Keine Drohnen mehr beim Public Viewing – Tages-Anzeiger Online

Tages-Anzeiger Online
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) schiebt solchen Aktionen nun den Riegel. In Zukunft dürfen sich Drohnen oder Flugmodelle mit einem Gewicht von 500 Gramm bis 30 Kilogramm Menschenansammlungen nur noch auf 100 Meter Entfernung nähern, …
Neue Regeln: Drohnen-Flüge brauchen neu eine Bewilligung20 Minuten Online
Drohnen: Bewilligungspflicht ab 500 Grammschweizerbauer.ch
„Das Bundesamt für Zivilluftfahrt verschärft die Bestimmungen für Drohnen Ad-Hoc-News (Pressemitteilung)

Alle 17 Artikel …weiterlesen

Quelle: Google News