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Drohnenführerschein: Ab 250 Gramm Pflicht!

Achtung: Der Drohnenführerschein / Kenntnisnachweis nach der Drohnen-Verordnung von 2017 wurde abgelöst.
Ab dem 1.1.2021 gilt die neue EU-Drohnenverordnung mit neuen Regeln, Gesetzen und Vorgaben, die die Drohnen-Gesetze EU-weit vereinheitlichen!
In diesem Zuge wird auch ein neuer EU Drohnenführerschein (Kompetenznachweis und Fernpilotenzeugnis) eingeführt. Alle Details dazu hier: Der neue Drohnenführerschein nach der EU-Drohnenverordnung 2021

Ab 250 Gramm Aufstiegsgewicht ist der kleine EU Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) erforderlich.

Für größere Drohnen kann zusätzlich der große EU Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis) erforderlich sein. Diesen kann man nur hier bei zertifizierten Prüfstellen ablegen:


  • alle zertifizierte Prüfstellen für EU Fernpiloten-Zeugnis A2 (auch Online Prüfung)

Wichtiger Hinweis vorab: Für alle Drohnen besteht in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro im Jahr! Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich:

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

 


Infos zur veralteten Drohnenverordnung:

(veraltet)

Für Besitzer von Drohnen, Multikoptern und Flugmodellen gelten ab 01. Oktober 2017 neue Regelungen. So besteht seit dem eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250g. Es wird ein Drohnen-Kennzeichen benötigt. Unabhängig davon besteht eine generelle Versicherungspflicht.
Ein Drohnenführerschein (der so genannte Kenntnisnachweis) ist privat allerdings nur für Drohnen ab einem Startgewicht von 2kg erforderlich..

Infos zur Drohnen-Plakette: Mehr lesen

Infos zur Drohnen-Verordnung: Mehr lesen


Kenntnisnachweis / Drohnenführerschein ab 2 Kilogramm Startgewicht

(veraltet)

Steuerer von Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als zwei Kilogramm benötigen für den Einsatz ab 01. Oktober 2017 einen so genannten Drohnen-Führerschein. Dabei ist es vollkommen egal, ob die Drohne gewerblich oder rein privat / als Hobby eingesetzt wird. Ohne den Kenntnisnachweis kann das Steuern einer Drohne mit einem Abfluggewicht von mehr als 2.000 Gramm ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen. Zugleich besteht kein Versicherungsschutz (mehr zum Thema Drohnen-Haftpflichtversicherung) für den Piloten.

Unabhängig vom Gewicht verlangen die Luftfahrtbehörden aber auch dann die Vorlage eines Kenntnisnachweises, wenn man Ausnahme-Genehmigungen für die Betriebsverbote der § 21b LuftVO erlangen möchte. Die Stellen, bei denen ein solcher Kenntnisnachweis erlangt werden kann, werden durch das Luftfahrt-Bundesamt zertifiziert. Achtung ist bei Angeboten von Modellflug-Verbänden geboten – derartige Kenntnisnachweise gelten nämlich nicht für die gewerbliche Nutzung von Drohnen.
Dieser Drohnen-Führerschein besitzt im übrigen eine begrenzte Gültigkeit von 5 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit muß der Führerschein / Kenntnisnachweis erneut beantragt werden und die Prüfung erneut absolviert werden.

Diese neue Regelung betrifft diverse Drohnen Modelle. Die genannte 2kg-Marke überschreitet zum Beispiel eine DJI Inspire 1 oder DJI Inspire 2 locker. Andere Modelle wie die DJI Phantom 3 (Standard / Advanced / SE / Professional) oder DJI Phantom 4 (Professional / Advanced) wie auch die DJI Spark sind von dieser Regelung nicht betroffen, da ihr Startgewicht unterhalb der 2kg liegt.

Für all diese Modelle gilt aber trotzdem:

Ab einem Startgewicht von über 250 Gramm (und das betrifft dann alle genannten Modelle) ist ein Drohnen-Kennzeichen pflicht. Hier greift die so genannte Kennzeichnungspflicht die besagt, daß alle Drohnen über 250 Gramm mit einer feuerfesten dauerhaften Plakette versehen werden müssen, die sowohl den Namen als auch die Anschrift des Eigentübers beinhaltet.

Eine solche gesetzlich vorgegebene Plakette bekommen sie hier: Drohnen-Kennzeichen / Plakette kaufen

Anmerkung: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist natürlich auch bei Inkrafttreten der novellierten Drohnen-Regeln weiterhin Pflicht – unabhängig davon, ob das Fluggerät privat oder gewerblich eingesetzt wird. Hier gelangen Sie zu unseren Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.

Sollte sie das Thema „Drohnen-Führerschein“ selbst betreffen (weil ihre Drohnen die 2kg Grenze überschreitet), so haben wir im folgenden Artikel alle wichtigen Informationen und Anbieter zusammengestellt:

Im Detail: Wo Kenntnisnachweis und Drohnen-Führerschein?

 

Drohnenführerschein - FAQs

Benötige ich einen Drohnenführerschein?

Dies hängt von der Art der Drohne, deren Gewicht und ggf. von deren Klassifizierung sowie vom Einsatzzweck ab. Prinzipiell gibt es keine Unterscheidung zwischen der privaten und gewerblichen Nutzung.
Alle Details dazu hier im Artikel.
Allerdings besteht für alle Drohnen eine Kennzeichnungspflicht mittels Drohnen-Kennzeichen und eine Versicherungspflicht.

Kategorie Drohnen Wissen | 92.003 Aufrufe | Tags Drohnen Gesetz, Drohnen und Recht, Drohnen Vorschriften, Drohnen-Führerschein, Drohnen-Kennzeichen, Drohnen-Prüfung, Drohnen-Verordnung, Flugkundenachweis, Flugkundenachweis für Drohnen, Flugrecht, Kenntnisnachweis, Kenntnisnachweis für Drohnen, Luftrecht, Recht, Rechtstipps, Update

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