texas und der Eastern District of Texas relevant sind

Patentklagen in den USA müssen an einem geeigneten Gerichtsstand geführt werden. In der Klage legt DJI ausführlich dar, warum der Eastern District of Texas aus Sicht des Unternehmens zuständig sein soll. Dabei geht es unter anderem um Verkäufe, Händlerstandorte, Online-Angebote, direkte Bestellmöglichkeiten und die Verfügbarkeit der Luna Ultra in diesem Bezirk.

DJI führt mehrere Karten- und Händlerbeispiele an, darunter Best-Buy- und Target-Standorte in Texas. Besonders erwähnt wird ein Best-Buy-Standort in McKinney, Texas, bei dem die Luna Ultra nach Darstellung der Klage am 9. Juni 2026 bestellbar beziehungsweise zur Abholung verfügbar gewesen sein soll. Für Leser ist wichtig: Diese Angaben sind Teil der Klagebegründung. Ob sie im Verfahren in allen Punkten bestritten, bestätigt oder rechtlich anders bewertet werden, bleibt dem weiteren Prozess vorbehalten.

Warum die Händlerbeispiele wichtig sind

Die aufgeführten Händlerstandorte dienen nicht nur der Marktbeschreibung. Sie sollen zeigen, dass die angegriffenen Produkte im Gerichtsbezirk angeboten, verkauft oder zur Abholung bereitgestellt wurden. Das ist für Zuständigkeit, Vertriebskette und mögliche Unterlassungsansprüche relevant.

DJIs Vorwurf der Kenntnis und Vorsätzlichkeit

Ein besonders wichtiger Teil der Klage betrifft die Frage, ob Insta360 nach Darstellung von DJI Kenntnis von den geltend gemachten Patenten hatte. DJI behauptet, Insta360 habe die Produkte und Patentportfolios von DJI seit Jahren beobachtet. Außerdem führt DJI an, dass Insta360s Unternehmensführung öffentlich über eigene Vergleiche zwischen DJI-Produkten und Patentportfolios gesprochen habe.

Besonders relevant ist der von DJI genannte 26. Mai 2026. An diesem Tag soll DJI Insta360 über die geltend gemachten Patente informiert haben. Wenn ein Gericht später zu dem Ergebnis käme, dass trotz entsprechender Kenntnis weiter verkauft, importiert oder beworben wurde, könnte das für die Frage erhöhter Schäden wegen vorsätzlicher Patentverletzung wichtig werden.

Vorwurfspunkt DJIs Darstellung Mögliche Bedeutung
Patentbeobachtung Insta360 soll DJI-Produkte und DJI-Patente über längere Zeit beobachtet haben. Könnte für Kenntnis und Vorsatz relevant werden.
Warnschreiben DJI nennt den 26. Mai 2026 als Zeitpunkt einer Mitteilung zu den Patenten. Kann für erhöhte Schäden bei willentlicher Verletzung wichtig sein.
Fortgesetzter Vertrieb DJI behauptet, Insta360 habe trotz Kenntnis weiter importiert, verkauft und beworben. Stützt DJIs Antrag auf stärkere gerichtliche Maßnahmen.
Marketingmaterial DJI verweist auf fortgesetzte Produktkommunikation und Unterstützung für Kunden. Kann für mittelbare Verletzungsvorwürfe relevant sein.

Vorsätzliche Patentverletzung wäre besonders relevant

DJI behauptet nicht nur eine einfache Verletzung, sondern eine fortgesetzte Verletzung trotz Kenntnis der Patente. Sollte ein Gericht diese Darstellung bestätigen, könnten erhöhte Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist jedoch offen und muss im Verfahren geklärt werden.

Was DJI vor Gericht verlangt

DJI verlangt in der Klage mehrere Formen gerichtlicher Hilfe. Dazu gehört zunächst eine Feststellung, dass die Beklagten die beiden Designpatente direkt oder indirekt verletzt haben. Außerdem beantragt DJI eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, die weitere Verletzungshandlungen verhindern soll.

Darüber hinaus verlangt DJI Schadensersatz, Kosten, mögliche erhöhte Schäden, eine Herausgabe von Gewinnen aus den angegriffenen Produkten, eine Abrechnung weiterer Schäden, Zinsen sowie Anwaltskosten. Besonders deutlich wird dadurch: DJI will nicht nur eine symbolische Feststellung, sondern potenziell tiefgreifende wirtschaftliche und vertriebliche Folgen.

Forderung Bedeutung Mögliche Auswirkung
Feststellung der Patentverletzung Gericht soll bestätigen, dass D’390 und D’023 verletzt wurden. Wäre Grundlage für weitere Maßnahmen.
Feststellung der Vorsätzlichkeit DJI will eine Bewertung als willentliche Verletzung. Könnte erhöhte Schäden ermöglichen.
Dauerhafte Unterlassung Verbot weiterer Verletzungshandlungen. Könnte Verkauf, Import oder Bewerbung betreffen.
Schadensersatz Ausgleich für wirtschaftliche Schäden. Kann verlorene Gewinne oder angemessene Lizenzgebühr umfassen.
Gewinnherausgabe Herausgabe von Gewinnen aus den angegriffenen Produkten. Bei Designpatenten besonders brisant.
Abrechnung und Zusatzschäden Ermittlung weiterer Schäden nach Klageeinreichung. Relevant bei fortgesetztem Vertrieb.
Anwaltskosten DJI beantragt Einstufung als außergewöhnlicher Fall. Könnte Kostenlast zusätzlich erhöhen.
Jury Trial DJI verlangt ein Verfahren vor Jury, soweit zulässig. Kann Ablauf und Verfahrensdynamik beeinflussen.

Wie Insta360 auf die Vorwürfe reagiert

Insta360 äußert sich zu laufenden Verfahren naturgemäß vorsichtig. In bisherigen Stellungnahmen und Berichten wird aber deutlich, dass das Unternehmen die Darstellung einer bloßen Kopie zurückweist. Die Luna-Serie soll demnach nicht als kurzfristige Reaktion auf DJI entstanden sein, sondern auf eigener, mehrjähriger Entwicklung beruhen.

Für Insta360 ist diese Argumentation zentral. Das Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren vom 360-Grad-Kamera-Spezialisten zu einem breiteren Anbieter für Creator-Technik entwickelt. Dazu gehören Actioncams, KI-Webcams, Smartphone-Gimbals, 360-Grad-Kameras, App-Workflows und nun Gimbal-Kameras. Aus dieser Perspektive könnte Insta360 argumentieren, dass die Luna-Serie aus einer eigenen Produktlogik entstanden ist.

Insta360-Position Bedeutung Relevanz im Verfahren
Eigene Entwicklung Luna soll aus langfristiger Forschungs- und Produktarbeit hervorgegangen sein. Wichtig gegen den Vorwurf einer reaktiven Kopie.
Vorprodukte ONE R, Link, Flow und weitere Systeme zeigen Kamera-, Tracking- und Gimbal-Erfahrung. Kann die eigenständige Entwicklungslinie stützen.
Eigene Patente Insta360 verfügt über ein eigenes Schutzrechtsportfolio. Kann für Verteidigung und Gegenansprüche wichtig sein.
US-Marktchance Luna ist im US-Markt besonders sichtbar. Erhöht die wirtschaftliche Bedeutung des Konflikts.

Mögliche Gegenklagen und Patentportfolios

Der Konflikt könnte deutlich größer werden als die aktuelle Designklage. Berichte deuten darauf hin, dass Insta360 eigene Patentansprüche gegen DJI vorbereitet beziehungsweise bereits Gegenmaßnahmen auf den Weg gebracht hat. Dabei soll es um Technologien rund um Gimbal-Stabilisierung, Richtungssteuerung, Verwacklungsreduktion, Bewegungsdaten und Panoramavideo-Stabilisierung gehen.

Wenn beide Seiten ihre Patentportfolios gegeneinanderstellen, würde sich der Streit von einer einzelnen Designfrage zu einem breiten Technologie- und Marktkonflikt entwickeln. Dann ginge es nicht nur um Luna Ultra und Osmo Pocket, sondern um mehrere Produktlinien, Softwarefunktionen, Zubehörsysteme, Kamera-Workflows und möglicherweise auch Drohnen- und 360-Grad-Technik.

Patentkrieg statt Einzelklage?

Je mehr Produktkategorien sich überschneiden, desto wahrscheinlicher werden gegenseitige Patentvorwürfe. DJI und Insta360 konkurrieren inzwischen bei Actioncams, Gimbal-Kameras, 360-Grad-Kameras, Tracking-Technik, Creator-Apps, Zubehör und Drohnenkonzepten. Der aktuelle Fall könnte deshalb ein Auftakt zu einer längeren Auseinandersetzung sein.

Die Vorgeschichte: DJI, Insta360, GoPro und Antigravity

Der aktuelle US-Streit ist Teil einer größeren Entwicklung. Bereits zuvor gab es juristische Auseinandersetzungen rund um Insta360. GoPro hatte dem Unternehmen Patentverletzungen vorgeworfen. DJI wiederum hatte Insta360 beziehungsweise Arashi Vision bereits in China wegen Patenten rund um Drohnen-Flugsteuerung, Bildverarbeitung und Hardware-Design angegriffen.

Gleichzeitig verschieben sich die Märkte. DJI ist mit Osmo Action und Osmo 360 tiefer in den Actioncam- und 360-Grad-Bereich vorgedrungen. Insta360 nähert sich mit Luna der Pocket-Gimbal-Kategorie von DJI. Über Antigravity wird zudem der Drohnenmarkt berührt. Aus früher getrennten Nischen entsteht ein gemeinsamer Creator-Technik-Markt, in dem Kamera, App, Stabilisierung, KI, Drohne, Gimbal und Zubehör zusammenwachsen.

Konfliktfeld Beteiligte Worum es geht
Actioncams DJI, Insta360, GoPro Bildstabilisierung, Sensorik, Software, Zubehör und Marktanteile.
360-Grad-Kameras Insta360, DJI, GoPro Aufnahmeverfahren, Stitching, Stabilisierung, Linsenaufbau und Bedienkonzepte.
Gimbal-Kameras DJI und Insta360 Osmo Pocket, Luna, Display, Gimbal-Aufbau, Tracking und Zubehör.
Drohnen DJI und Insta360-nahe Projekte 360-Grad-Drohnen, Flugsteuerung, Bildverarbeitung und neue Perspektiven.
Software und KI alle großen Anbieter Motivtracking, Auto-Framing, Editing, Stabilisierung, App-Integration und Export.

Was bedeutet der Patentstreit für Käufer?

Für Käufer ist zunächst wichtig: Eine Klage bedeutet nicht automatisch, dass ein Produkt sofort vom Markt verschwindet. Solange kein Gericht eine Unterlassung oder andere Maßnahmen anordnet, hängt die Verfügbarkeit von Markt, Händler, Lagerbestand und Vertrieb ab. Dennoch kann ein Patentstreit Unsicherheit erzeugen.

Mögliche Auswirkungen betreffen vor allem den US-Markt, Händlerlistings, Liefermengen, Marketing, Zubehör, App-Funktionen und künftige Modellgenerationen. Für Käufer in Deutschland und Europa ist der unmittelbare Effekt nicht automatisch derselbe wie in den USA. Trotzdem kann ein US-Verfahren international ausstrahlen, weil Produktplanung, Vertrieb und Software-Ökosysteme global organisiert sind.

Käuferfrage Warum wichtig? Praktische Einordnung
Ist die Luna Ultra verfügbar? Patentstreitigkeiten können Märkte und Händler beeinflussen. Aktuelle Verfügbarkeit direkt beim Händler prüfen.
Kann ein Verkaufsverbot kommen? DJI beantragt eine dauerhafte Unterlassung. Ob eine solche Maßnahme kommt, entscheidet das Gericht.
Was passiert mit gekauften Geräten? Bestehende Käufer fragen sich nach Nutzung, Updates und Support. Eine Klage allein ändert nicht automatisch die Nutzung bestehender Geräte.
Bleiben App und Updates verfügbar? Smarte Kameras hängen stark von Software ab. Support-Politik und Herstellerkommunikation beobachten.
Was ist beim Kauf wichtig? Technikdaten allein reichen nicht. Garantie, Händler, Rückgabe, Zubehör, App und Marktrisiko prüfen.

Was der Streit für die Kamera- und Drohnenbranche bedeutet

Der Fall zeigt, wie stark sich die Creator-Technik verändert. Früher waren Drohne, Actioncam, 360-Grad-Kamera, Gimbal und Webcam klarere Produktkategorien. Heute verschmelzen sie. Kameras verfolgen Motive automatisch, stabilisieren Aufnahmen, nutzen KI, integrieren Displays, koppeln sich mit Mikrofonen und liefern fertige Social-Media-Formate direkt aus der App.

Diese Nähe erzeugt Wettbewerb – und Streit. Wenn mehrere Hersteller ähnliche Probleme lösen wollen, entstehen ähnliche Produktformen. Gleichzeitig schützen Patente konkrete Designs und technische Lösungen. Für etablierte Anbieter wie DJI sind Patente ein Schutz der eigenen Entwicklungsarbeit. Für Herausforderer wie Insta360 können sie eine Hürde sein, wenn neue Produkte in eine etablierte Kategorie vorstoßen.

Mehr ÜberschneidungDJI und Insta360 treffen in immer mehr Produktklassen direkt aufeinander.
Mehr SchutzrechteDesign, Gimbal-Steuerung, Tracking und Software werden strategisch wichtiger.
Mehr MarktrisikoVerfügbarkeit, Vertrieb und Produktplanung können stärker von Verfahren abhängen.

Weiterführende Quellen und Hintergrundinformationen

Quellen zum Patentstreit zwischen DJI und Insta360

Der Patentstreit zwischen DJI und Insta360 basiert auf Gerichtsunterlagen, Produktinformationen und Branchenberichten. Die folgenden Links führen zu weiterführenden Informationen rund um die US-Klagen, die betroffenen Patente, die Insta360-Luna-Serie, frühere Verfahren und mögliche Gegenklagen.

  • DJI-Klageschrift zu Designpatenten: Die Beschwerde dokumentiert die Vorwürfe rund um das äußere Erscheinungsbild der Luna-Serie und die von DJI geltend gemachten Osmo-Pocket-Designrechte. Klageschrift als PDF ansehen
  • Bericht zu den DJI-Klagen gegen Insta360: PetaPixel fasst die US-Klagen, die Design- und Gebrauchspatente sowie die Forderungen von DJI zusammen. Bericht bei PetaPixel lesen
  • Insta360s mögliche Verteidigung und Luna-Entwicklung: Ein weiterer PetaPixel-Bericht ordnet die Reaktion von Insta360 ein und verweist auf die Darstellung einer eigenen Entwicklungsarbeit seit 2020. Hintergrund bei PetaPixel lesen
  • Offizielle Informationen zur Insta360 Luna Ultra: Die Produktankündigung beschreibt die Luna-Serie als Leica Co-Engineered Gimbal Camera und liefert technische Eckdaten zur neuen Kamera. Insta360-Ankündigung ansehen
  • Vorgeschichte des Patentstreits in China: DJI hatte bereits im März 2026 in Shenzhen gegen Insta360 beziehungsweise Arashi Vision geklagt. Im Mittelpunkt standen dort Patente aus den Bereichen Drohnen-Flugsteuerung, Bildverarbeitung und Hardware-Design. Hintergrund bei Asia IP Law lesen
  • Insta360-Reaktion auf die frühere DJI-Klage: DroneDJ dokumentiert die Reaktion von Insta360 auf die Vorwürfe aus dem März-Verfahren und die Argumentation rund um eigenständige Entwicklung. Bericht bei DroneDJ lesen
  • Ausführliche Einordnung der US-Eskalation: Newsshooter fasst die neuen DJI-Klagen, die frühere Auseinandersetzung und die Stellungnahme von Insta360-Gründer JK Liu zusammen. Analyse bei Newsshooter lesen
  • Gegenklagen und Patentliste: Michael Ma ordnet die Ausweitung des Patentstreits in den USA ein und nennt die von DJI geltend gemachten US-Patente sowie Hinweise auf Gegenansprüche von Insta360. Hintergrund bei Michael Ma lesen
  • Chinesische Berichte zu den betroffenen Patenten: Weitere Berichte listen die betroffenen DJI-Design- und Gebrauchspatente sowie technische Streitpunkte rund um Gimbal-Steuerung, Tracking und Anti-Shake-Funktionen. Bericht bei Sina lesen
  • Markt- und Produktkontext: Moomoo ordnet die neuen Gimbal-Kamera-Modelle von DJI und Insta360 sowie den zeitlichen Zusammenhang mit den Klagen ein. Marktbericht bei Moomoo lesen

Hinweis: In laufenden Patentverfahren sind Klagevorwürfe, Gegenklagen und technische Schutzrechtsfragen noch nicht abschließend entschieden. Maßgeblich sind die gerichtlichen Entscheidungen und die jeweils aktuellen Verfahrensstände.

FAQ zum DJI-Insta360-Patentstreit

Warum verklagt DJI Insta360?
DJI wirft Insta360 vor, mit der Luna-Serie zwei US-Designpatente rund um stabilisierte Handheld-Kamerageräte zu verletzen. Im Mittelpunkt stehen sichtbare Gestaltungsmerkmale der Osmo-Pocket-Kategorie.
Welche Patente nennt DJI?
DJI nennt U.S. Patent No. D1,110,390 und U.S. Patent No. D1,072,023. Beide tragen den Titel „Stabilized Camera Device“.
Welche Produkte stehen im Mittelpunkt?
Im Mittelpunkt stehen die Insta360 Luna-Serie, insbesondere Luna Pro und Luna Ultra, außerdem Zubehör und App-Bezug als Teil des Produktökosystems.
Was ist der Unterschied zwischen Designpatent und technischem Patent?
Ein Designpatent schützt die äußere Gestaltung eines Produkts. Ein technisches Patent schützt dagegen eine technische Lösung, ein Verfahren oder eine Funktionsweise. Die hier dargestellte Designklage konzentriert sich auf das sichtbare Erscheinungsbild.
Hat ein Gericht bereits entschieden?
Nein. Die Klage enthält Vorwürfe und Anträge von DJI. Ob die Patente verletzt wurden, muss im Verfahren geklärt werden.
Was fordert DJI?
DJI verlangt unter anderem Feststellung der Verletzung, dauerhafte Unterlassung, Schadensersatz, Gewinnherausgabe, mögliche erhöhte Schäden, Abrechnung weiterer Schäden, Zinsen, Anwaltskosten und ein Jury-Verfahren.
Warum ist der 26. Mai 2026 wichtig?
DJI behauptet, Insta360 an diesem Tag über die geltend gemachten Patente informiert zu haben. Das kann für die Frage einer vorsätzlichen Verletzung relevant werden.
Warum spielt Texas eine Rolle?
DJI führt Verkäufe, Online-Angebote und Händlerstandorte in Texas an, um Zuständigkeit und Gerichtsstand im Eastern District of Texas zu begründen.
Kann die Luna Ultra jetzt noch gekauft werden?
Eine Klage bedeutet nicht automatisch ein sofortiges Verkaufsverbot. Entscheidend sind Händlerverfügbarkeit, Markt und mögliche spätere gerichtliche Entscheidungen.
Was bedeutet der Streit für Käufer in Deutschland?
Unmittelbar betrifft das US-Verfahren vor allem den US-Markt. Trotzdem kann der Fall internationale Auswirkungen auf Verfügbarkeit, Produktplanung, Updates und Händlerkommunikation haben.
Plant Insta360 Gegenklagen?
Nach aktuellen Berichten bereitet Insta360 eigene Gegenmaßnahmen beziehungsweise Patentansprüche gegen DJI vor. Der Konflikt könnte sich dadurch auf weitere technische Bereiche ausweiten.
Ist dieser Artikel eine Rechtsberatung?
Nein. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Fazit: DJI gegen Insta360 – Patentstreit mit großer Signalwirkung

Luna Ultra, Osmo Pocket und der Kampf um den nächsten Creator-Kamera-Standard

Die US-Klage von DJI gegen Insta360 ist deutlich detaillierter als ein einfacher Vorwurf ähnlicher Produkte. DJI nennt zwei konkrete US-Designpatente, beschreibt einzelne Gestaltungsmerkmale der Osmo-Pocket-Kategorie, führt Vertriebswege und Händlerbeispiele in den USA an und verlangt weitreichende gerichtliche Maßnahmen. Dazu zählen eine dauerhafte Unterlassung, Schadensersatz, Gewinnherausgabe und erhöhte Schäden bei vorsätzlicher Verletzung.

Im Kern geht es um die Frage, ob die Insta360 Luna Ultra und weitere Luna-Produkte den geschützten visuellen Gesamteindruck von DJIs stabilisierten Kamerageräten verletzen. DJI stellt die Osmo-Pocket-Reihe als prägende Produktkategorie dar, Insta360 dürfte dagegen auf eigene Entwicklung, eigene Produktgeschichte und technische Unterschiede verweisen.

Für den Markt ist der Streit größer als ein einzelnes Gerät. DJI, Insta360 und GoPro kämpfen längst nicht mehr nur um klassische Actioncams oder Drohnen, sondern um ein komplettes Creator-Ökosystem aus Kamera, Gimbal, 360-Grad-Technik, App, KI, Tracking, Zubehör und mobilen Workflows. Die Luna Ultra zeigt, wie stark diese Produktwelten zusammenwachsen – und warum Patente in diesem Markt immer wichtiger werden.

Für Käufer bleibt die wichtigste Einordnung: Die Klage ist ernst, aber noch keine Entscheidung. Wer ein Produkt aus dieser Kategorie kaufen möchte, sollte neben Bildqualität, Stabilisierung und Bedienung auch Verfügbarkeit, Updates, Zubehör, Support, Händlerstatus und mögliche Marktrisiken im Blick behalten.

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Kategorie Nachrichten, Kamera und Zubehör | Tags 360-Grad-Kamera, ActionCam, ANTIGRAVITY, Arashi Vision, Bildstabilisierung, Creator Kamera, Creator Technik, DJI, DJI gegen Insta360, DJI Osmo Pocket, DJI Osmo Pocket 3, DJI Osmo Pocket 4P, DJI Patentklage, DROHNEN-NEWS, Gimbal Kamera, GoPro, Insta360, insta360-luna, insta360-luna-ultra, Kamera News, Kamera-Zubehör, Luna Pro, Osmo Pocket, Patente, Patentklage, Patentstreit, Rechtsstreit, TECHNIK-NEWS, Tracking, US-Markt, Vlogging-Kamera

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