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Für privat genutzte Drohnen, die weniger als fünf Kilogramm wiegen, besteht „keinerlei luftrechtliche Erlaubnispflicht“, teilt die Bezirksregierung auf Anfrage mit. Wird die Drohne gewerbemäßig genutzt, wie es Filmunternehmen, Makler und Ingenieurbüros …
Quelle: Google News