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Christian Ulmen: Anwälte widersprechen Deepfake-Berichten und gehen juristisch vor

Christian Ulmen: Anwälte widersprechen Berichterstattung und kündigen gerichtliche Schritte an

Im Fall Christian Ulmen gibt es jetzt eine neue, öffentlich verbreitete Stellungnahme seiner Anwälte. Die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann hat am 27. März 2026 eine presserechtliche Information veröffentlicht und darin zentrale Vorwürfe sowie Teile der bisherigen Berichterstattung ausdrücklich zurückgewiesen. Damit verschiebt sich der Fokus des Falls ein Stück weit: Weg von bloßen Schlagzeilen über Ermittlungen und private Konflikte, hin zu einer juristisch aufgeladenen Auseinandersetzung über Persönlichkeitsrechte, mediale Darstellung und die Frage, was tatsächlich behauptet werden darf.

Update: Collien Fernandes widerspricht der Darstellung der Anwälte

Im Fall Christian Ulmen gibt es eine neue öffentliche Reaktion. Nachdem die Kanzlei Schertz Bergmann erklärt hatte, die spanische Polizei sei von beidseitigen Verfehlungen ausgegangen und auch Collien Fernandes sei im Zuge desselben Geschehens vorübergehend festgenommen worden, meldete sich Fernandes nun selbst öffentlich zu Wort und widersprach dieser Darstellung deutlich.

Nach ihrer Schilderung habe Ulmen lediglich einen kleinen Kratzer am Hals gehabt, der entstanden sei, weil ihr ein Nagel eingerissen sei. Sie betont zugleich, sie habe bereits gegenüber der Polizei erklärt, dass sie ihm keinerlei Gewalt angetan habe. Dem stellt sie ihre eigene Darstellung entgegen, wonach sie selbst am ganzen Körper blaue Flecken gehabt habe, die nach ihrer Aussage nachweislich dokumentiert worden seien.

 

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Ein Beitrag geteilt von Collien Monica Fernandes (@collien_ulmen)

Damit verschärft sich der Widerspruch zwischen den öffentlich vertretenen Versionen des Geschehens weiter. Während die Anwälte von Christian Ulmen die bisherige Berichterstattung angreifen und auf eine aus ihrer Sicht einseitige oder falsche Darstellung verweisen, hält Collien Fernandes nun öffentlich dagegen und bestreitet genau diese Lesart. Der Fall bleibt damit nicht nur strafrechtlich und presserechtlich sensibel, sondern wird auch im öffentlichen Raum zunehmend als offener Deutungskonflikt geführt.

Besonders deutlich fällt die Erklärung dort aus, wo es um den Vorwurf rund um Deepfake-Videos geht. Die Kanzlei erklärt, Christian Ulmen habe zu keinem Zeitpunkt entsprechende Videos von Collien Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet. Solche Darstellungen seien falsch. Auch in Bezug auf die Vorgänge auf Mallorca, die vorübergehende Festnahme sowie den Stand eines spanischen Verfahrens formulieren die Anwälte eine deutlich andere Darstellung als jene, die zuletzt in Teilen der Medien kursierte. Genau das macht den Fall jetzt noch heikler: Nicht nur strafrechtliche Vorwürfe stehen im Raum, sondern auch die Frage, ob die öffentliche Erzählung selbst rechtlich angreifbar ist.


Aus journalistischer und rechtlicher Sicht ist diese Entwicklung hochrelevant. Denn sobald ein prominenter Fall nicht mehr nur von Behauptungen, Gegendarstellungen und kurzen Eilmeldungen lebt, sondern anwaltlich formulierte presserechtliche Klarstellungen und angekündigte gerichtliche Schritte hinzukommen, wird aus einer öffentlichen Debatte schnell ein komplexer Streit um Tatsachen, Deutungshoheit und rechtliche Grenzen der Berichterstattung. Der neue Text der Kanzlei ist deshalb nicht bloß PR im klassischen Sinn, sondern selbst ein Teil des Falls geworden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Kanzlei Schertz Bergmann hat am 27. März 2026 eine presserechtliche Information für Christian Ulmen veröffentlicht.
  • Darin kündigen die Anwälte gerichtliche Schritte gegen die initiale SPIEGEL-Berichterstattung an.
  • Die Kanzlei erklärt ausdrücklich, Christian Ulmen habe keine Deepfake-Videos von Collien Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet.
  • Nach Darstellung der Anwälte sei dieser Vorwurf falsch und stehe auch nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie.
  • Auch zur Festnahme auf Mallorca schildert die Kanzlei den Vorgang anders als in Teilen der öffentlichen Berichterstattung.
  • Laut Erklärung sei zudem ein Verfahren in Spanien ausgesetzt worden; Ermittlungsmaßnahmen seien dort derzeit ebenfalls ausgesetzt.
  • Die Stellungnahme markiert eine neue Eskalationsstufe im Fall: aus öffentlicher Debatte wird zunehmend ein presserechtlicher Konflikt.

Inhaltsverzeichnis

  • Was in der neuen Stellungnahme steht
  • Deepfake-Vorwurf: Die zentrale Zurückweisung
  • Mallorca, Polizei und der Streit über die Darstellung des Geschehens
  • Was die Kanzlei zum Verfahren in Spanien erklärt
  • Warum der Fall jetzt vor allem presserechtlich brisant wird
  • Medien, Vorwürfe und die Gefahr der Verkürzung
  • Einordnung: Was diese Erklärung bedeutet – und was nicht
  • Fazit
  • FAQ zur Stellungnahme von Schertz Bergmann

Was in der neuen Stellungnahme steht

Die neue Veröffentlichung der Kanzlei Schertz Bergmann ist keine bloße knappe Mediennotiz, sondern eine bewusst formulierte presserechtliche Intervention. Schon im ersten Teil machen die Anwälte klar, dass sie gerichtliche Schritte gegen die initiale Berichterstattung des SPIEGEL eingeleitet haben. Dieser Satz ist entscheidend, weil er die Stoßrichtung der gesamten Erklärung festlegt: Es geht nicht nur darum, Vorwürfe rhetorisch zurückzuweisen, sondern die bisherige Darstellung auch rechtlich anzugreifen.

Im weiteren Verlauf formuliert die Kanzlei dann mehrere konkrete Punkte, die nach ihrer Darstellung falsch, unvollständig oder irreführend wiedergegeben worden seien. Besonders auffällig ist, dass die Erklärung nicht defensiv und vage bleibt, sondern an mehreren Stellen sehr präzise widerspricht. Genau das unterscheidet eine presserechtlich ernst gemeinte Erklärung von einem bloßen Krisenstatement. Die Anwälte beschränken sich nicht darauf, Unschuldsbekundungen in den Raum zu stellen, sondern benennen konkrete Narrative, gegen die sie sich wenden: Deepfake-Vorwürfe, einseitige Gewalthandlungen, die Einordnung der polizeilichen Vorgänge auf Mallorca sowie die Bewertung eines Gerichtstermins in Spanien.

Zugleich zeigt die Erklärung, wie eng in solchen prominenten Fällen Strafrecht, Medienrecht und öffentliche Wahrnehmung ineinander greifen. Denn selbst dann, wenn in der Öffentlichkeit zunächst vor allem über Ermittlungen, Anzeigen oder persönliche Vorwürfe gesprochen wird, kann sich die juristische Hauptauseinandersetzung sehr schnell auf einen anderen Schauplatz verlagern: auf die Frage, wie berichtet wurde, was dabei behauptet wurde und ob diese Behauptungen von der Meinungsfreiheit noch gedeckt sind oder die Grenze zur rechtswidrigen Tatsachenbehauptung überschreiten.

Der eingebundene Wortlaut der Veröffentlichung

Die Kanzlei verbreitete ihre presserechtliche Information öffentlich auch über X/Twitter. Der eingebundene Beitrag lautet wie folgt:

Presserechtliche Information
für Christian Ulmen pic.twitter.com/0NsOQVWsAv

— Schertz Bergmann (@schertzbergmann) March 27, 2026

Deepfake-Vorwurf: Die zentrale Zurückweisung

Der wohl schärfste Punkt der Stellungnahme betrifft den Deepfake-Komplex. Die Kanzlei erklärt unmissverständlich, ihr Mandant habe zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen seien falsch. Zusätzlich wird hervorgehoben, dass dieser Vorwurf – anders als teilweise verlautbart – nach derzeitiger Kenntnis überhaupt nicht erhoben werde. Diese Passage ist juristisch und öffentlich besonders brisant, weil sie nicht nur eine Verteidigung gegen einen konkreten Vorwurf enthält, sondern zugleich den Eindruck angreift, dieser Vorwurf sei Teil des laufenden Geschehens oder der aktuellen Diskussion.

Damit reagiert die Kanzlei offensichtlich auch auf die Dynamik, die in prominenten Fällen schnell entsteht: Sobald Begriffe wie Deepfake, Pornografie, Prominenz und Ermittlungen in derselben Nachrichtenlage auftauchen, verschwimmen in der öffentlichen Wahrnehmung oft verschiedene Ebenen. Die Erklärung versucht genau diese Vermischung aufzubrechen. Sie betont ausdrücklich, dass die aktuell geführte Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie mit den geschilderten Geschehnissen in keinem Zusammenhang stehe.

Das ist deshalb so bedeutsam, weil in der medialen Logik oft schon die bloße thematische Nähe genügt, um einen schweren Verdachtsraum entstehen zu lassen. Presserechtlich ist das heikel. Denn wenn ein besonders gravierender Vorwurf öffentlich mitschwingt, ohne dass er tatsächlich erhoben wurde, kann bereits diese Konstellation massive Folgen für den Ruf des Betroffenen haben. Genau an dieser Stelle wird verständlich, warum die Kanzlei den Punkt so offensiv und so klar formuliert hat.

Die Kernaussage der Kanzlei zum Deepfake-Thema

  • Keine Herstellung von Deepfake-Videos
  • Keine Verbreitung von Deepfake-Videos
  • Entsprechende Darstellungen seien falsch
  • Der Vorwurf werde nach aktueller Kenntnis überhaupt nicht erhoben
  • Kein Zusammenhang mit der aktuellen politischen Debatte über Deepfake-Pornografie

Mallorca, Polizei und der Streit über die Darstellung des Geschehens

Ein weiterer Schwerpunkt der Erklärung ist der Konflikt um die Darstellung eines Vorfalls auf Mallorca. Die Kanzlei widerspricht der Erzählung, wonach es lediglich um einen einseitigen Konflikt oder einseitige Gewalt durch ihren Mandanten gegangen sei. Nach ihrer Darstellung sei Christian Ulmen in diesem Zusammenhang zwar von den spanischen Behörden vorübergehend festgenommen worden, zugleich sei aber auch Frau Fernandes im Zuge desselben Geschehens durch die spanische Polizei nachweislich wegen körperlicher Gewalt an ihrem Mandanten vorübergehend festgenommen worden. Zusätzlich verweist die Erklärung auf eine Verletzung am Hals des Mandanten.

Diese Passage ist aus zweierlei Gründen relevant. Erstens versucht sie, die öffentliche Wahrnehmung vom Bild eines einseitigen Vorfalls hin zu einem wechselseitigen Konfliktgeschehen zu verschieben. Zweitens hebt sie hervor, dass die Polizei demnach von beidseitigen Verfehlungen ausgegangen sei. Die Kanzlei formuliert sogar ausdrücklich, eine einseitige Schuldzuweisung gegenüber ihrem Mandanten habe es nicht gegeben. Damit wird direkt an jenem Punkt angesetzt, an dem mediale Narrative besonders wirksam sind: der Reduktion komplexer persönlicher Eskalationen auf ein einfaches Täter-Opfer-Schema.

Natürlich ist auch diese Darstellung selbst zunächst Teil eines streitigen Geschehens und keine gerichtliche Endfeststellung. Genau darin liegt aber die Brisanz. Denn schon jetzt wird sichtbar, dass sich die öffentliche Debatte nicht mehr nur darum dreht, ob etwas passiert ist, sondern wie dieses Geschehen charakterisiert werden darf. Und diese Frage ist im Presserecht oft fast genauso bedeutsam wie die eigentliche Sachverhaltsaufklärung.

Was die Kanzlei zum Verfahren in Spanien erklärt

Besonders interessant ist auch der Teil der Stellungnahme, der sich auf einen Gerichtstermin in Palma de Mallorca und den Stand des Verfahrens in Spanien bezieht. Laut Erklärung sei Christian Ulmen zu einem im März 2026 genannten Termin vor dem Bezirksgericht in Palma nie geladen worden. Zugleich verweist die Kanzlei darauf, dass das Gericht selbst darauf hingewiesen habe, zunächst müsse die Zuständigkeit der spanischen Behörden geklärt werden; Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten seien insoweit ausgesetzt worden.

Noch weiter geht die Erklärung dann mit der Aussage, das spanische Gericht habe am selben Tag mitgeteilt, dass das Verfahren in Spanien ausgesetzt worden sei, weil es an einer wesentlichen qualifizierten Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens fehle. Konkret heißt es, Frau Fernandes habe eine erforderliche Voraussetzung – nämlich die Abgabe einer Erklärung vor einem spanischen Notar – nicht erfüllt. Auch sämtliche Ermittlungshandlungen seien damit ausgesetzt.

Sollte diese Darstellung in den entscheidenden Punkten so zutreffen, hätte sie erhebliche Bedeutung für die Bewertung der bisherigen Berichterstattung. Denn dann ginge es nicht nur um Akzente oder Weglassungen, sondern um die Frage, ob ein wesentlicher Verfahrensstand in der öffentlichen Darstellung verkürzt oder entstellt wurde. Und genau daraus erklärt sich die Schärfe, mit der die Kanzlei formuliert, Kernpunkte der Berichterstattung über ihren Mandanten seien nachweislich unvollständig und falsch.

Thema Darstellung in der Anwaltserklärung
Gerichtstermin in Palma Christian Ulmen sei zu diesem Termin nie geladen worden
Zuständigkeit Zunächst müsse die Zuständigkeit spanischer Behörden geklärt werden
Vernehmungen Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen seien ausgesetzt
Stand des Verfahrens Das Verfahren in Spanien sei ausgesetzt worden
Begründung laut Erklärung Eine qualifizierte Voraussetzung für die Fortsetzung habe gefehlt

Warum der Fall jetzt vor allem presserechtlich brisant wird

Bislang wurde der Fall in der Öffentlichkeit vor allem aus einer Mischung aus Prominenz, Beziehungsgeschichte und strafrechtlichem Verdachtsraum gelesen. Mit der veröffentlichten Stellungnahme verschiebt sich der Schwerpunkt nun jedoch spürbar in Richtung Presserecht. Denn sobald Anwälte ankündigen, gegen die initiale Berichterstattung gerichtliche Schritte einzuleiten, geht es nicht mehr nur um die Frage, ob ein Sachverhalt privat oder strafrechtlich relevant ist, sondern ob Medien bei der Darstellung dieses Sachverhalts rechtliche Grenzen überschritten haben könnten.

Im Presserecht ist das keineswegs ein Nebenschauplatz. Gerade bei prominenten Personen ist die Schwelle zur massiven Reputationsschädigung niedrig, sobald besonders schwere Vorwürfe öffentlich mit einem Namen verbunden werden. Tatsachenbehauptungen müssen deshalb belastbar sein, Einordnungen dürfen nicht irreführend verkürzen, und selbst bei zulässiger Verdachtsberichterstattung gelten hohe Sorgfaltsanforderungen. Wird ein komplexer Vorgang in einer Weise erzählt, die den Eindruck einer eindeutigen, einseitigen oder bereits feststehenden Schuld erzeugt, obwohl die tatsächliche Lage offener oder widersprüchlicher ist, kann das presserechtlich schnell problematisch werden.

Der neue Anwaltstext ist deshalb auch als Signal an die gesamte weitere Berichterstattung zu lesen. Die Kanzlei bittet nicht zufällig darum, die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten künftig zu beachten und von einseitigen Darstellungen abzusehen. Das ist in der Logik solcher Auseinandersetzungen mehr als eine höfliche Bitte. Es ist eine juristische Markierung der Linie, ab der weitere Veröffentlichungen nicht nur kritisiert, sondern womöglich ebenfalls angegriffen werden könnten.

Medien, Vorwürfe und die Gefahr der Verkürzung

Kaum ein Bereich ist so anfällig für Überhitzung wie Fälle, in denen private Konflikte prominenter Personen plötzlich mit strafrechtlichen Begriffen verknüpft werden. Schon ein einzelnes Schlagwort kann ausreichen, um eine ganze Erzählung zu dominieren. Im Fall Christian Ulmen sieht man das sehr deutlich: Ermittlungen, Nachstellung, Deepfake, Mallorca, Festnahme, Verfahren – all diese Begriffe erzeugen sofort Bilder im Kopf, obwohl ihre rechtliche und tatsächliche Verknüpfung im Detail gerade umstritten ist.

Genau hier liegt die Gefahr der Verkürzung. Wenn verschiedene Vorwürfe, laufende Verfahren, politische Debatten und persönliche Konflikte medial zu einem kompakten Gesamtbild verschmelzen, entsteht für die Öffentlichkeit oft eine scheinbare Eindeutigkeit, die der juristischen Lage überhaupt nicht entspricht. Und je prominenter der Name, desto schneller funktioniert dieser Mechanismus. Es braucht dann nur wenige Formulierungen, um aus einem offenen Konflikt eine gefühlte Gewissheit zu machen.

Die neue Erklärung der Kanzlei ist deshalb auch ein Versuch, diese Beschleunigung zu bremsen. Sie setzt an genau den Punkten an, an denen vereinfachte Narrative besonders wirksam sind: bei dem besonders schweren Deepfake-Vorwurf, bei der Deutung der Mallorca-Episode und bei der Frage, ob ein Verfahren in Spanien tatsächlich so läuft, wie es öffentlich nahegelegt wurde. Man kann diese Erklärung als Verteidigungsstrategie lesen. Man kann sie aber ebenso als Hinweis darauf verstehen, wie schnell ein prominenter Fall durch mediale Verkettung in eine Richtung kippen kann, die später juristisch nicht mehr haltbar ist.

Einordnung: Was diese Erklärung bedeutet – und was nicht

Die Stellungnahme von Schertz Bergmann ist ohne Zweifel ein starkes Dokument. Sie widerspricht, präzisiert, greift an und setzt juristische Signale. Aber sie ist trotzdem kein gerichtliches Urteil, keine neutrale Tatsachenfeststellung und auch keine endgültige Klärung aller offenen Fragen. Sie ist eine anwaltliche Positionierung – allerdings eine ausgesprochen relevante. Wer sie ignoriert, würde so tun, als hätte der Fall nur eine mediale Richtung. Wer sie dagegen unkritisch wie eine endgültige Wahrheit behandelt, würde denselben Fehler in umgekehrter Richtung machen.

Was sie aber sehr klar zeigt, ist dies: Der Fall Christian Ulmen ist inzwischen nicht mehr nur ein Konflikt mit öffentlicher Begleitmusik. Er ist zu einem hochgradig umkämpften juristischen Deutungsraum geworden. Jede Formulierung, jede Einordnung und jede Wiederholung eines Vorwurfs kann jetzt Teil einer größeren rechtlichen Auseinandersetzung sein. Für Medien bedeutet das erhöhte Sorgfalt. Für die Öffentlichkeit bedeutet es, dass schnelle Gewissheiten fehl am Platz sind. Und für alle Beteiligten bedeutet es, dass aus dem ohnehin sensiblen Fall nun endgültig ein Konflikt geworden ist, in dem Wahrnehmung, Recht und Reputationsschutz direkt aufeinanderprallen.

Unabhängig davon enthält die Erklärung noch einen bemerkenswerten Schlusspunkt: Die Kanzlei betont ausdrücklich, dass sie die beabsichtigte Schließung von Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie begrüße und seit Langem selbst entsprechende gesetzliche Klarstellungen fordere. Auch dieser Satz ist nicht zufällig. Er soll offenkundig unterstreichen, dass die Zurückweisung des Vorwurfs nicht mit einer Relativierung des Problems Deepfake-Pornografie verbunden ist. Anders gesagt: Die Anwälte trennen den konkreten Fall ihres Mandanten von der grundsätzlichen politischen und rechtlichen Notwendigkeit, hier schärfere Regeln zu schaffen.

Fazit

Die neue presserechtliche Information für Christian Ulmen verändert die Lage deutlich. Sie macht aus einem ohnehin aufgeladenen Prominentenfall nun ganz offen auch einen Streit um Berichterstattung, Tatsachenbehauptungen und Persönlichkeitsrechte. Besonders der ausdrückliche Widerspruch gegen den Deepfake-Vorwurf, die abweichende Darstellung der Mallorca-Vorgänge und die Hinweise zum Stand des spanischen Verfahrens zeigen, dass die Auseinandersetzung längst nicht mehr nur im Raum des Verdachts stattfindet, sondern im Raum juristisch formulierter Gegennarrative.

Damit wird der Fall nicht automatisch klarer, aber präziser. Wer ihn weiterhin ernsthaft einordnen will, muss jetzt drei Ebenen sauber auseinanderhalten: strafrechtliche Vorwürfe, presserechtliche Gegenwehr und mediale Zuspitzung. Genau an dieser Schnittstelle entscheidet sich, ob am Ende belastbare Fakten oder bloß laute Bilder zurückbleiben.

Fazit: Die Kanzlei Schertz Bergmann widerspricht in einer neuen Stellungnahme zentralen Teilen der öffentlichen Darstellung im Fall Christian Ulmen und kündigt gerichtliche Schritte an. Vor allem der Deepfake-Vorwurf wird entschieden zurückgewiesen. Zugleich schildern die Anwälte die Mallorca-Vorgänge und den Stand des spanischen Verfahrens deutlich anders als in Teilen der bisherigen Berichterstattung. Der Fall wird damit noch sensibler – und vor allem presserechtlich deutlich schärfer.

FAQ zur Stellungnahme von Schertz Bergmann

Was hat die Kanzlei Schertz Bergmann veröffentlicht?

Die Kanzlei hat am 27. März 2026 eine presserechtliche Information für Christian Ulmen veröffentlicht und diese auch über X/Twitter verbreitet.

Was sagt die Erklärung zu Deepfake-Vorwürfen?

Die Kanzlei erklärt ausdrücklich, dass Christian Ulmen zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet habe. Entsprechende Darstellungen seien falsch.

Wogegen wollen die Anwälte rechtlich vorgehen?

Nach eigener Aussage leiten sie gerichtliche Schritte gegen die initiale Berichterstattung des SPIEGEL ein.

Was wird zu den Vorgängen auf Mallorca gesagt?

Die Erklärung betont, es habe keine einseitigen Gewalthandlungen oder Bedrohungen des Mandanten gegeben. Zugleich wird dargestellt, dass auch Frau Fernandes im Zuge desselben Geschehens vorübergehend festgenommen worden sei.

Was sagt die Kanzlei zum Verfahren in Spanien?

Laut Stellungnahme sei Christian Ulmen zu einem genannten Termin in Palma nie geladen worden. Zudem sei das Verfahren in Spanien ausgesetzt worden; auch Ermittlungsmaßnahmen seien derzeit ausgesetzt.

Ist die Erklärung bereits ein Beweis dafür, dass alle Vorwürfe falsch sind?

Nein. Die Stellungnahme ist eine anwaltliche Klarstellung und Gegenposition, aber kein gerichtliches Urteil. Sie ist dennoch ein sehr relevanter Teil der aktuellen Auseinandersetzung.

Warum ist die Veröffentlichung so bedeutsam?

Weil sie den Fall von einer bloßen öffentlichen Debatte stärker in einen presserechtlichen Konflikt überführt. Es geht nun auch darum, wie berichtet wurde und ob diese Berichterstattung rechtlich angreifbar ist.

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Kategorie Nachrichten, News & Neuigkeiten (Spezial) | Tags Christian Ulmen, Collien Ulmen-Fernandes, Deepfake, Ermittlungen, Google News, Mallorca, Nachstellung, noindex, Presserecht, Promi News, Schertz Bergmann, SPIEGEL

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